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   OVG Sachsen, 31.01.2019 - 3 A 436/16   

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OVG Sachsen, 31.01.2019 - 3 A 436/16 (https://dejure.org/2019,3380)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.01.2019 - 3 A 436/16 (https://dejure.org/2019,3380)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 3 A 436/16 (https://dejure.org/2019,3380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 43, VwVfG § 54 Abs. 1, VwVfG § 59 Abs. 1, EBKrG § 5, AEG § 11 Abs. 1, AEG § 11 Abs. 2, BGB § 134, BGB § 275 Abs. 2
    Feststellungsklage; Kreuzungsvereinbarung; Planfeststellung; Staatsstraße; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Betriebspflicht; Stilllegung; Unmöglichkeit der Leistung; Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06

    Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2019 - 3 A 436/16
    Der DB Netz AG war bei Abfassung ihrer Stellungnahme offensichtlich bewusst, dass sie als Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach § 11 AEG i. d. F. v. 27. April 2005 (AEG a. F.) zur Unterhaltung und zum Betrieb der Schieneninfrastruktur verpflichtet ist, um das Recht der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur (§ 14 Abs. 1 Satz 1 AEG in der bis 1. September 2016 geltenden Fassung) zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 -, juris Rn. 22 ff., 26).

    Es ergibt sich aber auch und vor allem aus der Entstehungsgeschichte des § 11 AEG insgesamt, aus seinem Sinn und Zweck und seinem systematischen Zusammenhang mit anderen Bestimmungen des Gesetzes, namentlich mit § 14 AEG in der bis 1. September 2016 geltenden Fassung (BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 a. a. O. Rn. 22 f.).

    Vielmehr ist hier in den Blick zu nehmen, dass die Klägerin als Betreiberin von Schienenwegen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AEG zum Betrieb ihrer Schieneninfrastruktur verpflichtet ist, solange der Streckenabschnitt nicht stillgelegt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 -, juris Rn. 22 ff., 26).

    § 11 AEG stellt das Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor die Wahl, eine Strecke entweder dauernd betriebsbereit und betriebssicher vorzuhalten oder aber nach dem vorgesehenen Verfahren stillzulegen (BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 a. a. O. juris Rn. 23; OVG Rh-Pf., Urt. v. 5. September 2006 - 8 A 10478/05 -, juris Rn. 21; Hermes, in: Hermes/Schütz, AEG, 2. Aufl. 2014, § 11 Rn. 9).

  • BVerwG, 14.06.2016 - 10 C 7.15

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Eisenbahninfrastrukturunternehmen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2019 - 3 A 436/16
    46 Ein gesetzliches Verbot folgt insbesondere nicht aus Art. 87e GG (zur Wirksamkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen die in Art. 104a Abs. 1 GG geregelte Lastenverteilung: BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2016 - 10 C 7.15 -, juris Rn. 16).

    Art. 87e Abs. 3 Satz 2 GG ordnet den Bau von Schienenwegen - und im Zusammenhang damit den Bau von Bahnhöfen als eisenbahnrechtlichen Serviceeinrichtungen - ausdrücklich der Tätigkeit der Eisenbahnen des Bundes und damit nicht der Bundeseisenbahnverwaltung, sondern den privatrechtlich organisierten Eisenbahngesellschaften zu (BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2016 - 10 C 7.15 -, juris Rn. 23 f.).

  • BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2019 - 3 A 436/16
    Auch eine andere, sachnähere und wirksamere Klageart steht der Klägerin nicht zur Verfügung (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Dezember 2000 - 11 C 6.00 -, juris Rn. 20).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10478/05

    Hunsrückbahn darf nicht 'schwarz' stillgelegt werden

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2019 - 3 A 436/16
    § 11 AEG stellt das Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor die Wahl, eine Strecke entweder dauernd betriebsbereit und betriebssicher vorzuhalten oder aber nach dem vorgesehenen Verfahren stillzulegen (BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 a. a. O. juris Rn. 23; OVG Rh-Pf., Urt. v. 5. September 2006 - 8 A 10478/05 -, juris Rn. 21; Hermes, in: Hermes/Schütz, AEG, 2. Aufl. 2014, § 11 Rn. 9).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2019 - 3 A 436/16
    50 Zwar unterlag der Bahndamm mangels Freistellung von Bahnbetriebszwecken (Entwidmung) nicht der Planungshoheit des Beklagten (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 193).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2019 - 3 A 436/16
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 27 m. w. N.).
  • VG Dresden, 20.10.2017 - 12 K 892/16
    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2019 - 3 A 436/16
    Vielmehr zeigt die von der Klägerin vor dem Verwaltungsgericht Dresden erfolglos betriebene Anfechtungsklage im Verfahren 12 K 892/16 zu einer anderen von der Klägerin betriebenen Strecke, dass die Eisenbahnaufsicht zur Durchsetzung der Betriebspflicht tatsächlich auch Vollstreckungsmaßnahmen ergreift.
  • VGH Bayern, 22.07.2019 - 22 B 18.186

    Eisenbahnrecht - Stilllegungsgenehmigung Wasserburger Altstadtbahn

    Dass ein Unternehmen, das für seine Strecke gerade keinen Stilllegungsantrag stellen will, sich Dritten gegenüber weiterhin auf seine Betriebspflicht berufen kann (Sächs. OVG, U.v. 31.1.2019 - 3 A 436/16 - juris), steht dem entgegen der Auffassung der Klägerin nicht entgegen.
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