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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08 (https://dejure.org/2008,5509)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.12.2008 - 2 M 248/08 (https://dejure.org/2008,5509)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 2 M 248/08 (https://dejure.org/2008,5509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; SchfG § 11 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5; SchfG § 11 Abs. 2 Nr. 1
    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister: Bestellung; Bezirksschornsteinfegermeister; Verfassungstreue; Widerruf; Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Beschwerde des Landesverwaltungsamtes in Sachen "Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister" zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen Unzuverlässigkeit auf Grund mangelnder Verfassungstreue; Nähe eines Bezirksschornsteinfegermeisters zum öffentlichen Dienst und damit verbundene Pflichten in Bezug auf die Verfassungstreue; Erfordernis der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 UE 3991/87

    Berufspflichtverletzung eines Bezirksschornsteinfegers - Führung und Aufbewahrung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08
    Die Vorschrift des § 11 Abs. 2 Nr. 2 SchfG zeigt, dass auch schuldhafte gröbliche Verletzungen von Berufspflichten nicht zwangsläufig zur Annahme der Unzuverlässigkeit des betreffenden Bezirksschornsteinfegermeisters im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG führen (vgl. HessVGH, Urt. v. 08.12.1992 - 11 UE 3991/87 -, GewArch 1993, 207).

    Diese Regelung stellt klar, dass Unzuverlässigkeit im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG wegen einer erstmaligen schuldhaft gröblichen Verletzung von Berufspflichten nur bei Hinzutreten besonderer Umstände angenommen werden kann (HessVGH, Urt. v. 08.12.1992, a. a. O.).

    Der mit dem Widerruf verbundene Eingriff ist hingegen von solchem Gewicht, dass bei der Anwendung von § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG Zurückhaltung geboten ist und bei erstmaligen gröblichen und schuldhaften Verstößen gegen Berufspflichten, soweit sie nicht während der Probezeit begangen werden, im allgemeinen zunächst die Aufsichtsmittel nach § 27 Abs. 1 SchfG auszuschöpfen sind, wobei selbstverständlich auch ein einmaliger gröblicher Verstoß gegen Berufspflichten Anlass für verschärfte Beobachtung durch die Aufsichtsbehörde sein kann, um eine etwaige Wiederholung der Pflichtverletzung alsbald aufdecken und ahnden zu können (HessVGH, Urt. v. 08.12.1992, a. a. O.).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08
    (BVerfG, Beschl. v. 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, NJW 2008, 2568).

    Für Letztere folgt die Pflicht zur Verfassungstreue - wie bereits erörtert - insbesondere aus ihrer Funktion als den hauptamtlichen Richtern gleichberechtigte Organe genuin staatlicher Aufgabenerfüllung (BVerfG, Beschl. v. 06.05.2008, a. a. O.).

    Insbesondere auch auf diesen Umstand hat das BVerfG in der vom Antragsgegner ins Feld geführten Entscheidung vom 06.05.2008 (a. a. O.) die Annahme gestützt, dass die Verfassungstreue Vorraussetzung für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter sei.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 6 A 57/89
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08
    Dem Bezirksschornsteinfegermeister sind eine Reihe verantwortungsträchtiger Aufgaben vom Staat übertragen, zu deren wirksamer Erfüllung ihm durch das SchfG für seinen Kehrbezirk der Status eines mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Unternehmers zugewiesen ist (OVG RP, Beschl. v. 09.08.1989 - 6 A 57/89 -, NJW 1990, 465).

    Zwar gehört es auch zu den Dienstpflichten eines Bezirksschornsteinfegermeisters, mit der staatlichen Aufsichtsbehörde "vertrauensvoll" zusammenzuarbeiten (OVG RP, Beschl. v. 09.08.1989, a. a. O.).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08
    Allerdings finden auch für "staatlich gebundene Berufe" je nach der Nähe des Berufs zum öffentlichen Dienst Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 GG Anwendung, die die Wirkungen von Grundrechten zurückdrängen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.06.1986 - 1 BvR 787/80 - BVefGE 73, 280 [292]).

    Diese mit der Übertragung des öffentlichen Amtes als Notar verbundene allgemeine Befähigung zur Bekleidung eines ehrenamtlichen Richteramtes ist bei den an die Eignung nach § 6 BNotO zu stellenden Anforderungen mit zu berücksichtigten (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 18.06.1986, a. a. O.; BGH, Beschl. v. 30.07.1990 - NotZ 23/89 -, NJW 1991, 2423).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend: BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 [346 ff.]) gehört zu den in Art. 33 Abs. 5 GG genannten hergebrachten und zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums und des Richterrechts der Grundsatz, dass vom Beamten und Richter zu fordern ist, dass er für die Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, eintritt.

    Diese Treuepflicht wird in den beamten- und richterrechtlichen Vorschriften einfach-gesetzlich konkretisiert (BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 89.87

    Lehrbeauftragter - Öffentliches Amt - Funktionsbezogene Treuepflicht -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08
    Für Lehrbeauftragte an Hochschulen regelt § 50 Abs. 1 Satz 4 HSG LSA, dass § 7 Abs. 1 Nr. 2 BG LSA entsprechend gilt, wobei allerdings bei der Prüfung, ob ein Bewerber die erforderliche Eignung für das durch den Lehrauftrag vermittelte Amt aufweist, ebenfalls der Maßstab der sog. funktionsbezogenen Treuepflicht anzulegen und von dem Bewerber nur diejenige politische Loyalität zu fordern ist, die für eine funktionsgemäße Amtsausübung in Erfüllung des erteilten Lehrauftrags unverzichtbar ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 89.87 -, BVerwGE 81, 212).
  • VGH Bayern, 04.03.2008 - 22 CS 07.2769

    Sofort vollziehbarer Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08
    Die sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebende Bedeutung der Sache bestimmt der Senat nach der Empfehlung in Nr. 54.2.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom Juli 2004 (NVwZ 2004, 1327 [1332]), die als Streitwert für die Gewerbeuntersagung den Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens aber 15.00,00 EUR vorsieht (so auch BayVGH, Beschl. v. 04.03.2008 - 22 CS 07.2769 -, Juris; OVG MV, Beschl. v. 22.08.1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08
    Diese Zulassungsregelung schließt es aus, ein aktives Eintreten für eine als verfassungsfeindlich angesehene Partei nachteilig zu berücksichtigen, wenn der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht in strafbarer Weise im Sinne dieser Regelung bekämpft (BVerfG, Besachl. v. 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1997 - 9 S 2567/96

    Übergabe des Kehrbuchs an den Nachfolger des ausscheidenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08
    Damit gehören sie in erster Linie als Gewerbetreibende dem Handwerk an (vgl. VGH BW, Beschl. v. 04.06.1997 - 9 S 2567/96 -, NVwZ-RR 1997, 621).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.1995 - 2 M 62/95

    Gewerberecht: Vorläufiger Rechtsschutz des übergangenen Mitbewerbers bei der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08
    Die sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebende Bedeutung der Sache bestimmt der Senat nach der Empfehlung in Nr. 54.2.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom Juli 2004 (NVwZ 2004, 1327 [1332]), die als Streitwert für die Gewerbeuntersagung den Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens aber 15.00,00 EUR vorsieht (so auch BayVGH, Beschl. v. 04.03.2008 - 22 CS 07.2769 -, Juris; OVG MV, Beschl. v. 22.08.1995 - 2 M 62/95 -, GewArch 1996, 76).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 345/88

    Anspruch auf Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem auf drei

  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93

    Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 S 1183/03

    Bezirksschornsteinfegermeister - Berufspflichtverletzung - Kehrbuch

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 15.75

    Bauaufsichtsbehörde - Zivilingenieure - Statische Prüfung von Bauanträgen

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 23/89

    Bestellung eines DKP-Aktivisten zum Notar

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10

    Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters rechtswidrig

    Er hat zur Begründung seines Klageabweisungsantrages zunächst auf die Begründung des streitgegenständlichen Bescheides sowie sein bisheriges Vorbringen in den diesbezüglich geführten gerichtlichen Eilverfahren - 1 B 98/08 HAL - bzw. - 2 M 248/08 - Bezug genommen und zudem vertiefend ausgeführt:.

    In dem zwischenzeitlich geführten gerichtlichen Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. Juli 2008 (- 1 B 98/08 HAL -) die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet; die dagegen gerichtete Beschwerde des Beklagten hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 1. Dezember 2008 (- 2 M 248/08 -) zurückgewiesen.

    Soweit dem Kläger in dem Widerrufsbescheid vorgehalten worden ist, er habe sich auf der Internet-Seite der NPD E. in Berufskleidung mit der sog. Schulfhof-CD, einer Sammlung rechtsradikaler Liedertexte, abbilden lassen und damit einen Zusammenhang zwischen seiner Aufgabe als Bezirksschornsteinfegermeister und seiner ideologischen Gesinnung hergestellt, so ist angesichts der dazu vom Kläger gegebenen und vom Beklagten nicht (schlüssig) in Frage gestellten Einlassung, es handele sich insoweit um eine Fotomontage, eine entsprechende Verknüpfung bereits nicht mit der gebotenen hinreichenden Wahrscheinlichkeit festzustellen (wie hier im Ergebnis bereits B. d. 2. Senats v. 1.12.2008 - 2 M 248/08 -, juris).

    Der 2. Senat des erkennenden Gerichts hat hinsichtlich der Verpflichtung zur Verfassungstreue der verschiedenen für den Staat tätigen Berufsgruppen in seinem im Rahmen des vorangegangenen Eilverfahrens ergangenen Beschluss vom 1. Dezember 2008 (- 2 M 248/08 - juris) Folgendes ausgeführt:.

    Die Feststellung der Unzuverlässigkeit wegen eines Verhaltens im privaten Bereich erfordert gerade einen Zusammenhang mit einer zu befürchtenden Verletzung beruflicher Pflichten (OVG LSA, 2. Senat, B. v. 1.12.2008, a. a. O.).

  • VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08

    Darf Bezirksschornsteinfegermeister endgültig weiter arbeiten?

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 1. Dezember 2008 - Az.: 2 M 248/08 - zurückgewiesen.

    Allein die Befürchtung des Beklagten, der Kläger könnte seine Befugnis zum Betreten von Grundstücken und Räumen nach § 1 Abs. 3 SchfG und zur Aufzeichnung von Daten nach § 19 SchfG missbrauchen und dadurch seine Berufspflichten verletzen, genügt aber für die Feststellung der Unzuverlässigkeit nicht (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 M 248/08 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 2 M 102/14

    Anfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Erdbeckens zur Lagerung

    Anders als nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Prozessrecht, nach dem die Beschwerde u.a. zuzulassen war, wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wurde und vorlag, auf dem die erstinstanzliche Entscheidung beruhen konnte, kommt es nach dem heute geltenden Prozessrecht nur noch auf den Erfolg in der Sache selbst an (vgl. Beschl. d. Senats v. 01.12.2008 - 2 M 248/08 -, juris, RdNr. 10, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 M 13/11

    Kein Wahlrecht zwischen Widerruf der Schornsteinfegerbestellung und Versetzung in

    Diese Bedeutung bestimmt der Senat in Anlehnung an die Empfehlung in Ziffer 54.2.1 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom Juli 2004 (NVwZ 2004, 1327 [1332]), die als Streitwert für die Gewerbeuntersagung den Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens aber 15.000,00 ? vorsieht (siehe auch: OVG LSA, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - Az.: 2 O 249/08 und vom 1. Dezember 2008 - Az.: 2 M 248/08 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
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