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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 57/06   

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https://dejure.org/2008,19414
OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 57/06 (https://dejure.org/2008,19414)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.07.2008 - 3 L 57/06 (https://dejure.org/2008,19414)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - 3 L 57/06 (https://dejure.org/2008,19414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    HeimG § 5 Abs. 5; ; HeimG § 8 Abs. 8; ; SGB XI § 87a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 5 Abs. 5; HeimG § 8 Abs. 8; SGB XI § 87a
    Fortgeltungsklausel in Heimverträgen: Fortgeltungsklausel; Heimvertragsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des § 8 Abs. 8 S. 2 Heimgesetz (HeimG) für Leistungen i.S.d. §§ 41 bis 43 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) beziehende Heimbewohner

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.02.2005 - III ZR 411/04

    Heimvertragsklauel zu Unterkunft und Verpflegung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 57/06
    Diesem Ergebnis steht auch nicht das von der Klägerin zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Februar 2005 (Az.: III ZR 411/04, NJW-RR 2005, 777) entgegen.

    Der Bundesgerichtshof bestätigt in seinem Urteil vom 3. Februar 2005 (a. a. O.) ausdrücklich die besondere Bedeutung, die § 5 Abs. 5 HeimG für den Personenkreis der pflegeversicherten Leistungsbezieher beizumessen ist und verweist auf die enge Bindung von Leistungen und Entgelten an die Regelungen der Pflegeversicherung, was durch § 5 Abs. 5 Satz 2 HeimG verdeutlicht werde.

    Innerhalb dieses Rahmens hat im Übrigen auch der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 3. Februar 2005 (a. a. O.) die pflegeversicherungsrechtliche Angabe der Entgelte "Unterkunft und Verpflegung" als Kostenblock gegenüber der (aus Verbrauchersicht günstigeren Regelung) in § 5 Abs. 3 Satz 3 HeimG vorgesehenen Kostentransparenz durch Aufgliederung der Kostenbestandteile, für den betroffenen Personenkreis der Pflegeversicherten aus Gründen der Rechtssicherheit für zumutbar erachtet; eine gewisse Benachteiligung des betroffenen Personenkreises der Pflegeversicherten sei hinzunehmen, zumal dieser Personenkreis durch die Normen des Pflegeversicherungsrechts inhaltlich eine günstigere Rechtsstellung erfahren habe.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2007 - 6 S 1238/05

    Anwendbarkeit von § 7 Abs. 3 HeimG auf alle Heimverträge

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 57/06
    Der Anwendungsvorrang reicht vielmehr nur soweit, wie sich dies aus der Verweisungsnorm des § 5 Abs. 5 HeimG ergibt (vgl. hierzu auch: VGH Mannheim, Urt. v. 10.12.2007 - 6 S 1238/05 - juris).

    Eine solche Antinomie innerhalb desselben Gesetzes (hier des Heimgesetzes) ist jedoch aus der vorhergehenden Gesetzeshistorie nicht ableitbar, wenn auch einzuräumen ist, dass das eigentliche Ziel des Gesetzgebers, nämlich eine "Harmonisierung" des Heimgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie eine Verbesserung der Transparenz von Heimverträgen, zumindest im Wortlaut der Vorschriften nicht eindeutig erreicht worden ist (so auch VGH Mannheim, Urt. v. 10.12.2007, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89

    Bestimmheit eines Verwaltungsaktes ; Ordnungsverfügung; Titelfunktion;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 57/06
    Aus der getroffenen Verfügung, d.h. dem Entscheidungssatz im Zusammenhang mit den Gründen und sonstigen bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen muss für die Beteiligten, vor allem für den Adressaten, die Regelung, die den Zweck, Sinn und Inhalt des Verwaltungsakts ausmacht, so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein, dass diese ihr Verhalten danach ausrichten können (vgl. OVG Münster, Urt. v. 11.06.1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000).

    Von dem Betroffenen kann deshalb grundsätzlich nicht verlangt werden, dass er unter Hinzuziehung eines Dritten erforscht, was von ihm im Einzelnen verlangt wird (vgl. OVG Münster, Urt. v. 11.06.1992, a. a. O.).

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 57/06
    Zwar verpflichtet das Rechtsstaatsprinzip und die bundesstaatliche Kompetenzordnung alle rechtsetzenden Organe, ihre Regelungen jeweils so aufeinander abzustimmen, dass den Normadressaten nicht gegenläufige Vorschriften erreichen, die Rechtsordnung also nicht aufgrund unterschiedlicher Anordnungen widersprüchlich wird (vgl. BVerfG, Urt. v. 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95 und 2004/95 - NJW 1998, 2341).
  • BVerwG, 02.06.2008 - 5 B 188.07

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei auslaufendem Recht trotz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 57/06
    § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist wesentlich auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.06.2008 - 5 B 188.07 - juris m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2008 - 9 LB 9/07

    Anforderungen an das Bestehen einer Jagdsteuerpflicht für nicht verpachtete

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 57/06
    Nachdem bereits mehrere Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg) das Heimgesetz des Bundes durch eigenständige landesrechtliche Bestimmungen vollständig ersetzt haben (vgl. hierzu Drasdo, NVwZ 2008, 639) und der Erlass eines Heimgesetzes auch für das Land Sachsen-Anhalt geplant ist, ist eine richtungweisende Klärung von Rechtsfragen, welche die Auslegung des bisherigen Heimgesetzes des Bundes betreffen, in einem Revisionsverfahren voraussichtlich nicht mehr zu erwarten.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 57/06
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines solchen Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 41.87 - BVerwGE 84, 335).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2004 - 3 L 150/03

    Zum zwischengemeindlichen Defizitausgleich beim Betrieb von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 57/06
    Ein eindeutiger Wortsinn ist grundsätzlich bindend (vgl. OVG LSA, Urt. v. 24.11.2004 - 3 L 150/03 -).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06

    Möglichkeit der Herstellung der zunächst fehlenden Bestimmtheit eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 57/06
    Hinsichtlich der angeordneten Nichtanwendbarkeit des § 8 Abs. 8 HeimG hat der Beklagte im Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Senat in zulässiger Weise klargestellt (vgl. zur Zulässigkeit der Klarstellung eines unbestimmten Verwaltungsaktes im Verwaltungsprozess: BVerwG, Beschl. v. 21.06.2006 - 4 B 32.06 - NVwZ-RR 2006, 589), dass sich die streitige Anordnung lediglich auf § 8 Abs. 8 Sätze 2 und 3 HeimG bezieht und diese Rechtsvorschriften keine Anwendung auf die Heimbewohner finden sollen, welche Leistungsempfänger im Sinne der §§ 41 bis 43 SGB XI sind.
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R

    Vertragszahnarzt - gesamtvertragliche Ausgestaltung - Degressionsabwicklung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2008 - 3 L 57/06
    Dabei ist unschädlich, dass der Betroffene den Regelungsgehalt ggf. erst durch Auslegung - etwa unter Zuhilfenahme der Begründung oder anderer auf der Hand liegender Umstände des Einzelfalls - ermitteln muss (vgl. BSG, Urt. v. 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R- juris).
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