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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04   

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OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04 (https://dejure.org/2008,10578)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.09.2008 - 4 L 572/04 (https://dejure.org/2008,10578)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. September 2008 - 4 L 572/04 (https://dejure.org/2008,10578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BauGB § 242 Abs. 9 S. 1; ; BauGB § 242 Abs. 9 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 242 Abs. 9 S. 1; BauGB § 242 Abs. 9 S. 2
    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im Beitrittsgebiet: Ausbaugepflogenheiten, örtliche; Ausbauprogramm, technisches; Erschließungsbeitrag; Herstellung, erstmalige; Stichtag; Straßenausbaubeitrag; Zeitpunkt, maßgeblicher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04
    Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 11.07.2007 - BVerwG 9 C 5.06 -, BVerwGE 129, 100; DÖV 2008, 287) das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Die im Oktober 2004 erfolgte Neubekanntmachung der SBS 2001 nebst ihren Änderungen im Gemeindeblatt "Biederitzer Buschfunk" der Beklagten vom Oktober 2004 (Nr. 10, Ausgabe 169) lässt indes keine Rechtsfehler erkennen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.) hat zu der entsprechend bekannt gemachten Erschließungsbeitragssatzung ausgeführt:.

    Danach sind Erschließungsbeiträge für die Kosten eines nach dem 3. Oktober 1990 erfolgten Ausbaus einer Teileinrichtung zu erheben, wenn weder diese Teileinrichtung noch die betreffende Erschließungsanlage in allen ihren seinerzeit angelegten Teileinrichtungen bis zum 3. Oktober 1990 insgesamt bereits hergestellt war (BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, LKV 2003, 227; Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    2.1 Im Hinblick darauf, ob eine in der Örtlichkeit vorhandene Anbaustraße im Rechtssinne am 3. Oktober 1990 "bereits hergestellt" war, ist zu prüfen, ob der Zustand dieser Anbaustraße bzw. Teileinrichtung irgendwann vor dem 3. Oktober 1990 den Anforderungen eines aus dieser Zeit stammenden, technischen Ausbauprogramms entsprochen hat (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.; vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.01.2000 - A 2 S 525/99 -).

    Mit dem Merkmal des technischen Ausbauprogramms greift der Gesetzgeber einen Begriff auf, der von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der gemäß § 132 Nr. 4 BauGB in der Satzung der Gemeinde vorzunehmenden Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung entwickelt wurde und von dort bekannt ist (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Aus dem "Plan"-Erfordernis folgt weiter, dass das technische Ausbauprogramm in irgendeiner Form schriftlich niedergelegt worden sein muss, etwa in einem Beschlussprotokoll, Aktenvermerk oder in einer Anweisung an die ausführende Stelle; seine Existenz kann dann aber auch durch Zeugen bewiesen werden (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Das schließt nicht aus, dass auch den Besonderheiten der Rechtswirklichkeit der DDR Rechnung zu tragen ist, soweit ein technisches Ausbauprogramm aus diesem Zeitraum in Rede steht (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Die TGL, vergleichbar den DIN-Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland, waren durch § 1 der Verordnung über die Einführung Staatlicher Standards und Durchführung der Standardisierungsarbeiten in der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. September 1954 (GBl-DDR S. 821) zu rechtsverbindlichen Vorschriften erklärt worden (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.; vgl. zu all dem Anlauf, KStZ 2000, 69 ).

    Dass konkrete Festlegungen des technischen Ausbaus nach den Angaben der Zeuginnen nicht schon in dem Beschluss des Rates enthalten waren, ist entgegen der noch in dem Urteil des Senats vom 29. Juni 2006 vertretenen Auffassung unschädlich (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    2.3 Ob der Ausbauzustand der Teileinrichtungen Gehweg und Straßenentwässerung einem technischen Ausbauprogramm oder den damaligen örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprochen hat, kann dahinstehen; denn sie sind bis zum 3. Oktober 1990 jedenfalls nicht in ihrer gesamten Ausdehnung im Sinne von § 242 Abs. 9 BauGB bereits hergestellt gewesen (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Allein die Mitbenutzung einer lediglich durch Begrenzungspfähle abgetrennten Teilfläche der Fahrbahn durch Fußgänger erfüllt schon nicht die (bau-)technischen Anforderungen an die Teileinrichtung eines abgegrenzten Gehweges (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.), insbesondere wenn er nicht durchgängig, sondern - wie die Zeugen A., E. und F. bezeugt haben - nur an den Gefahrenstellen durch Pfähle von der Fahrbahn abgegrenzt war.

    Selbst wenn hierbei vom Vorbringen des Klägers ausgegangen wird, wonach die Straßenentwässerung bereits vor dem 3. Oktober 1990 durch eine gewölbte Fahrbahn und (Versickerungs-)Mulden erfolgte, fehlt es damit an einem Grundbestand an kunstmäßigem Ausbau; denn das Versickernlassen von Regenwasser in unbefestigten Mulden im Seitenraum des Straßenkörpers lässt ein Mindestmaß an bautechnischer Herstellung nicht erkennen (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.; Driehaus, Erschließungs- und Straßenbaubeiträge sowie Strafbarkeit einer Verletzung der Erhebungspflicht, KStZ 2008, 101 [103 f.]).

    Die im Oktober 2004 erfolgte Neubekanntmachung der EBS 1999 nebst ihren Änderungen im Gemeindeblatt "Biederitzer Buschfunk" der Beklagten vom Oktober 2004 (Nr. 10, Ausgabe 169) lässt indes keine Rechtsfehler erkennen (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Im Gegenteil war eine Abschnittsbildung rechtlich sogar ausgeschlossen, weil ein Kostenvergleich für die beiden Teile des A-wegs ergibt, dass die Abschnittsbildung zu einer erheblich unterschiedlichen Belastung der Anlieger der beiden Teilstrecken führen würde (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Soweit der Kläger die Auffassung vertritt, dass eine qualitativ andere Ausführung der an den Teileinrichtungen "Fahrbahn", "Gehweg" und "Straßenentwässerung" durchgeführten Baumaßnahmen geringere Kosten verursacht hätte, führt dies nicht zur Kürzung des beitragsfähigen Aufwands (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Das Vorliegen eines solchen Ausnahmefalles ist hier nicht erkennbar (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Diese Voraussetzungen erfüllt entgegen der Auffassung des Klägers die in dem "Biederitzer Buschfunk" (08/2000) abgedruckte Erklärung des Bürgermeisters der Beklagten nicht (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt eine von der zuständigen Behörde abgegebene Erklärung dann eine Zusicherung im Sinne von § 38 VwVfG dar, wenn gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urt. vom 07.02.1986 - BVerwG 4 C 28.84 -, BVerwGE 74, 15 [17]).

    Aus der Sicht eines verständigen Betrachters, welche bei der Auslegung einer Willenserklärung nach § 133 BGB maßgebend ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 07.02.1986, a. a. O.), ist die Äußerung des Bürgermeisters nach ihrem Inhalt lediglich als Auskunft über die "zu erwartende Gesamtbelastung" der Grundstücksbesitzer mit Ausbaubeiträgen zu werten.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2002 - 2 L 119/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des OVG LSA (u. a. Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 - Beschl. v. 04.11.2002 - 2 M 175/02 -), der sich der erkennende Senat anschließt, entsteht die sachliche Beitragspflicht im Straßenausbaubeitragsrecht in Sachsen-Anhalt für vor dem 22. April 1999 begonnene Straßenbaumaßnahmen, wenn eine beitragsfähige Maßnahme tatsächlich beendet ist, der Aufwand festgestellt werden kann und eine wirksame Beitragssatzung vorliegt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2000 - A 2 S 525/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04
    2.1 Im Hinblick darauf, ob eine in der Örtlichkeit vorhandene Anbaustraße im Rechtssinne am 3. Oktober 1990 "bereits hergestellt" war, ist zu prüfen, ob der Zustand dieser Anbaustraße bzw. Teileinrichtung irgendwann vor dem 3. Oktober 1990 den Anforderungen eines aus dieser Zeit stammenden, technischen Ausbauprogramms entsprochen hat (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.; vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.01.2000 - A 2 S 525/99 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2000 - 2 M 48/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04
    Bei der Frage, ob eine Straße als Anliegerstraße zu qualifizieren ist, ist nicht in erster Linie die tatsächliche Nutzung maßgeblich, sondern die der Straße zugewiesene Funktion (OVG LSA, Beschl. v. 29.06.2000 - 2 M 48/00 -).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04
    Durch den Begriff der Erforderlichkeit wird eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde im Einzelfall gewählte Lösung sachlich schlechthin unvertretbar ist (BVerwG, Urt. v. 14.12.1979 - BVerwG 4 C 28.76 -, BVerwGE 59, 249 [253]), wenn es also nach Lage der Dinge mit Blick vor allem auf die durch diese Anlage bevorteilten Grundstücke keine sachlichen Gründe für eine Abwälzung der angefallenen Kosten in dem von der Gemeinde für richtig gehaltenen Umfang gibt.
  • BVerwG, 11.08.1993 - 8 C 13.93

    Erschließungsbeitrag - Straßenbau - Heranziehungsbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04
    Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, ein Heranziehungsbescheid sei zu Unrecht auf das Erschließungsbeitragsrecht gestützt, ist es gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet, durch "schlichte" Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Straßenausbaubeitragsrechts zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Bescheid mit Blick auf diese Vorschriften aufrechterhalten werden kann, wobei es hierfür auch keiner Umdeutung bedarf (BVerwG, Urt. v. 11.08.1993 - BVerwG 8 C 13/93 -, NVwZ 1994, 297; Driehaus, a. a. O., § 2 Rdnr. 59 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2002 - 2 M 175/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des OVG LSA (u. a. Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 - Beschl. v. 04.11.2002 - 2 M 175/02 -), der sich der erkennende Senat anschließt, entsteht die sachliche Beitragspflicht im Straßenausbaubeitragsrecht in Sachsen-Anhalt für vor dem 22. April 1999 begonnene Straßenbaumaßnahmen, wenn eine beitragsfähige Maßnahme tatsächlich beendet ist, der Aufwand festgestellt werden kann und eine wirksame Beitragssatzung vorliegt.
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04
    Danach sind Erschließungsbeiträge für die Kosten eines nach dem 3. Oktober 1990 erfolgten Ausbaus einer Teileinrichtung zu erheben, wenn weder diese Teileinrichtung noch die betreffende Erschließungsanlage in allen ihren seinerzeit angelegten Teileinrichtungen bis zum 3. Oktober 1990 insgesamt bereits hergestellt war (BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, LKV 2003, 227; Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 2 L 104/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 572/04
    Bereits hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen sind die einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertig gestellten Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen in ihrer gesamten Ausdehnung (vgl. schon OVG LSA, Urt. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 CN 2.05

    Zweckverband; Gründung; Verkündung; Bekanntmachung; kumulative Bekanntmachung;

  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17

    Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der

    Die dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde B. vom 4. Dezember 1996, wonach Veröffentlichungen durch Aushang in zwei Bekanntmachungskästen erfolgen, nämlich am Rathaus A-Stadt und am Einkaufszentrum im Ortsteil H., war nichtig, weil es einen Bekanntmachungskasten an dem erwähnten Einkaufszentrum nie gegeben hat ( vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 5/06 -, juris, Rn. 23 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. September 2008 - 4 L 572/04 -, juris, Rn. 25 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Straßenbegleitgrün und Parkflächen an

    Es sind nämlich keinerlei Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass der Gesetzgeber dem Begriff in § 242 Abs. 9 Satz 1 BauGB einen anderen Inhalt als in § 127 Abs. 3 BauGB geben wollte (so auch SächsOVG, Urt. v. 22.08.2001 - 5 B 523/00 -, ZMR 2003, 148 [151]; OVG LSA, Urt. v. 02.09.2008 - 4 L 572/04 -, zit. nach juris).

    Denn das Merkmal "örtliche Ausbaugepflogenheiten" stellt - wie oben bereits erläutert - ab auf die Teileinrichtung in ihrer gesamten Länge, d. h. eine Teileinrichtung ist nur dann als "bereits hergestellt" im Sinne des § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB anzusehen, wenn sie in ihrer gesamten Ausdehnung den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend hergestellt war (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O., OVG LSA, Urt. v. 02.09.2008, a. a. O.).

  • VG Halle, 22.11.2011 - 2 A 123/09

    Abstand der Straßenbeleuchtung muss Sicherheit für Fußgängerverkehr bieten;

    Bereits hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen sind nach § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB die einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertiggestellten Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen in ihrer gesamten Ausdehnung (OVG LSA, Urt. v. 02.09.2008 - 4 L 572/04 -).

    Bei der Teileinrichtung Straßenentwässerung lässt das bloße Versickernlassen von Regenwasser in unbefestigten Mulden im Straßenraum des Straßenkörpers ein Mindestmaß an ausbautechnischer Herstellung nicht erkennen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 02.09.2008, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

    Es stellt grundsätzlich keine unzumutbare Erschwernis dar, diese Zeitung käuflich zu erwerben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 -, juris, Rn. 4; OVG Magdeburg, Urteil vom 2. September 2008 - 4 L 572/04 -, juris, Rn. 26; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage, § 11, Rn. 24).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09

    Straßenbaubeitragsrecht; Erschließungsbeitragsrecht

    Die Versickerung als solche, etwa in seitlichen Mulden, ist deshalb für sich betrachtet nicht zu beanstanden, sofern sie ihr Ziel, die Straßenentwässerung, erreicht (a.A. wohl Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. September 2008 - 4 L 572/04 -, Juris Rn. 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13

    Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG LSA in

    Dies kann der Zeitpunkt der Maßnahme, des Bescheiderlasses oder auch ein späterer Zeitpunkt sein (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. April 2012 - 4 L 52/12 - Beschl. v. 13. Oktober 2008 - 4 L 408/06 - Urt. v. 2. September 2008 - 4 L 572/04 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

    Es stellt grundsätzlich keine unzumutbare Erschwernis dar, diese Zeitung käuflich zu erwerben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 -, juris, Rn. 4; OVG Magdeburg, Urteil vom 2. September 2008 - 4 L 572/04 -, juris, Rn. 26; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage, § 11, Rn. 24).
  • VG Halle, 09.12.2014 - 2 A 16/14
    Nach der Rechtsprechung stellt eine von der zuständigen Behörde abgegebene Erklärung dann eine Zusicherung im Sinne von § 38 VwVfG dar, wenn gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. OVG LSA, U. v. 02.09.2008 - 4 L 572/04 -, juris).
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