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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21   

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https://dejure.org/2022,4197
OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21 (https://dejure.org/2022,4197)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.02.2022 - 2 M 154/21 (https://dejure.org/2022,4197)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 2 M 154/21 (https://dejure.org/2022,4197)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21
    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (zum Ganzen: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 45 f., m.w.N.).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (zum Ganzen: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Dezember 2021, a.a.O., Rn. 47 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21
    Eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG liegt zwar dann nicht vor, wenn die Lebensgemeinschaft zumutbar auch im gemeinsamen Herkunftsland geführt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 - juris Rn. 18, m.w.N).

    Gleiches gilt, wenn einem beteiligten Familienmitglied im gemeinsamen Herkunftsland flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21
    Im Falle eines regelmäßigen Umgangs des ausländischen Elternteils, der dem auch sonst Üblichen entspricht, wird in der Regel von einer familiären Gemeinschaft auszugehen sein (zum Ganzen: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 - juris Rn. 15 f., m.w.N.).

    Je nach den Umständen des Einzelfalls bedeutet indes gerade die Ausübung des Besuchsrechts die Erfüllung der Elternfunktion im Sinne des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG unter den für den umgangsberechtigten Elternteil nicht änderbaren Beschränkungen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Januar 2009, a.a.O., Rn. 22, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2011 - 11 ME 551/10

    Einem mit seiner als Flüchtling aufenthaltsberechtigten Mutter in Deutschland in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21
    So ist es etwa dem Kind eines Ausländers nicht zuzumuten, seinen Vater in sein Heimatland zu begleiten, wenn es in Deutschland in familiärer Lebensgemeinschaft mit seiner Mutter lebt und die gleichermaßen von Art. 6 GG geschützte Lebensgemeinschaft mit seiner Mutter auch nur in Deutschland fortführen kann, da diese als Flüchtling anerkannt und ihr deshalb eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt worden ist (NdsOVG, Beschluss vom 2. März 2011 - 11 ME 551/10 - juris Rn. 11).
  • VG Frankfurt/Main, 17.01.2019 - 3 L 50/19

    Asylrecht - Eilverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21
    Die dagegen erhobene, auf die Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG und Neubescheidung des Einreise- und Aufenthaltsverbots beschränkte Klage (7 A 345/17/MD) und der nachfolgend gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung (3 L 50/19) blieben ohne Erfolg.
  • BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21
    Es bleibt ihm daher im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten vor der nicht mehr anzukündigenden Abschiebung jederzeit unbenommen, gegen diese beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz zu begehren (zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 26. November 2018 - 19 CE 17.2453 juris Rn. 15, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 8. November 2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2019 - 8 ME 92/19

    Abschiebung; Duldung; Erkrankung; Gesundheit; Lebensgemeinschaft, familiäre;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21
    Ob es dem Ausländer oder Familienangehörigen zuzumuten ist, das Bundesgebiet zu verlassen und die familiäre Lebensgemeinschaft in einem anderen Land zu führen, hängt maßgeblich von dem aufenthaltsrechtlichen Status des Ausländers oder Familienangehörigen im Bundesgebiet ab (NdsOVG, Beschluss vom 9. Dezember 2019 - 8 ME 92/19 - juris Rn. 8, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 18 B 252/11

    Zumutbarkeit der Fortsetzung der Lebensgemeinschaft der geschiedenen Eheleute und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21
    Denn hierbei würde aus den Augen verloren, dass beide Elternteile - anders als bei einer bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft - beschlossen haben, grundsätzlich andere Wege zu gehen; nur weil die Eltern etwa im Interesse der gemeinsamen Kinder das gemeinsame Sorgerecht haben, gibt es keinen gerechtfertigten Grund dafür, einem hier mit Aufenthaltsrecht lebenden Elternteil zuzumuten, seine Existenz und Lebensperspektive aufzugeben (vgl. Funke-Kaiser, in: GK AufenthG II - § 60a Rn. 236; a.A. allerdings: OVG NW, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 18 B 252/11 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 CE 17.2453

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21
    Es bleibt ihm daher im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten vor der nicht mehr anzukündigenden Abschiebung jederzeit unbenommen, gegen diese beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz zu begehren (zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 26. November 2018 - 19 CE 17.2453 juris Rn. 15, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 8. November 2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2022 - 2 M 154/21
    Auch allein aus dem Umstand, dass die anderen Familienmitglieder über (befristete oder unbefristete) Aufenthaltstitel verfügen, folgt noch nicht, dass eine gemeinsame Rückkehr von vornherein unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 15; Beschluss des Senats vom 24. Februar 2010 - 2 M 2/10 - juris Rn. 11, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - 2 M 71/22

    Abschiebungsschutz wegen Umgang mit einem deutschen Kind

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer endgültigen oder vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17 ff.; Beschluss vom 9. Januar 2009 - 2 BvR 1064/08 - juris Rn. 14 ff.; Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 2. Februar 2022 - 2 M 154/21 - juris).
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