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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13   

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OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13 (https://dejure.org/2013,38536)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.12.2013 - 1 L 25/13 (https://dejure.org/2013,38536)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 1 L 25/13 (https://dejure.org/2013,38536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 12 ArbSchG, § 2 ArbSchG, § 3 ArbSchG, § 5 ArbSchG, § 45 Abs 3 BeamtVG
    Anerkennung eines Dienstunfalls - zur Frage der Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht des Dienstherrn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Realisierung der Gefährdung und Darstellung der wesentlichen (Mit)Ursache für den durch das Unfallgeschehen eingetretenen Körperschaden i.R.e. fehlenden Gefährdungsbeurteilung; Verpflichtung der Behörde zur Belehrung des Beamten über die Möglichkeiten der Beweissicherung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anerkennung eines Dienstunfalls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Realisierung der Gefährdung und Darstellung der wesentlichen (Mit)Ursache für den durch das Unfallgeschehen eingetretenen Körperschaden i.R.e. fehlenden Gefährdungsbeurteilung; Verpflichtung der Behörde zur Belehrung des Beamten über die Möglichkeiten der Beweissicherung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 222
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13
    Die vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zu Grunde gelegten rechtlichen Maßstäbe zur Ursächlichkeit im Sinne des Dienstunfallrechtes (vgl. S. 4 Abs. 3 der UA) und zur Geltung der allgemeinen Beweisgrundsätze (vgl. S. 7/8 der UA) entsprechen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2004 - 2 B 54.03 -, juris; Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 -, juris).

    Der Gedanke einer Beweislastumkehr knüpft an eine schuldhafte Beweisvereitelung einer Verfahrenspartei bzw. an eine Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung unter Verletzung der möglichen und zumutbaren Mitwirkungspflicht an, mit der Folge, dass ohne entsprechende Korrektur die Rechtsposition des Inhabers der materiellen Beweislast in einem Maße eingeschränkt wird, das das Gebot der Wirksamkeit des Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG verletzen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 -, juris; Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 -, juris; Urteil vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 108 Rdnr. 5) .

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08

    Festlegung des Gebiets eines Wasser- und Bodenverbandes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13
    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 L 18/08 -, m. w. N. ).
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04

    Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13
    Solche besonderen, eine Belehrungspflicht auslösenden Fallgestaltungen hat die Rechtsprechung - neben der bereits erwähnten ausdrücklichen Bitte des Beamten um eine Auskunft - ferner bei einem vom Dienstherrn erkannten oder erkennbaren Irrtum des Beamten in einem bedeutsamen Punkt sowie bei Bestehen einer allgemeinen Verwaltungspraxis des Dienstherrn bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2005 - 2 C 5.04 -, juris; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 B 3.02 -, juris) .
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04

    Sturz eines Heimbewohners: Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13
    Für einen Zurechnungszusammenhang zwischen einem pflichtwidrigen Unterlassen und Schaden muss die unterbliebene Handlung hinzugedacht und festgestellt werden, dass der Schaden dann nicht eingetreten wäre; die bloße Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts genügt nicht (vgl. Schleswig-Holsteinische OLG, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 9 U 120/02 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Januar 2006 - 1 U 102/04 -, juris) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 16 A 1361/10

    Vornahme einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG in einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13
    Durch sie wird nicht bereits die am Ende des Erkenntnisprozesses eventuell stehende Maßnahme des Gesundheitsschutzes vorweg genommen oder unmittelbar festgelegt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2011 - 16 A 1361/10. PVB -, juris) .
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07

    Darlegungs- und Beweislastverteilung bei einem Dienstunfall eines Beamten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13
    Die angeblich fehlende Gefährdungsbeurteilung würde auch zu keiner Beweiserleichterung für den Kläger, bei dem grundsätzlich die materielle Beweislast für das Vorliegen eines Dienstunfalles liegt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 LA 155/07 -, juris, m. w. N.) , führen.
  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13
    Der Gedanke einer Beweislastumkehr knüpft an eine schuldhafte Beweisvereitelung einer Verfahrenspartei bzw. an eine Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung unter Verletzung der möglichen und zumutbaren Mitwirkungspflicht an, mit der Folge, dass ohne entsprechende Korrektur die Rechtsposition des Inhabers der materiellen Beweislast in einem Maße eingeschränkt wird, das das Gebot der Wirksamkeit des Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG verletzen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 -, juris; Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 -, juris; Urteil vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 108 Rdnr. 5) .
  • BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00

    Flurbereinigung; überlange Verfahrensdauer; Beweisnot; Beweislastumkehr;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13
    Der Gedanke einer Beweislastumkehr knüpft an eine schuldhafte Beweisvereitelung einer Verfahrenspartei bzw. an eine Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung unter Verletzung der möglichen und zumutbaren Mitwirkungspflicht an, mit der Folge, dass ohne entsprechende Korrektur die Rechtsposition des Inhabers der materiellen Beweislast in einem Maße eingeschränkt wird, das das Gebot der Wirksamkeit des Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG verletzen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 -, juris; Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 -, juris; Urteil vom 18. Dezember 1987 - 7 C 49.87 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 108 Rdnr. 5) .
  • OLG Schleswig, 17.12.2003 - 9 U 120/02

    Keine Pflichtwidrigkeit unterlassener Fixierung einer sturzgefährdeten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13
    Für einen Zurechnungszusammenhang zwischen einem pflichtwidrigen Unterlassen und Schaden muss die unterbliebene Handlung hinzugedacht und festgestellt werden, dass der Schaden dann nicht eingetreten wäre; die bloße Wahrscheinlichkeit des Nichteintritts genügt nicht (vgl. Schleswig-Holsteinische OLG, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 9 U 120/02 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Januar 2006 - 1 U 102/04 -, juris) .
  • OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 171/09

    Dienstunfall, Anerkennung weiterer Unfallfolgen, Aufklärungsrüge, Rechtliches

  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2012 - 1 L 159/11

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung wegen Beweiswürdigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 06.03.2002 - 2 B 3.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

  • BVerwG, 27.09.2001 - 2 B 8.01

    Revisionsverfahrensrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage einer Ersatzpflicht

  • VGH Bayern, 28.12.2021 - 3 ZB 19.1398

    Schadensersatzpflicht des Beamten wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung

    Der Gedanke einer solchen knüpft an eine schuldhafte Beweisvereitelung einer Verfahrenspartei bzw. an eine Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung unter Verletzung der möglichen und zumutbaren Mitwirkungspflicht an, mit der Folge, dass ohne entsprechende Korrektur die Rechtsposition des Inhabers der materiellen Beweislast in einem Maße eingeschränkt wird, das das Gebot der Wirksamkeit des Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG verletzen würde (vgl. BVerwG, B.v. 12.12.2000 - 11 B 76.00 - juris; U.v. 28.4.2011 - 2 C 55.09 - juris; U.v. 18.12.1987 - 7 C 49.87 - juris; OVG LSA, B.v. 3.12.2013 - 1 L 25/13 - juris Rn. 15; Rixen in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 108 Rn. 142 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 108 Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2015 - 3 L 315/13

    Kosten der Schülerbeförderung

    Schließlich ist der abschließende Pauschalverweis nicht geeignet, einen Zulassungsgrund darzulegen (vgl.: OVG LSA, Beschl. v. 03.12.2013 - 1 L 25/13 -, juris [m. w. N.]).
  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 18.2154

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem

    Der Gedanke einer Beweislastumkehr knüpft an eine schuldhafte Beweisvereitelung einer Verfahrenspartei bzw. an eine Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung unter Verletzung der möglichen und zumutbaren Mitwirkungspflicht an, mit der Folge, dass ohne entsprechende Korrektur die Rechtsposition des Inhabers der materiellen Beweislast in einem Maße eingeschränkt wird, das das Gebot der Wirksamkeit des Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG verletzen würde (vgl. BVerwG, B.v. 12.12.2000 - 11 B 76.00 - juris; U.v. 28.4.2011 - 2 C 55.09 - juris; U.v. 18.12.1987 - 7 C 49.87 - juris; OVG LSA, B.v. 3.12.2013 - 1 L 25/13 - juris Rn. 15; Rixen in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 108 Rn. 142 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 108 Rn. 5).

    Weder der Untersuchungsgrundsatz noch die Fürsorgepflicht verpflichten den Dienstherrn grundsätzlich den Beamten über die Möglichkeiten der Beweissicherung zu belehren oder solche Maßnahmen vorsorglich für den an sich (materiell) beweisbelasteten Beamten zu veranlassen (OVG LSA, B.v. 3.12.2013 - 1 L 25/13 - juris Rn. 20).

  • VG München, 06.07.2015 - M 21 K 13.3309

    Kein Anspruch auf Unfallruhegehalt aufgrund eines bestandskräftig gewordenen

    Allgemein bestehen - außerhalb gesetzlicher Regelungen - besondere Belehrungspflichten, deren Verletzung Ansprüche aus Fürsorgepflichtverletzung auslösen können, grundsätzlich nur in Ausnahmefällen, etwa bei einem vom Dienstherrn erkannten oder erkennbaren Irrtum des Beamten in einem bedeutsamen Punkt sowie bei einer allgemeinen Verwaltungspraxis des Dienstherrn (BVerwG v. 07.04.2005, Az. 2 C 5.04, Rn. 59 bei juris = BVerwGE 123, 175 ff.; BVerwG v. 06.03.2002, Az. 2 B 3.02, Rn. 5 bei juris; OVG Sachsen-Anhalt v. 03.12.2013, Az. 1 L 25/13, Rn. 21 bei juris).
  • VGH Hessen, 23.02.2016 - 1 A 1494/14
    Das entspricht ständiger bundes- (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2002 - 2 B 3/02 -, juris Rdnr. 5; Beschluss vom 27. September 2001 -2 B 8/01 -, juris Rdnr. 4; Urteil vom 29. Oktober 1992 - 2 C 19/90 -, juris Rdnr. 20) und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 4 S 221/13 -, juris Rdnr. 24; OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 2015 -6 B 1303/14 -, juris Rdnr. 7; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Dezember 2013 -1 L 25/13 -, juris Rdnr. 21; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 5 LA 46/13 -, juris Rdnr. 10) und ist nicht - wie der Kläger meint - eine lediglich in einem hier nicht vergleichbaren Einzelfall vertretene Auffassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2020 - 1 L 50/19

    Ärzteversorgung; Zahlung von Sterbegeld für ein verstorbenes Mitglied der

    Der abschließende Pauschalverweis der Zulassungsbegründung auf sämtliche Schriftsätze der Kläger im erstinstanzlichen Verfahren ist nicht geeignet, einen Zulassungsgrund darzulegen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 L 25/13 -, juris Rn. 30 m. w. N.).
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