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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02   

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OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02 (https://dejure.org/2004,16160)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.05.2004 - 2 L 9/02 (https://dejure.org/2004,16160)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 2 L 9/02 (https://dejure.org/2004,16160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BlmSchG § 3 I; ; BlmSchG § 4 I; ; BlmSchG § 5 I 1; ; BlmSchG § 6 I; ; BlmSchG § 16 I; ; BlmSchG § 67a; ; 4.BlmSchV § 2 I 1a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestandsschutz nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Übergang von einer Käfighaltung im Flüssigmistverfahren auf eine Mehretagenhaltung im Trockenkotverfahren unter dem Aspekt einer Wesentlichkeit; Begriff der Erheblichkeit von Emissionen nach dem ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02
    Erheblich im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG sind solche Emissionen, die den davon Betroffenen nicht zuzumuten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 -, BVerwG IV 71.73 -, Buchholz 406.25 [BImSchG] § 5 Nr. 1, S. 1 [4] und v. 21.05.1976 -, BVerwG IV C 80.74 -, BVerwGE 51, 15 [28]).

    Ob weitere Emissionen "erheblich" sind, hängt unter anderem von der ihnen vorgegebenen Situation und damit insbesondere vom Ausmaß der vorgegebenen Immissionsbelastung ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.05.1976, BVerwGE 51, 15 [30 ff]).

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02
    Demnach ist die VDI-Richtlinie 3472 zwar nicht als solche rechtlich verbindlich, sie ist jedoch eine Entscheidungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen aus der Tierhaltung (BVerwG, Urt. v. 14.01.1993 - BVerwG 4 C 19.90 -, DVBl. 1993, 652).
  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02
    Ein Gericht verstößt deshalb grundsätzlich nicht gegen seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht beantragt hat (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u. a. Beschl. v. 22.02.1988 - BVerwG 7 B 28.88 -, NVwZ 1988, 1019; Beschl. v. 24.11.1977 - BVerwG VI B 16.77 -, Buchholz 310 [VwGO] § 132 Nr. 161, VGH BW, Beschl. v. 30.04.1997 - 8 S 1040/97 -, DVBl 1997, 1343).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.1993 - 2 M 13/93

    Bestandsschutz; Gesamtanlage; Hauptanlage; Stillegung; Wesentliche Änderung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02
    Der Bestandschutz für eine vor der Vereinigung mit ihren Teilen betriebene Gesamt-Anlage geht nicht auf die Teile über, wenn die Haupt-Anlage stillgelegt wird, sofern sich der Weiter-Betrieb der Teile als "wesentliche Änderung" der jeweiligen Einzel-Anlage darstellt (vgl. Beschl. des Senats v. 02.08.1993 - 2 M 13/93 -).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtliche Aufklärungspflicht bei nur hilfsweise

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht ist unter diesen Umständen nur dann begründet, wenn sich dem Gericht von Amts wegen eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 09.12.1997 - BVerwG 9 B 505.97 - [juris]).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02
    Ein Gericht verstößt deshalb grundsätzlich nicht gegen seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht beantragt hat (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u. a. Beschl. v. 22.02.1988 - BVerwG 7 B 28.88 -, NVwZ 1988, 1019; Beschl. v. 24.11.1977 - BVerwG VI B 16.77 -, Buchholz 310 [VwGO] § 132 Nr. 161, VGH BW, Beschl. v. 30.04.1997 - 8 S 1040/97 -, DVBl 1997, 1343).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02
    Das führt jedoch bei derartigen Änderungen - im Unterschied zu echten Erweiterungen - dazu, dass in der Reichweite der qualitativen Änderung sämtliche von der Anlage ausgehenden Emissionen als unmittelbarer Prüfungsgegenstand zu würdigen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.02.1977 - BVerwG IV C 9.75 -, DVBl. 1977, 770).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2003 - 2 M 370/02

    Kein Nachbarschutz gegen lediglich nicht auszuschließende Belastung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02
    Es ist vielmehr Sache der staatlichen Gremien, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen (BVerfG, Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, NJW 2002, 1638-1640; OVG LSA, Beschl. v. 05.02.2003 - 2 M 370/02 -).".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00

    Umfang des Anfechtungsrechts der Gemeinde gegen Baugenehmigungen für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02
    Diese Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen (vgl. Urt. des Senats v. 06.02.2004 - 2 L 5/00 -):.
  • OVG Niedersachsen, 18.02.1998 - 7 L 2108/96

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Wohnbebauung; Baurecht; Landwirtschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2004 - 2 L 9/02
    Oberverwaltungsgerichts vom 18.02.1998 (- 7 L 2108/96 -, NuR 1998, 661) berufen.
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

  • VGH Bayern, 20.07.1994 - 20 A 92.40087
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

  • BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89

    Rechtsqualität der TA Luft; Nachbarrechtliche Abwehransprüche im Rahmen eines

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

  • BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 71.82

    Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei wesentlicher

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose -

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

  • BVerwG, 22.02.1966 - VII B 164.65

    Rechtsmittel

  • VG Hannover, 11.12.2014 - 12 A 5865/13

    Ausbreitungsberechnung; Beurteilungsspielraum; Bioaerosol; Freifläche; Geruch;

    Die verschiedenen Technischen Anleitungen sind als normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften innerhalb der vom Gesetzgeber festgesetzten Grenzen für Behörden und Gerichte verbindlich (schon BVerwG, Urteil vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300, 320; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.05.2004 - 2 L 9/02 -, juris Rn. 19).

    Die technischen Risikobewertungen in diesen Technischen Anleitungen sind so lange bindend, wie nicht ein veränderter Sachstand von Wissenschaft und Technik klar erkennbar ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.05.2004 - 2 L 9/02 -, juris Rn. 20 unter Bezugnahme auf BayVGH, Urteil vom 20.07.1994 - 20 A 92.40087 -).

  • VG Halle, 21.11.2013 - 4 A 164/12

    Immissionsschutzrechtliche Freistellungserklärung gem. § 15 Abs. 2 BImSchG

    Das trifft zu, sobald jene Belange in rechtserheblicher Weise berührt sein können (OVG LSA, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 2 L 9/02 - juris Rn. 10).
  • VG Halle, 26.07.2011 - 4 A 77/10

    Feststellung der Genehmigungsfreistellung nach § 15 Abs. 2 BlmSchG

    Wesentlich im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG sind Änderungen bereits immer dann, wenn sie - bezogen auf die Schutzgüter der §§ 5 f. BImSchG - nach ihrer Art oder nach ihrem Umfang zu einer erneuten Prüfung Anlass geben, d. h. wenn sie die Genehmigungsfrage erneut aufwerfen; das trifft zu, sobald jene Belange in rechtserheblicher Weise berührt sein können (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 04. Mai 2004 - 2 L 9/02 - juris Rn. 10).
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