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   OVG Sachsen, 30.12.2020 - 3 B 450/20   

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https://dejure.org/2020,42861
OVG Sachsen, 30.12.2020 - 3 B 450/20 (https://dejure.org/2020,42861)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.12.2020 - 3 B 450/20 (https://dejure.org/2020,42861)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. Dezember 2020 - 3 B 450/20 (https://dejure.org/2020,42861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SprengVO, IfSG § 28, IfSG § 28a, VwGO § 80 Abs. 5
    Corona; Feuerwerksverbot; Allgemeinverfügung; Ermächtigungsgrundlage

  • RA Kotz

    Corona-Pandemie - Feuerwerksverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Coronabedingtes Feuerwerksverbot - Corona-Virus

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Bestätigung der Feuerwerksverbote für die Stadtgebiete Dresden und Chemnitz an Silvester und Neujahr

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2020 - 13 MN 568/20

    Corona; Corona-Pandemie; Feuerwerk; Verkaufsverbot

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.12.2020 - 3 B 450/20
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18. Dezember 2020 - 13 MN 568/20 -, juris) gehe die Kammer angesichts der signifikanten Unterschiede zwischen dem dortigen landesweiten Verbot in einem Flächenland zu dem hier zu beurteilenden Verbot für das Gebiet einer Großstadt, vor allem aber auch wegen der signifikant höheren Inzidenzlage in der Landeshauptstadt Dresden wie auch im gesamten Freistaat Sachsen davon aus, dass sich die Situation insofern nicht vergleichen lasse.

    Soweit es um die Verhinderung der aus der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände resultierenden Gefahren geht, werden Regelungen getroffen, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegen (so auch BayVGH, Beschl. v. 29. Dezember 2020 - 20 CS 20.3139 - NdsOVG, Beschl. v. 18. Dezember 2020 - 13 MN 568/20 -, juris Rn. 40; VG Hamburg, Beschl. v. 23. Dezember 2020 - 14 E 5238/20 -).

  • OVG Sachsen, 22.12.2020 - 3 B 438/20

    Corona; Einzelhandel; Schließung; Entschädigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.12.2020 - 3 B 450/20
    6 Die Kammer gehe mit dem Senat (Beschl. v. 22. Dezember 2020 - 3 B 438/20 -, juris Rn. 17 ff.) davon aus, dass § 28 Abs. 1 Satz 1, § 28a Abs. 1 IfSG eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage darstelle.

    22 Nach § 28 Abs. 1 IfSG hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a Abs. 1 IfSG und in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.13 Der Senat hat in Bezug auf die sogenannte zweite Welle der Coronavirus-Infektionen in Deutschland bereits mehrfach entschieden, dass die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG erfüllt sind (SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 37 ff.; Beschl. v. 17. November 2020 - 3 B 351/20 -, juris Rn. 38, Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 3 B 377/20 -, juris Rn. 18, und Beschl. v. 22. Dezember 2020 - 3 B 438/20 -, juris Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 351/20

    Corona-Pandemie; Mund-Nasenbedeckung; Aussagefähigkeit von PCR-Tests; kein

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.12.2020 - 3 B 450/20
    22 Nach § 28 Abs. 1 IfSG hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a Abs. 1 IfSG und in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.13 Der Senat hat in Bezug auf die sogenannte zweite Welle der Coronavirus-Infektionen in Deutschland bereits mehrfach entschieden, dass die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG erfüllt sind (SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 37 ff.; Beschl. v. 17. November 2020 - 3 B 351/20 -, juris Rn. 38, Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 3 B 377/20 -, juris Rn. 18, und Beschl. v. 22. Dezember 2020 - 3 B 438/20 -, juris Rn. 22).
  • VG Hamburg, 23.12.2020 - 14 E 5238/20

    Eilanträge gegen Feuerwerksverbot ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.12.2020 - 3 B 450/20
    Soweit es um die Verhinderung der aus der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände resultierenden Gefahren geht, werden Regelungen getroffen, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegen (so auch BayVGH, Beschl. v. 29. Dezember 2020 - 20 CS 20.3139 - NdsOVG, Beschl. v. 18. Dezember 2020 - 13 MN 568/20 -, juris Rn. 40; VG Hamburg, Beschl. v. 23. Dezember 2020 - 14 E 5238/20 -).
  • VGH Bayern, 29.12.2020 - 20 CS 20.3139

    Entscheidung zum Feuerwerksverbot auf privaten Flächen in Augsburg bestätigt

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.12.2020 - 3 B 450/20
    Soweit es um die Verhinderung der aus der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände resultierenden Gefahren geht, werden Regelungen getroffen, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegen (so auch BayVGH, Beschl. v. 29. Dezember 2020 - 20 CS 20.3139 - NdsOVG, Beschl. v. 18. Dezember 2020 - 13 MN 568/20 -, juris Rn. 40; VG Hamburg, Beschl. v. 23. Dezember 2020 - 14 E 5238/20 -).
  • OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20

    Kindergarten; Sportanlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.12.2020 - 3 B 450/20
    22 Nach § 28 Abs. 1 IfSG hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a Abs. 1 IfSG und in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.13 Der Senat hat in Bezug auf die sogenannte zweite Welle der Coronavirus-Infektionen in Deutschland bereits mehrfach entschieden, dass die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG erfüllt sind (SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 37 ff.; Beschl. v. 17. November 2020 - 3 B 351/20 -, juris Rn. 38, Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 3 B 377/20 -, juris Rn. 18, und Beschl. v. 22. Dezember 2020 - 3 B 438/20 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 349/20

    Corona-Pandemie; Tattoo- und Piercing-Studio; Parlamentsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.12.2020 - 3 B 450/20
    22 Nach § 28 Abs. 1 IfSG hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a Abs. 1 IfSG und in den §§ 29 bis 31 IfSG genannten zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.13 Der Senat hat in Bezug auf die sogenannte zweite Welle der Coronavirus-Infektionen in Deutschland bereits mehrfach entschieden, dass die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG erfüllt sind (SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 349/20 -, juris Rn. 37 ff.; Beschl. v. 17. November 2020 - 3 B 351/20 -, juris Rn. 38, Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 3 B 377/20 -, juris Rn. 18, und Beschl. v. 22. Dezember 2020 - 3 B 438/20 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.12.2020 - 3 B 450/20
    Darüber hinaus setzt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz diesem Ermessen Grenzen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 24).
  • VerfGH Thüringen, 14.12.2021 - VerfGH 117/20

    Abstrakte Normenkontrolle bezüglich Art. 1 §§ 3a, 3b und 6a der Thüringer

    Die Bundeskompetenz ist umfassend zu verstehen und erfasst alle Fragen des Umgangs mit explosionsfähigen und -gefährlichen Stoffen (SächsOVG, Beschluss vom 30. Dezember 2020 - 3 B 450/20 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 22.12.2021 - 3 B 450/21

    Corona, ; Feuerwerk; Abbrennen; Richtlinie

    Zudem können gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränkt oder verboten werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. Dezember 2020 - 3 B 450/20 -, juris Rn. 14).

    Allerdings hat der Senat in seinem Beschluss vom 30. Dezember 2020 (a. a. O. Rn. 15) hierzu in Bezug auf das dem Verbot auch zugrundeliegende Ziel der Kontaktvermeidung und -reduzierung auf Folgendes hingewiesen:.

    Diese Grundannahme ist ausweislich des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes hinreichend empirisch belegt und jedenfalls auch dann vertretbar, wenn es im wissenschaftlichen Diskurs auch abweichende Auffassungen gibt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2021 - 3 B 421/21 -, juris Rn. 56 m. w. N.; Beschl. v. 30. Dezember 2020 a. a. O. Rn. 17).

  • OVG Hamburg, 12.03.2021 - 5 Bs 33/21

    Eilantrag gegen flächendeckendes Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum in

    Zwar ist der Katalog der Regelbeispiele des § 28a Abs. 1 IfSG - worauf das Verwaltungsgericht im Beschluss vom 27. Januar 2021 zurecht hingewiesen hat - nicht als abschließend anzusehen, soweit es um Maßnahmen außerhalb des sachlichen Anwendungsbereichs der Regelbeispiele geht (vgl. zum Feuerwerksverbot: OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020, 1 B 474/20, juris Rn. 20; OVG Bautzen, Beschl. v. 30.12.2020, 3 B 450/20, juris Rn. 14; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.12.2020, 5 Bs 248/20, n.v. BA S. 3).
  • VG Hamburg, 27.01.2021 - 2 E 195/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende

    Bei den im Katalog des § 28a Abs. 1 IfSG genannten Maßnahmen handelt es sich nur um nicht abschließende "Regelbeispiele", was an der Formulierung "insbesondere" zu erkennen ist (vgl. ebenso zu § 28a Abs. 1 IfSG: OVG Hamburg, Beschl. v. 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris Rn. 21; OVG Schleswig, Beschl. v. 19.1.2021, 3 MR 1/21, juris Rn. 27; OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020, 1 B 474/20, juris Rn. 20; OVG Bautzen, Beschl. v. 30.12.2020, 3 B 450/20, juris Rn. 14; OVG Münster, Beschl. v. 23.12.2020, 13 B 1707/20.NE, juris Rn. 51; OVG Schleswig, Beschl. v. 26.11.2020, 3 MR 62/20, juris Rn. 24; VG Hamburg, Beschl. v. 30.12.2020, 14 E 5238/20, S. 4, a.a.O.; offen gelassen von OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.12.2020, 13 M N 568/29, juris Rn. 37; ebenso für andere Normen: BVerfG, Beschl. v. 29.3.2017, 2 BvL 6/11, juris Rn. 3 und BVerwG, Urt. v. 5.9.2013, 10 C 1/13, juris Rn. 24).

    Da die Regelbeispiele des § 28a Abs. 1 IfSG nicht als abschließend angesehen werden, kommen für den Verordnungsgeber auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG sowohl andere als die dort beschriebenen Maßnahmen, d.h. Maßnahmen zu anderen Lebenssachverhalten, zur Bekämpfung der Pandemie in Betracht (zum Verbot von Feuerwerkskörpern vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020, 1 B 474/20, juris Rn. 20; OVG Bautzen, Beschl. v. 30.12.2020, 3 B 450/20, juris Rn. 14; OVG Münster, Beschl. v. 23.12.2020, 13 B 1707/20.NE, juris Rn. 51; OVG Schleswig, Beschl. v. 26.11.2020, 3 MR 62/20, juris Rn. 24; VG Hamburg, Beschl. v. 30.12.2020, 14 E 5238/20, S. 4, a.a.O.; Beschl. v. 30.12.2020, 15 E 5246/20, S. 8, a.a.O.; zum Verbot körpernaher Dienstleistungen OVG Schleswig, Beschl. v. 19.1.2021, a.a.O.) als auch Regelungen zu Lebenssachverhalten, die - wie hier - vom Katalog der Regelbeispiele thematisch erfasst sind, aber weitergehende Eingriffe beinhalten.

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2023 - 14 KN 30/22

    Antragsbefugnis; Bestimmtheitsgebot; Corona; Corona-Pandemie; COVID-19;

    Auch der Katalog der Regelbeispiele des § 28a Abs. 1 IfSG a.F. legt nicht nahe, dass Verhaltensbeschränkungen stets einen Ortsbezug aufweisen müssen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30.12.2020 - 3 B 450/20 -, juris, Rn. 14 mw.N.).
  • OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21

    Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern - Coronaverordnung;

    Es ist indes auch in diesem Jahr nicht erkennbar, dass damit weitergehende infektionsschutzrechtliche Regelungen auf Landesebene ausgeschlossen werden sollten (vgl. zur Vorjahresregelung OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 474/20, juris Rn. 21; in diesem Sinne auch SächsOVG, Beschl. v. 30.12.2020 - 3 B 450/20, juris Rn. 15, a.A. BayVGH, Beschl. v. 29.12.2020 - 20 CS 20.3139, juris Rn. 13 ff.).
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