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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2020 - 4 O 9/20   

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https://dejure.org/2020,7403
OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2020 - 4 O 9/20 (https://dejure.org/2020,7403)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.02.2020 - 4 O 9/20 (https://dejure.org/2020,7403)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Februar 2020 - 4 O 9/20 (https://dejure.org/2020,7403)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 KSt 1.11

    Anhörungsrüge; Befangenheitsgesuch; Besorgnis der Befangenheit; Einzelrichter;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2020 - 4 O 9/20
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt keinen Anspruch darauf, dass das zur Entscheidung berufene Gericht den Kläger "erhört" und der von ihm vertretenen Rechtsauffassung folgt (BVerwG, Beschluss vom 30. August 2012 - 2 KSt 1.11 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2020 - 4 O 9/20
    Regelungszweck ist der Gedanke, den Einzelnen nicht im Status eines bloßen Objekts des Verfahrens zu belassen, sondern ihm die Möglichkeit zu geben, vor Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, zu Wort zu kommen und so Einfluss auf das Verfahren zu nehmen (BVerfG, Beschluss vom 18. September 2018 - 2 BvR 745/18 -, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Divergenz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2020 - 4 O 9/20
    Nur wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass das Gericht aus seiner Sicht erhebliche, zum Kern des Beteiligtenvorbringens gehörende Gesichtspunkte nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 -, juris Rn. 4; vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 3.16 -, juris Rn. 7; Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 -, juris Rn. 42, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.01.2017 - 8 B 16.16

    Alternativbegründung; Alternativerwägung; Anleger; Anlegerentschädigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2020 - 4 O 9/20
    Nur wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass das Gericht aus seiner Sicht erhebliche, zum Kern des Beteiligtenvorbringens gehörende Gesichtspunkte nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 -, juris Rn. 4; vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 3.16 -, juris Rn. 7; Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 -, juris Rn. 42, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2020 - 4 O 9/20
    Nur wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass das Gericht aus seiner Sicht erhebliche, zum Kern des Beteiligtenvorbringens gehörende Gesichtspunkte nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 -, juris Rn. 4; vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 3.16 -, juris Rn. 7; Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 -, juris Rn. 42, jeweils m.w.N.).
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