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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17   

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OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17 (https://dejure.org/2017,24768)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.06.2017 - 2 M 49/17 (https://dejure.org/2017,24768)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 2 M 49/17 (https://dejure.org/2017,24768)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bemessung der Garagenlänge: Seitliche Dachüberstände von 40 cm sind nicht einzubeziehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzgarage: Dachüberstände von 40 cm führen nicht zum Verlust des Abstandsprivilegs! (IBR 2017, 1044)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 814
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10531/10

    Beseitigung eines grenzständig errichteten Abstellraums

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17
    Die Regelung ist dahin zu verstehen, dass nur der Teil der Außenwand für die Längenbegrenzung von 9 m maßgeblich ist, der die Abstandsflächen auf dem Baugrundstück nicht einhält (vgl. Dirnberger, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, Kommentar, § 6 BauO LSA RdNr. 187; vgl. zu einer vergleichbaren Regelung auch OVG RP, Urt. v. 11.11.2010 - 1 A 10531/10 -, juris RdNr. 31; BayVGH, Beschl. v. 21.04.1986 - Nr. Gr. S 1/85 - 15 B 84 A.2534 -, BayVBl. 1986, 397 ; Dhom, in: Simon, BayBO, Art. 6 RdNr. 252).

    Käme man zu dem gegenteiligen Ergebnis, so würde sich die Problematik ergeben, dass bei einem nur geringfügigen "Hineinragen" einer Teillänge eines Gebäudes in die Abstandsfläche eine völlig überproportionale und damit unverhältnismäßige Zurechnung erfolgen würde (vgl. OVG RP, Urt. v. 11.11.2010 - 1 A 10531/10 -, a.a.O. RdNr. 34).

    Der Senat folgt nicht der in anderen Bundesländern vertretenen Auffassung, dass die Dachüberstände einer Garage bei der Bestimmung der Gesamtlänge stets einzurechnen sind (vgl. OVG NW, Beschl. v. 26.11.2008 - 10 B 1696/08 -, juris RdNr. 4, sowie Boeddinghaus/Hahn, BauO NW, § 6 RdNr. 324, zu § 6 Abs. 11 Satz 5 BauO NW; OVG RP, Urt. v. 11.11.2010 - 1 A 10531/10 -, a.a.O. RdNr. 30, zu § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 LBauO RP; VG Bremen, Urt. v. 13.05.2015 - 1 K 798/12 -, juris RdNr. 28, zu § 6 Abs. 13 Satz 1 Nr. 1 BremBO; vgl. auch § 6 Abs. 10 Satz 2 HessBO, der ausdrücklich bestimmt, dass Dachüberstände in die Gesamtlänge einzurechnen sind).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - 10 B 1696/08

    Hinreichende Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung im Rahmen der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17
    Der Senat folgt nicht der in anderen Bundesländern vertretenen Auffassung, dass die Dachüberstände einer Garage bei der Bestimmung der Gesamtlänge stets einzurechnen sind (vgl. OVG NW, Beschl. v. 26.11.2008 - 10 B 1696/08 -, juris RdNr. 4, sowie Boeddinghaus/Hahn, BauO NW, § 6 RdNr. 324, zu § 6 Abs. 11 Satz 5 BauO NW; OVG RP, Urt. v. 11.11.2010 - 1 A 10531/10 -, a.a.O. RdNr. 30, zu § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 LBauO RP; VG Bremen, Urt. v. 13.05.2015 - 1 K 798/12 -, juris RdNr. 28, zu § 6 Abs. 13 Satz 1 Nr. 1 BremBO; vgl. auch § 6 Abs. 10 Satz 2 HessBO, der ausdrücklich bestimmt, dass Dachüberstände in die Gesamtlänge einzurechnen sind).

    Es trifft zwar zu, dass ein Dachüberstand eine deutlich bessere Ausnutzung des grenzständigen Gebäudes ermöglichen kann als dies bei einer gleich großen Garage mit Flachdach oder bei einer Garage der Fall wäre, die unter Anrechnung des Dachüberstandes eine kürzere Wandlänge aufweist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 26.11.2008 - 10 B 1696/08 -, a.a.O.).

  • VG Bremen, 13.05.2015 - 1 K 798/12
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17
    Der Senat folgt nicht der in anderen Bundesländern vertretenen Auffassung, dass die Dachüberstände einer Garage bei der Bestimmung der Gesamtlänge stets einzurechnen sind (vgl. OVG NW, Beschl. v. 26.11.2008 - 10 B 1696/08 -, juris RdNr. 4, sowie Boeddinghaus/Hahn, BauO NW, § 6 RdNr. 324, zu § 6 Abs. 11 Satz 5 BauO NW; OVG RP, Urt. v. 11.11.2010 - 1 A 10531/10 -, a.a.O. RdNr. 30, zu § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 LBauO RP; VG Bremen, Urt. v. 13.05.2015 - 1 K 798/12 -, juris RdNr. 28, zu § 6 Abs. 13 Satz 1 Nr. 1 BremBO; vgl. auch § 6 Abs. 10 Satz 2 HessBO, der ausdrücklich bestimmt, dass Dachüberstände in die Gesamtlänge einzurechnen sind).

    Zudem können auch von Dachüberständen störende Wirkungen auf Nachbarn ausgehen, soweit diese etwa die Funktion eines Unterstandes für Fahrzeuge erfüllen (vgl. VG Bremen, Urt. v. 13.05.2015 - 1 K 798/12 -, a.a.O. RdNr. 30).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17
    Der in § 12 BauNVO enthaltenen Grundentscheidung ist dabei Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.03.2003 - BVerwG 4 B 59.02 -, juris RdNr. 6; Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, juris RdNr. 63).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17
    Der in § 12 BauNVO enthaltenen Grundentscheidung ist dabei Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.03.2003 - BVerwG 4 B 59.02 -, juris RdNr. 6; Beschl. d. Senats v. 05.03.2014 - 2 M 164/13 -, juris RdNr. 63).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2001 - 7 A 3553/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17
    Die Frist für die Geltung einer Baugenehmigung läuft bei Widerspruch und Anfechtungsklage eines Nachbarn auch dann nicht ab, wenn die Baugenehmigung gemäß § 212a BauGB sofort vollziehbar ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 22.06.2001 - 7 A 3553/00 -, juris RdNr. 3; BayVGH, Beschl. v. 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506 -, juris RdNr. 9, Boeddinghaus/Hahn, a.a.O., § 77 RdNr. 18; a.A. Jäde, in: Jäde/Dirnberger, a.a.O., § 72 BauO LSA RdNr. 16).
  • VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtliche Nachbarklage; Erlöschen der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17
    Die Frist für die Geltung einer Baugenehmigung läuft bei Widerspruch und Anfechtungsklage eines Nachbarn auch dann nicht ab, wenn die Baugenehmigung gemäß § 212a BauGB sofort vollziehbar ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 22.06.2001 - 7 A 3553/00 -, juris RdNr. 3; BayVGH, Beschl. v. 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506 -, juris RdNr. 9, Boeddinghaus/Hahn, a.a.O., § 77 RdNr. 18; a.A. Jäde, in: Jäde/Dirnberger, a.a.O., § 72 BauO LSA RdNr. 16).
  • VGH Bayern, 30.06.2009 - 1 ZB 07.3058

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anspruch auf behördliches Einschreiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17
    Maßgebend ist die Höhe der an der Grenze zum Nachbargrundstück stehenden Wand (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.06.2009 - 1 ZB 07.3058 -, juris RdNr. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11

    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17
    Die Geländeoberfläche ist die natürliche Geländeoberfläche, soweit nicht gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 BauGB oder in der Baugenehmigung eine andere Geländeoberfläche festgesetzt ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 24.01.2012 - 2 M 157/11 -, juris RdNr. 6; Dirnberger, in: Jäde/Dirnberger, a.a.O., § 6 BauO LSA RdNr. 122).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2016 - 2 M 89/15

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2017 - 2 M 49/17
    Insoweit beschränkt § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO die Prüfung nicht auf die vorgebrachten Beschwerdegründe (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.04.2016 - 2 M 89/15 -, juris RdNr. 34).
  • VG Düsseldorf, 16.12.2015 - 28 K 3757/14

    Luftwärmepumpe; Nachbar; bauliche; Anlage; Einschreiten; Ordnungsverfügung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 7 A 263/16

    Bauaufsichtsbehördliches Einschreiten gegen eine installierte Luftwärmepumpe;

  • VG Weimar, 12.12.2001 - 1 K 1100/01

    Behördliches Einschreiten gegen baugenehmigungsfreie Vorhaben

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1992 - 8 S 1688/92

    Wandflächenberechnung bei Grenzgaragen: Berücksichtigung von Dachvorsprüngen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21

    Rückbauverfügung bezüglich einer grenzständigen Garage; mittlere Höhe einer

    Die Rechtsprechung des Senats zu seitlichen Dachüberständen (Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 M 49/17 - juris Rn. 13), wonach seitliche Dachüberstände bei der Bemessung der Gesamtlänge der Garage im Sinne des § 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BauO LSA nicht zu berücksichtigen sind, wenn sie das übliche Längenmaß nicht überschreiten, insbesondere wenn ihnen nach Größe und Gestaltung keine selbständige Bedeutung als Vordach oder Unterstand zukommt, ist auf die (mittlere) Höhe einer Außenwand nicht übertragbar.

    Die Geländeoberfläche ist die natürliche Geländeoberfläche, soweit nicht gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 BauGB oder in der Baugenehmigung eine andere Geländeoberfläche festgesetzt ist (Beschluss des Senats vom 1. Juni 2017 - 2 M 49/17 - juris Rn. 21; Dirnberger, a.a.O., § 6 Rn. 122 f., m.w.N.).

    Dem entsprechend können sich die Kläger auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Senats zu seitlichen Dachüberständen (Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 M 49/17 - juris Rn. 13) berufen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

    Sie entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 M 49/17 - juris Rn. 22).
  • VG Halle, 25.02.2019 - 2 A 766/16
    Nach der gesetzlichen Wertung erscheint eine solche untergeordnete bauliche Anlage dem Nachbarn zumutbar, solange die Unterschreitung der erforderlichen Abstandsflächen hinsichtlich der Länge des Gebäudes ein bestimmtes Maß nicht überschreitet (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 01.06.2017 - 2 M 49/17 -, juris Rn. 8).
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