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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12   

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https://dejure.org/2012,36541
OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12 (https://dejure.org/2012,36541)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.10.2012 - 3 O 25/12 (https://dejure.org/2012,36541)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 3 O 25/12 (https://dejure.org/2012,36541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 153a StPO, § 170 Abs 2 StPO, § 81b Alt 2 StPO, § 28 VwVfG, § 29 VwVfG
    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu generalpräventiven Zwecken; Prognose der Wiederholungsgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederholungsgefahr als Voraussetzung für die Notwenidgkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung gem. § 81b Alt. 2 StPO; Berücksichtigung eines Tatvorwurfes i.R.d. Prognose bzgl. des Vorliegens einer Wiederholungsgefahr auch bei eingestelltem Strafverfahren nach §§ 153 ff. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederholungsgefahr als Voraussetzung für die Notwenidgkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung gem. § 81b Alt. 2 StPO; Berücksichtigung eines Tatvorwurfes i.R.d. Prognose bzgl. des Vorliegens einer Wiederholungsgefahr auch bei eingestelltem Strafverfahren nach §§ 153 ff. ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12
    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. NdsOVG, Urt. v. 28.06.2007 - 11 LC 372/06 -, zit. nach juris).

    Insoweit kann die Klägerin der erkennungsdienstlichen Behandlung nicht entgegenhalten, dass sie in der Vergangenheit ohne weiteres habe identifiziert werden können; denn die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme setzt entgegen ihrer Auffassung nicht voraus, dass der Betreffende schon einmal unter fremden Namen aufgetreten ist bzw. seine Identität verschleiert hat (NdsOVG, Urt. v. 28.06.2007 - 11 LC 372/06 -, zit. nach juris).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12
    Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in polizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - vielmehr der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten zugewiesen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - BVerwG 6 C 2.05 -, zit. nach juris, m. w. N.).

    Bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, kann ein Tatvorwurf - auch hinsichtlich der Anlasstat - selbst dann berücksichtigt werden, wenn das Strafverfahren nach §§ 153 ff. StPO, § 170 Abs. 2 StPO oder § 45 JGG eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12
    Jedenfalls ist in die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage zu Lasten der Klägerin einzustellen, dass die fehlende Anhörung bis zum Abschluss des Klageverfahrens nach den genannten Vorschriften ohne weiteres nachgeholt und damit geheilt werden kann (vgl. HambOVG, Beschl. v. 18.12.2006 - 3 Bs 218/05 - OVG NRW, Beschl. v. 29.10.2010 - 7 B 1293/10 -, beide zit. nach juris, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17.08.1992 - 1 C 22.81 -, BVerwGE 66, 111).
  • BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12
    Voraussetzung hierfür ist, dass der anlässlich des Strafverfahrens gegen den Betroffenen festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr. OVG LSA, Beschl. v. 09.12.2010 - 3 O 464/10 -, m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 06.07.1988 - BVerwG 1 B 61.88 - zit. nach juris).
  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 3 Bs 218/05

    Die auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO beruhende sofortige Vollziehbarkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12
    Jedenfalls ist in die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage zu Lasten der Klägerin einzustellen, dass die fehlende Anhörung bis zum Abschluss des Klageverfahrens nach den genannten Vorschriften ohne weiteres nachgeholt und damit geheilt werden kann (vgl. HambOVG, Beschl. v. 18.12.2006 - 3 Bs 218/05 - OVG NRW, Beschl. v. 29.10.2010 - 7 B 1293/10 -, beide zit. nach juris, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17.08.1992 - 1 C 22.81 -, BVerwGE 66, 111).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 7 B 1293/10

    Anspruch auf Aufhebung des Zurückstellungsbescheids einer Bauvoranfrage für eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12
    Jedenfalls ist in die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage zu Lasten der Klägerin einzustellen, dass die fehlende Anhörung bis zum Abschluss des Klageverfahrens nach den genannten Vorschriften ohne weiteres nachgeholt und damit geheilt werden kann (vgl. HambOVG, Beschl. v. 18.12.2006 - 3 Bs 218/05 - OVG NRW, Beschl. v. 29.10.2010 - 7 B 1293/10 -, beide zit. nach juris, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17.08.1992 - 1 C 22.81 -, BVerwGE 66, 111).
  • OVG Sachsen, 10.10.2000 - 3 BS 53/00

    Maßgeblichkeit des Bundesrechts für die Rechtmäßigkeit erkennungsdienstlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12
    Schließlich ist weder aus den Akten ersichtlich noch von der Klägerin substanziiert vorgetragen worden ist, dass aufgrund der Eigenart sämtlicher der von der der Klägerin in der Vergangenheit verwirklichten Delikte - nicht nur Beleidigungsverfahren, sondern auch Vermögensdelikte - eine Identitätsfeststellung mittels erkennungsdienstlicher Unterlagen offensichtlich nicht geeignet wäre, einen Beitrag zur Aufklärung zukünftiger Straftaten zu leisten (z. B. bei sog. Beziehungstaten im häuslichen Bereich: BayVGH, Beschl. v. 31.01.2005 - 24 CS 04.2816 - und Urt. v. 03.05.2005 - 24 B 04.1735 - beide zit. nach juris; oder SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238 hinsichtlich der Verletzung einer Unterhaltspflicht i. S. d. § 170 StGB).
  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 24 CS 04.2816
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12
    Schließlich ist weder aus den Akten ersichtlich noch von der Klägerin substanziiert vorgetragen worden ist, dass aufgrund der Eigenart sämtlicher der von der der Klägerin in der Vergangenheit verwirklichten Delikte - nicht nur Beleidigungsverfahren, sondern auch Vermögensdelikte - eine Identitätsfeststellung mittels erkennungsdienstlicher Unterlagen offensichtlich nicht geeignet wäre, einen Beitrag zur Aufklärung zukünftiger Straftaten zu leisten (z. B. bei sog. Beziehungstaten im häuslichen Bereich: BayVGH, Beschl. v. 31.01.2005 - 24 CS 04.2816 - und Urt. v. 03.05.2005 - 24 B 04.1735 - beide zit. nach juris; oder SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238 hinsichtlich der Verletzung einer Unterhaltspflicht i. S. d. § 170 StGB).
  • VGH Bayern, 03.05.2005 - 24 B 04.1735
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12
    Schließlich ist weder aus den Akten ersichtlich noch von der Klägerin substanziiert vorgetragen worden ist, dass aufgrund der Eigenart sämtlicher der von der der Klägerin in der Vergangenheit verwirklichten Delikte - nicht nur Beleidigungsverfahren, sondern auch Vermögensdelikte - eine Identitätsfeststellung mittels erkennungsdienstlicher Unterlagen offensichtlich nicht geeignet wäre, einen Beitrag zur Aufklärung zukünftiger Straftaten zu leisten (z. B. bei sog. Beziehungstaten im häuslichen Bereich: BayVGH, Beschl. v. 31.01.2005 - 24 CS 04.2816 - und Urt. v. 03.05.2005 - 24 B 04.1735 - beide zit. nach juris; oder SächsOVG, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238 hinsichtlich der Verletzung einer Unterhaltspflicht i. S. d. § 170 StGB).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 11 LA 468/10

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2012 - 3 O 25/12
    Letztlich kann eine abschließende Bewertung der tatsächlichen Umstände der Tatbegehung am (...) Januar 2011 aber dahinstehen; denn - anders als in den aufgeführten Verfahren (NdsOVG, DÖV 2011, 165; VG Köln, Urt. v. 02.04.2009) - ist die Klägerin seit 2002 außer der Anlasstat am (...) Januar 2011 jedenfalls noch sechsmal polizeilich im Rahmen von Ermittlungsverfahren in Erscheinung getreten (Hausfriedensbruch im Jahre 2002, Beleidigung in den Jahren 2004 und 2006, Ladendiebstahl im Jahr 2005, Diebstahl im Jahr 2006 und Beförderungserschleichung im Jahr 2010).
  • VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19

    Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Sexualstraftäter, einmalige

    Dasselbe gilt auch für Verfahrenseinstellungen nach § 45 JGG (OVG LSA, Beschluss vom 02.10.2012 - 3 O 25/12 -, juris Rn. 9).
  • VG Stuttgart, 18.06.2020 - 1 K 2196/19

    Notwendigkeit der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; häufige,

    Dasselbe gilt auch für Verfahrenseinstellungen nach § 45 JGG (OVG LSA, Beschluss vom 02.10.2012 - 3 O 25/12 -, juris Rn. 9).
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