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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 1 M 14/22   

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https://dejure.org/2022,4196
OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 1 M 14/22 (https://dejure.org/2022,4196)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.02.2022 - 1 M 14/22 (https://dejure.org/2022,4196)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 1 M 14/22 (https://dejure.org/2022,4196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Unwirksame Beschwerdeerhebung mangels elektronischer Übermittlung

  • IWW

    § 55d VwGO
    ERV, beA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 55d S. 1; VwGO § 146 Abs. 4 S. 1
    Einlegen der Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Frist durch Übermittlung als elektronisches Dokument i.R.e. Gewerbeuntersagung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz in Schriftform eingereicht: Beschwerde unzulässig!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2022 - 1 L 98/21

    Übermittlung von Anträgen als elektronisches Dokument

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 1 M 14/22
    Der am 26. Januar 2022 bei dem Verwaltungsgericht in Schriftform eingegangene Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers vom 25. Januar 2022 - hier eingegangen am 1. Februar 2022 - stellt keine wirksame Beschwerdeerhebung dar ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2022 - 1 L 98/21 - juris Rn. 4 [m. w. N.]; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 4 MB 78/21 -, juris Rn. 3 f. ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2022 - 4 MB 78/21

    Aktive Nutzungspflicht der elektronischen Form nach § 55d Satz 1 VwGO;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 1 M 14/22
    Der am 26. Januar 2022 bei dem Verwaltungsgericht in Schriftform eingegangene Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers vom 25. Januar 2022 - hier eingegangen am 1. Februar 2022 - stellt keine wirksame Beschwerdeerhebung dar ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2022 - 1 L 98/21 - juris Rn. 4 [m. w. N.]; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 4 MB 78/21 -, juris Rn. 3 f. ).
  • VG Magdeburg, 04.04.2022 - 15 A 7/22
    Die Klageschrift ist auf dem Postweg am 11.02.2022 beim Disziplinargericht eingegangen, was keine wirksame Klageerhebung darstellt (OVG LSA, Beschluss v. 12.01.2022, 1 M 14/22; juris).
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