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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13   

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https://dejure.org/2013,27595
OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13 (https://dejure.org/2013,27595)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.09.2013 - 2 M 74/13 (https://dejure.org/2013,27595)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. September 2013 - 2 M 74/13 (https://dejure.org/2013,27595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 13 EWGAssRBes 1/80, § 5 Abs 2 AufenthG 2004, § 27 Abs 1 AufenthG 2004, Art 6 Abs 1 GG, Art 41 Abs 1 AssoziierungsAbkEWG/TURZProt
    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen nach Einreise mit Touristenvisum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen zum Ehegattennachzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen nach Einreise mit Touristenvisum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen zum Ehegattennachzug

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2012 - 18 B 562/12

    Visumerfordernis für eine zum Zwecke des Daueraufenthalts ins Bundesgebiet zu

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13
    Auf Art. 41 Abs. 1 ZP (juris: AssoziierungsAbkEWG/TURZProt) kann sich der türkische Staatsangehörige nicht berufen, wenn er bereits bei der Einreise in das Bundesgebiet einen Daueraufenthalt zum Zweck der Eheschließung beabsichtigte, weil ein solcher Aufenthalt weder der aktiven noch der passiven Dienstleistungsfreiheit unterfällt (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.07.2012 - 18 B 562/12 - Juris, RdNr. 4, m.w.N.).(Rn.14).

    Auf Art. 41 Abs. 1 ZP könnte sich der Antragsteller jedenfalls dann nicht berufen, wenn er bereits bei der Einreise in das Bundesgebiet einen Daueraufenthalt zum Zweck der Eheschließung beabsichtigte, weil ein solcher Aufenthalt weder der aktiven noch der passiven Dienstleistungsfreiheit unterfällt (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.07.2012 - 18 B 562/12 - Juris, RdNr. 4, m.w.N.).

    Im Fall der Anwendbarkeit der Norm müsste ferner geklärt werden, ob der Antragsteller nicht schon bei der Einreise in das Bundesgebiet die Absicht hatte, sich hier dauerhaft aufzuhalten, weil ein Daueraufenthalt weder der aktiven noch der passiven Dienstleistungsfreiheit unterfällt (vgl. OVG NW, Beschl. v. 11.07.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13
    Selbst wenn Art. 13 ARB 1/80 auch in Bezug auf die erstmalige Aufnahme türkischer Staatsangehöriger im Hoheitsgebiet des Aufnahmestaats der Einführung neuer Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit entgegenstehen sollte, kann sich dies nur auf solche Personen beziehen, die von dieser Freizügigkeit Gebrauch machen wollen (EuGH, Urt. v. 29.04.2010 - Rs. C-92/07, Kommission/Niederlande - InfAuslR 2010, 270 [271], RdNr. 49, BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - 1 C 8.09 -, BVerwGE 136, 231 [238], RdNr. 20).

    Für den Bereich der Familienzusammenführung fehlt es an einem vergleichbaren Verschlechterungsverbot (BVerwG, Urt. v. 30.03.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13
    Welches Visum als das erforderliche Visum im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird (BVerwG, Urt. v. 11.01.2011 - 1 C 23.09 -, BVerwGE 138, 353 [362]), RdNr. 20).

    Ist der Ausländer nur mit einem Schengen-Visum und nicht mit dem nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erforderlichen nationalen Visum eingereist, fehlt es - ungeachtet des Umstandes, dass er auch nicht die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Eheschließung und Eheführung erforderlichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat - an der Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG (BVerwG, Urt. v. 11.01.2011, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10

    Aufenthalt von Ausländern: Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13
    Das ist bei der Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nur dann der Fall, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion ausgelöst hat, die durch die im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbare Ablehnungsentscheidung der Behörde erlischt (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 -, Juris, RdNr. 12).(Rn.6).

    Das ist bei der Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nur dann der Fall, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion ausgelöst hat, die durch die im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbare Ablehnungsentscheidung der Behörde erlischt (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 -, Juris, RdNr. 12).

  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13
    Der Beschluss Nr. 1/80 berührt allerdings grundsätzlich nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, Vorschriften über die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet und über die Voraussetzungen für deren erste Beschäftigung zu erlassen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.12.1992 - Rs. C-237/91, Kus, NVwZ 1993, 258 [260], RdNr. 25).
  • EuGH, 17.09.2009 - C-242/06

    Sahin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13
    Auch diese Stillhalteklausel entfaltet unmittelbare Wirkung (EuGH, Urt. v. 17.09.2009 - Rs. 242/06, Sahin -, NVwZ 2009, 1551 [1552], RdNr. 62).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2000 - 3 M 35/00

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem ausländischen Ehegatten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13
    Entscheidend ist der betätigte Wille, ein gemeinsames Leben zu führen (OVG MV, Beschl. v. 22.06.2000 - 3 M 35/00 -, InfAuslR 2001, 128 [130], RdNr. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - 2 M 184/08

    Nachholung des Visumverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.09.2008 - 2 M 184/08 -, Juris, RdNr. 4 ff. m.w.N), dass es einem Ausländer, der ohne das erforderliche Visum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und keinen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, auch dann grundsätzlich zugemutet werden kann, das Visumverfahren nachzuholen, wenn er mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, und dass auch eine nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau nur dann unzumutbar ist, wenn weitere besonderer Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist.
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13
    Grundsätzlich ist es auch mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06 -, InfAuslR 2008, 239).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung von Denkmalen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens geht der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 29.01.2008 - 2 M 358/07 -, LKV 2008, 418 [420], RdNr. 28 in Juris) davon aus, dass bei der Interessensabwägung zunächst den Erfolgsaussichten des Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Klage unterhalb der Offensichtlichkeit erhebliches Gewicht zukommt.
  • VGH Bayern, 14.06.2013 - 10 C 13.848

    Prozesskostenhilfe; Aufenthaltserlaubnis; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • EuGH, 29.04.2010 - C-92/07

    Kommission / Niederlande - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Stillhalteklauseln

  • OVG Saarland, 02.05.2012 - 2 B 47/12

    Abschiebungsschutz für türkischen Staatsangehörigen - Nachholung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 12 B 46.09

    Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger zu Besuchszwecken?

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass zunächst den Erfolgsaussichten der Klage unterhalb der Offensichtlichkeit erhebliches Gewicht zukommt (vgl. Beschluss des Senats vom 2. September 2013 - 2 M 74/13 - juris Rn. 35).
  • VG Düsseldorf, 10.09.2020 - 24 L 792/20

    Türkische Staatsangehörige Selbstständige Erwerbstätigkeit Lebensunterhalt

    vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2013 - 2 M 74/13 -, juris, Rn. 19; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2019 - 7 L 2766/19 -, S. 2 des Beschlussabdrucks, n.v.; VG Darmstadt, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 L 936/11.DA -, juris.
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