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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2021 - 4 M 26/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2021 - 4 M 26/21 (https://dejure.org/2021,7892)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.03.2021 - 4 M 26/21 (https://dejure.org/2021,7892)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. März 2021 - 4 M 26/21 (https://dejure.org/2021,7892)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Antrag im Wege der einstweiligen Anordnung auf Zulassung zum Studium im 1. Fachsemester im Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaften und Politikwissenschaften mit ausländischem Bildungsabschluss

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Magdeburg, 26.09.2018 - 7 A 750/16

    Anerkennung eines ausländischen (englischen) Bildungsabschlusses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2021 - 4 M 26/21
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht zunächst darauf abgestellt, dass die Qualifikation für ein Studium an einer Universität gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HSG LSA i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 HSQ-VO durch die allgemeine Hochschulreife nachgewiesen wird, wobei Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen - wie hier - gemäß § 5 HSQ-VO neben den erforderlichen Kenntnissen der deutschen Sprache nachweisen müssen, dass sie über einen Bildungsnachweis verfügen, der im Herkunftsland des Zeugnisses den Hochschulzugang ermöglicht und den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) entspricht (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 26. September 2018 - 7 A 750/16 -, juris, Rn. 34).

    Sie binden damit als "antizipiertes Sachverständigengutachten" in dem Sinne, dass sich die Behörde oder das Gericht über sie nur hinwegsetzen können, wenn sie entweder als methodisch zweifelhaft oder sachlich überholt widerlegt werden oder aber wenn im jeweiligen Einzelfall Besonderheiten auftreten, die von ihnen erkennbar nicht bedacht worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 9 S 2236/00 -, juris, Rn. 16; dem folgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2010 - OVG 5 S 3.10 -, juris, Rn. 6; VG Magdeburg, Urteil vom 26. September 2018 - 7 A 750/16 -, juris, Rn. 35).

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2021 - 4 M 26/21
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9/12 -, juris, Rn. 22; Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3/13 -, juris, Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2000 - 9 S 2236/00

    Hochschulreife - Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2021 - 4 M 26/21
    Sie binden damit als "antizipiertes Sachverständigengutachten" in dem Sinne, dass sich die Behörde oder das Gericht über sie nur hinwegsetzen können, wenn sie entweder als methodisch zweifelhaft oder sachlich überholt widerlegt werden oder aber wenn im jeweiligen Einzelfall Besonderheiten auftreten, die von ihnen erkennbar nicht bedacht worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 9 S 2236/00 -, juris, Rn. 16; dem folgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2010 - OVG 5 S 3.10 -, juris, Rn. 6; VG Magdeburg, Urteil vom 26. September 2018 - 7 A 750/16 -, juris, Rn. 35).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2021 - 4 M 26/21
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9/12 -, juris, Rn. 22; Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3/13 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2010 - 5 S 3.10

    TU; Verkehrswesen; WS 2009/2010; 3. FS; Studiengangwechsel; Ausländer; Iran;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2021 - 4 M 26/21
    Sie binden damit als "antizipiertes Sachverständigengutachten" in dem Sinne, dass sich die Behörde oder das Gericht über sie nur hinwegsetzen können, wenn sie entweder als methodisch zweifelhaft oder sachlich überholt widerlegt werden oder aber wenn im jeweiligen Einzelfall Besonderheiten auftreten, die von ihnen erkennbar nicht bedacht worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 9 S 2236/00 -, juris, Rn. 16; dem folgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2010 - OVG 5 S 3.10 -, juris, Rn. 6; VG Magdeburg, Urteil vom 26. September 2018 - 7 A 750/16 -, juris, Rn. 35).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 M 33.11

    Fachdiplom Rechtswissenschaft (Ukraine); Anerkennung; erste juristische

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2021 - 4 M 26/21
    Die Verpflichtung aus Art. VI.1 der Lissabon-Konvention, die in einer anderen Vertragspartei verliehenen Hochschulqualifikationen anzuerkennen, besteht nur, sofern nicht zwischen der vorgelegten Qualifikation und der Qualifikation, als die sie anerkannt werden soll, ein wesentlicher Unterschied nachgewiesen werden kann (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2012 - OVG 10 M 33.11 -, juris, Rn. 7).
  • VG Stuttgart, 27.06.2023 - 4 K 1432/23

    Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses; National Certificate of

    Dies gilt auch für Einzelfallgutachten der ZAB in den Fällen, in denen ein in anabin.de veröffentlichter, allgemeingültiger Bewertungsvorschlag nicht vorliegt (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 M 26/21 -, Rn. 11, juris; vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2023 - 18 L 2518/22 -, Rn. 12, juris).

    Der weit überwiegende Teil der Rechtsprechung hat die Anerkennungsfähigkeit des NZCSE bzw. des Vorgänger-Abschlusses "Steiner School Certificate (SSC)" verneint und ist vom Vorliegen eines wesentlichen Unterschiedes ausgegangen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. April 2023 - 7 ZB 21.1292 -, Rn. 30 ff., juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. März 2022 - 7 ZB 20.197 -, Rn. 15 ff., juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 M 26/21 -, Rn. 9 ff., juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2023 - 18 L 2518/22 -, Rn. 15 ff., juris; VG Ansbach, Urteil vom 3. Februar 2021 - AN 2 K 19.01863 -, Rn. 68, juris; VG Würzburg, Urteil vom 9. Dezember 2019 - W 7 K 17.1306 -, Rn. 24, juris; a.A.: VG Berlin, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 12 L 10/22 -, Rn. 10, juris; VG Weimar, Urteil vom 23. September 2022 - 2 K 1865/19 We, n.v.).

    Da das das Begehren der Antragstellerin auf eine - jedenfalls teilweise - Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, sieht die Kammer davon ab, den Streitwert gemäß der Empfehlung in Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs auf die Hälfte zu reduzieren (so auch Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 M 26/21 -, Rn. 15, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2023 - 18 L 2518/22 -, Rn. 27, juris; VG Berlin, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 12 L 10/22 -, Rn. 14, juris; a.A.: VG Stuttgart, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 4 K 1614/16 - n.v.).

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 18 L 2518/22

    NZCSE, Gleichwertigkeit, Bewertungsvorschlag, Allgemeine Hochschulreife,

    vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 M 26/21 -, juris, Rn. 11, das Einzelfallgutachten der ZaB zwar nicht als "Bewertungsvorschläge" ansieht, diese jedoch in gleicher Weise als antizipierte Sachverständigengutachten wertet.

    Im Ergebnis ebenso mit jeweils unterschiedlicher Begründung BayVGH, Beschluss vom 7. März 2022 - 7 B 20.197 -, juris, Rn. 11, 20; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 M 26/21 -, juris, Rn. 9; die Anerkennung eines in Österreich erworbenen NZCSE grundsätzlich ablehnend VG Ansbach, Urteil vom 3. Februar 2021 - AN 2 K 19.01863 -, juris, Rn. 63 ff.; a.A. VG Berlin, Beschluss vom 18. Mai 2022 - 12 L 10/22 -, juris, Rn. 10; VG Weimar, Urteil vom 23. September 2022 - 2 K 1865/19.We -, S. 13 des Entscheidungsabdrucks (n.v.).

  • VG Berlin, 18.05.2022 - 12 L 10.22
    Die allgemeinen Bewertungsvorschläge der ZAB, die sich in der Datenbank "anabin.de" finden, stellen ein antizipiertes Sachverständigengutachten dar, über die sich die Hochschule bzw. das Gericht bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit des ausländischen Schulabschlusses nur hinwegsetzen können, wenn die den Vorgaben zugrunde liegenden Bewertungen entweder als methodisch zweifelhaft oder sachlich überholt widerlegt werden oder aber, wenn im Einzelfall Besonderheiten auftreten, die erkennbar nicht bedacht worden sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. März 2022, a.a.O., Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 M 26/21 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2018 - OVG 5 S 1.18 - juris Rn. 5).

    Der von der Antragstellerin erworbene Schulabschluss NZCSE ist allerdings in der Datenbank "anabin.de" nicht aufgeführt, sodass über dessen Anerkennung im Einzelfall entschieden werden muss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. März 2022, a.a.O. Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021, a.a.O. Rn. 10).

  • VG Düsseldorf, 08.06.2022 - 15 K 1562/20

    Doktorgrad Befugnis Führen Nordzypern Europäische Union Mitgliedstaat Türkei

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. März 2021, 4 M 26/21 , juris Rdnr. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2010, OVG 5 S 3.10, juris Rdnr. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2000, 9 S 2236/00, juris Rdnr. 16.
  • VGH Bayern, 19.04.2023 - 7 ZB 21.1292

    Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses

    Obwohl das NZCSE der Klägerin dort nicht gelistet ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass sich die Zeugnisanerkennungsstelle gleichwohl an den Bewertungsvorgaben für den neuseeländischen Standard-Bildungsnachweis NCEA orientiert (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 7 ZB 20.197 - juris Rn. 15, 20; VG Berlin, B.v. 18.5.2022 - 12 L 10/22 - juris Rn. 10; a.A. OVG LSA, B.v. 2.3.2021 - 4 M 26/21 - juris Rn. 12, das auf einen direkten Vergleich mit der Allgemeinen Hochschulreife in Deutschland abstellt).
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