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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18 (https://dejure.org/2019,18675)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.06.2019 - 4 L 219/18 (https://dejure.org/2019,18675)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - 4 L 219/18 (https://dejure.org/2019,18675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht des § 6 Abs. 1 S. 1 KAG LSA verstoßenden (zu niedrigen) Beitragssatzes; Fehlerhaftigkeit eines Urteils bei ungefragter Fehlersuche

  • Wolters Kluwer

    Amtsermittlungsgrundsatz; Fehlersuche; Beitragserhebungspflicht; Aufwandsüberscheitungsverbot; Zu Rechtsfragen im Rahmen der Prüfung e...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsermittlungsgrundsatz; Fehlersuche; Beitragserhebungspflicht; Aufwandsüberscheitungsverbot; Zu Rechtsfragen im Rahmen der Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA verstoßenden (zu niedrigen) Beitragssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18
    Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Gesetzessystematik sowie dem Sinn und Zweck des Gesetzes (vgl. dazu weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. August 2018, a.a.O.; Urt. v. 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, zit. nach JURIS; vgl. nunmehr auch die Gesetzesbegründung zur Änderung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in LT-DrS 7/3491 vom 18. Oktober 2018, S. 9ff).

    Eine Trennung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in eine Schutznorm für den Abgabepflichtigen in Bezug auf Art, Höhe sowie andere Umstände der Abgabe und einen normenkonkretisierenden und -ausfüllenden Teil im Sinne kommunalrechtlicher Haushaltsvorschriften sowie eine damit verbundene Aufteilung des Rechtsverstoßes der Satzung in einen den Abgabenpflichtigen belastenden Teil und einen lediglich kommunalrechtliche Aufsichtsmaßnahmen auslösenden Teil lässt sich nicht vornehmen (vgl. weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urteile v. 2. Oktober 2018, a.a.O. und v. 21. August 2018, a.a.O.).

    Weder bei der Prüfung einer Verletzung des Aufwandsüberschreitungsverbotes noch bei der Prüfung der Einhaltung der grundsätzlichen Verpflichtung zur Aufwandsdeckung ist eine derartige Trennung vorzunehmen (vgl. weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urteile v. 2. Oktober 2018, a.a.O. und v. 21. August 2018, a.a.O.).

    f) Soweit das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt im Hinblick auf die Unterschreitung des höchstzulässigen Beitragssatzes in der Vergangenheit entschieden haben sollte, es käme allein darauf an, dass der festgesetzte Beitragssatz im Ergebnis nicht dem Aufwandsüberschreitungsverbot widerspricht, hält der nunmehr zuständige Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. August 2018, a.a.O., v. 2. Oktober 2018, a.a.O. und v. 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, zit. nach JURIS).

    Die Gegenauffassung, dass ein zu geringer Beitragssatz die Beitragspflichtigen nicht beschwere und sie deshalb nicht in eigenen subjektiven Rechten verletze, trägt dem Unterschied zwischen Verwaltungsakt und Rechtsnorm nicht ausreichend Rechnung (vgl. dazu weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v 2. Oktober 2018, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch Urt. v. 21. August 2018, a.a.O.).

    Darüber hinaus ist diese Frage nunmehr durch das Urteil des beschließenden Senats vom 2. Oktober 2018 (- 4 L 97/17 -, a.a.O.) geklärt.

    Zudem sind sie ebenfalls nunmehr durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteile v. 21. August 2018, a.a.O., v. 2. Oktober 2018, a.a.O., und v. 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, zit. nach JURIS) geklärt.

    Wenn durch eine überschlägige Prüfung der ohnehin vorliegenden Kalkulation ein Verstoß gegen die Beitragserhebungspflicht jedenfalls naheliegt, sind diese Vorgaben erfüllt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2. Oktober 2018, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18
    a) Die mit dem Investitionsaufwand verrechenbare Abwasserabgabe gem. § 10 Abs. 3 AbwAG ist im Gegensatz zur Auffassung der Beklagten nicht im Rahmen der Kalkulation als Abzugsposten bei der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes zu berücksichtigen, da lediglich eine Verminderung der eigentlich zu leistenden Abwasserabgabe bewirkt wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile v. 16. Oktober 2018 - 4 K 54/16 - und v. 21. August 2018 - 4 K 221/15 - VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015 - 9 A 253/14 -, jeweils zit. nach JURIS; wohl auch VGH Hessen, Beschl. v. 10. Mai 2012 - 5 C 3180/09.N -, zit. nach JURIS).

    b) Zu Recht hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die über Benutzungsgebühren für die Schmutzwasserbeseitigung erwirtschafteten Abschreibungsbeträge jedenfalls für die Zeiträume ab 20. Juni 1996 in der Kalkulation eines Herstellungsbeitrages im Anschlussbeitragsrecht auf Grund der gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA - in der seit 20. Juni 1996 geltenden Fassung - bestehenden Beitragserhebungspflicht nicht zu berücksichtigen sind (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. August 2018, a.a.O.).

    Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Gesetzessystematik sowie dem Sinn und Zweck des Gesetzes (vgl. dazu weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. August 2018, a.a.O.; Urt. v. 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, zit. nach JURIS; vgl. nunmehr auch die Gesetzesbegründung zur Änderung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in LT-DrS 7/3491 vom 18. Oktober 2018, S. 9ff).

    Eine Trennung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in eine Schutznorm für den Abgabepflichtigen in Bezug auf Art, Höhe sowie andere Umstände der Abgabe und einen normenkonkretisierenden und -ausfüllenden Teil im Sinne kommunalrechtlicher Haushaltsvorschriften sowie eine damit verbundene Aufteilung des Rechtsverstoßes der Satzung in einen den Abgabenpflichtigen belastenden Teil und einen lediglich kommunalrechtliche Aufsichtsmaßnahmen auslösenden Teil lässt sich nicht vornehmen (vgl. weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urteile v. 2. Oktober 2018, a.a.O. und v. 21. August 2018, a.a.O.).

    Weder bei der Prüfung einer Verletzung des Aufwandsüberschreitungsverbotes noch bei der Prüfung der Einhaltung der grundsätzlichen Verpflichtung zur Aufwandsdeckung ist eine derartige Trennung vorzunehmen (vgl. weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urteile v. 2. Oktober 2018, a.a.O. und v. 21. August 2018, a.a.O.).

    f) Soweit das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt im Hinblick auf die Unterschreitung des höchstzulässigen Beitragssatzes in der Vergangenheit entschieden haben sollte, es käme allein darauf an, dass der festgesetzte Beitragssatz im Ergebnis nicht dem Aufwandsüberschreitungsverbot widerspricht, hält der nunmehr zuständige Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. August 2018, a.a.O., v. 2. Oktober 2018, a.a.O. und v. 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, zit. nach JURIS).

    Die Gegenauffassung, dass ein zu geringer Beitragssatz die Beitragspflichtigen nicht beschwere und sie deshalb nicht in eigenen subjektiven Rechten verletze, trägt dem Unterschied zwischen Verwaltungsakt und Rechtsnorm nicht ausreichend Rechnung (vgl. dazu weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v 2. Oktober 2018, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch Urt. v. 21. August 2018, a.a.O.).

    Zudem sind sie ebenfalls nunmehr durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteile v. 21. August 2018, a.a.O., v. 2. Oktober 2018, a.a.O., und v. 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, zit. nach JURIS) geklärt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 101/16

    Gesamtnichtigkeit einer Beitragssatzung, wenn der festgesetzte Beitragssatz den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18
    f) Soweit das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt im Hinblick auf die Unterschreitung des höchstzulässigen Beitragssatzes in der Vergangenheit entschieden haben sollte, es käme allein darauf an, dass der festgesetzte Beitragssatz im Ergebnis nicht dem Aufwandsüberschreitungsverbot widerspricht, hält der nunmehr zuständige Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. August 2018, a.a.O., v. 2. Oktober 2018, a.a.O. und v. 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, zit. nach JURIS).

    Zudem sind sie ebenfalls nunmehr durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteile v. 21. August 2018, a.a.O., v. 2. Oktober 2018, a.a.O., und v. 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, zit. nach JURIS) geklärt.

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18
    Denn § 88 VwGO legitimiert das Gericht nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was die Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie nach Meinung des Gerichts zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (so BVerwG, Beschl. v. 19. April 2016 - 6 B 3.16 - Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 14.14 - Urt. v. 23. August 2007 - 7 C 13.06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18
    Im Übrigen gibt es nach der Klagebegründung oder sonstigen Umständen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2012 - 9 B 56.11 -, zit. nach JURIS) keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger allein im Hinblick auf eine mögliche höhere Beitragsbelastung in der Zukunft auf einen Prozesserfolg verzichtet hätte.
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18
    Denn § 88 VwGO legitimiert das Gericht nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was die Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie nach Meinung des Gerichts zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (so BVerwG, Beschl. v. 19. April 2016 - 6 B 3.16 - Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 14.14 - Urt. v. 23. August 2007 - 7 C 13.06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18
    Bei den von der Beklagten herangezogenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts handelt es sich schon nicht um Rechtssätze, sondern die Umschreibung einer Maxime richterlichen Handelns, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht in Frage stellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 17. Mai 2018 - 4 B 20.18 -, v. 27. September 2012 - 4 BN 20.12 - und v. 4. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 27.09.2012 - 4 BN 20.12

    Zusammenhang zwischen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme und Wohl der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18
    Bei den von der Beklagten herangezogenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts handelt es sich schon nicht um Rechtssätze, sondern die Umschreibung einer Maxime richterlichen Handelns, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht in Frage stellt (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 17. Mai 2018 - 4 B 20.18 -, v. 27. September 2012 - 4 BN 20.12 - und v. 4. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 19.04.2016 - 6 B 3.16

    Rechtliches Gehör; Divergenz; Überzeugungsgrundsatz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18
    Denn § 88 VwGO legitimiert das Gericht nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was die Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie nach Meinung des Gerichts zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (so BVerwG, Beschl. v. 19. April 2016 - 6 B 3.16 - Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 14.14 - Urt. v. 23. August 2007 - 7 C 13.06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18
    Von grundsätzlicher Bedeutung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung geboten erscheint und die sich nicht ohne Weiteres unter Heranziehung der bisherigen Rechtsprechung und unter Anwendung der anerkannten Auslegungsmethoden beantworten lässt (so BVerfG, Beschl. v. 6. Juni 2018 - 2 BvR 350/18 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09

    Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2017 - 4 L 102/16

    Ablaufhemmung der steuerrechtlichen Festsetzungsfrist durch Grundlagenbescheid

  • BVerwG, 05.03.2019 - 5 B 13.19

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 17.05.2018 - 4 B 20.18

    Herleitung von Ansprüchen aus dem Rücksichtnahmegebot durch einen Nutzer eines

  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 54/16

    Zu methodischen Fehlern bei der Kalkulation von Schmutzwasserbeiträgen;

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - 1 K 459/01

    Verkündung durch Umlauf als Bekanntmachung; Gebühr für die Einleitung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2003 - 1 M 492/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Abwasserbeiträgen im Falle des Zusammenschlusses

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

    Im Übrigen entspricht es nicht einer sachgerechten Handhabung der gerichtlichen Kontrolle, Kalkulationen "ungefragt" einer Detailprüfung zu unterziehen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 3. Juni 2019 - 4 L 219/18 - juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2023 - 4 L 15/23

    Wertmäßiger Kostenbegriff bei der Ermittlung der Beiträge zum

    Entsprechend war der Senat im vorliegenden Verfahren - vergleichbar mit den Grundsätzen der sogenannten Ergebnisrechtsprechung (vgl. dazu: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. April 2010 - 4 L 341/08 -, juris Rn. 38; Urteil vom 16. Oktober 2018 - 4 K 54/16 -, juris Rn. 54; Beschluss vom 3. Juni 2019 - 4 L 219/18 -, juris Rn. 10) - nicht gehalten, weitere Angaben des Beklagten einzuholen und hieran eine Bewertung der Rechtmäßigkeit der Höhe des von ihm gegenüber der Klägerin erhobenen Verbandsbeitrags vorzunehmen.
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