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   OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 A 265/21   

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https://dejure.org/2023,2411
OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 A 265/21 (https://dejure.org/2023,2411)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.01.2023 - 6 A 265/21 (https://dejure.org/2023,2411)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 6 A 265/21 (https://dejure.org/2023,2411)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 A 265/21
    Inzwischen ist die unter den Obergerichten streitige Rechtsfrage höchstrichterlich im Sinne der auch von der Vorinstanz vertretenen Rechtsauffassung geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 17 f.).

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Maßnahme beurteilt sich grundsätzlich danach, ob der anlässlich des Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit und wie er bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 22; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 638/20 -, juris Rn. 6 jeweils m. w. N.).

    Das kann etwa dann anders zu beurteilen sein, wenn die zuständige Polizeibehörde auf bereits vorhandene erkennungsdienstliche Unterlagen des Beschuldigten zurückgreifen kann, die noch hinreichend aussagekräftig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 21 ff.).

  • OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 A 1182/18
    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 A 265/21
    Soweit der Kläger mit Schriftsatz vom 3. Januar 2021 geltend macht, die letzten Ermittlungen hätten 2018 (richtig 2019, vgl. Az.: 950 Js 400333/19) stattgefunden, erfolgt der Vortrag zum einen außerhalb der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO sowie SächsOVG, Beschl. v. 20. April 2020 - 6 A 1182/18 -, juris Rn. 19).

    Besondere Schwierigkeiten dieser Art weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. April 2020 - 6 A 1182/18 -, juris Rn. 19).

  • OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 A 265/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2019 - 6 A 740/19 -, juris Rn. 3, st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 638/20

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Notwendigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 A 265/21
    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Maßnahme beurteilt sich grundsätzlich danach, ob der anlässlich des Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit und wie er bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 22; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 638/20 -, juris Rn. 6 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 A 265/21
    Solche Zweifel ergeben sich aus Zulassungsvorbringen nicht.3 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO (i. d. bis 30. September geltenden F. d. B. v. 7. April 1987 [BGBl. I S. 1074, 1319] - a. F.; vgl. heute § 81b Abs. 1 Satz 1 StPO) voraussetzt, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der streitbefangenen Anordnung noch Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Strafverfahren war und dass der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen regelmäßig unberührt lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 20.04.2016 - 3 A 187/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 A 265/21
    Es mag dahinstehen, ob dies noch den Darlegungsanforderungen genügt, obwohl das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 20. April 2016 - 3 A 187/15 -, juris Rn. 17 ff.) verwiesen hat, ohne dass der Antragsteller hierauf eingeht.
  • OVG Sachsen, 04.11.2015 - 3 A 455/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Strassenverkehrsdelikte; Fahren ohne

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 A 265/21
    Gerade bei einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren aus verschiedenartigen Deliktsbereichen können genügende Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr bestehen (SächsOVG, Beschl. v. 4. November 2015 - 3 A 455/15 -, juris Rn. 8).
  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 A 265/21
    Er wiederholt insoweit bloß sein erstinstanzliches, unter Berufung auf das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. April 2013 - 4 Bf 141/11 - vertretenes Vorbringen, dass die Beschuldigteneigenschaft noch im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegen müsse.
  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Ladendiebstahl; Bagatelldelikt;

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen regelmäßig unberührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris Rn. 20; SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2023 - 6 A 265/21 -, juris Rn. 3).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2023 - 6 A 265/21 -, juris Rn. 9) beträgt der Streitwert in Verfahren betreffend die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen 5.000,00 EUR.

  • OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung; Notwendigkeit i. S. v. § 81b 2. Alt.

    Anders verhielte es sich dann, wenn in der Zwischenzeit von der Beklagten nicht berücksichtigte Umstände eingetreten wären, die die Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Maßnahme und damit das dadurch begründete öffentliche Interesse an ihrer Vornahme entfallen ließen (SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2023 - 6 A 265/21 -, juris Rn. 7).
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