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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2013 - 4 M 224/13   

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https://dejure.org/2013,32247
OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2013 - 4 M 224/13 (https://dejure.org/2013,32247)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.11.2013 - 4 M 224/13 (https://dejure.org/2013,32247)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. November 2013 - 4 M 224/13 (https://dejure.org/2013,32247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 135 GemO ST
    Rechtsaufsicht im Rahmen der Schulaufsicht durch die Kommunalaufsichtsbehörden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchulG LSA § 82; SchulG LSA § 83 Abs. 1 Nr. 5
    Zuständigkeit für die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Schulgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Ausübung der Rechtsaufsicht im Rahmen der Schulaufsicht durch die Kommunalaufsichtsbehörden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit für die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Schulgesetz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.04.1972 - I C 3.70
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2013 - 4 M 224/13
    Soweit zu Bestimmungen über die Rechtsaufsicht vertreten wird, es sei hinsichtlich der Aufsichtsmittel auf die Regeln der Staatsaufsicht über andere Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere über die Gemeinden zurückzugreifen (vgl. zu § 75 HwO BVerwG, Urt. v. 25. April 1972 - I C 3.70 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25. Juli 1979 - VI 8/78 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.; Schwannecke, Die Deutsche Handwerksordnung, § 75 Rdnr. 3 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. 17. März 1992 - 1 C 31.89 -, zit. nach JURIS; kritisch: Detterbeck, Handwerksordnung, 4. A., § 75 Rdnr. 11) dürfte dieser Auffassung - unabhängig davon, ob nicht die jeweilige Gesetzesgrundlage schon unterschiedlich ausgestaltet ist - hier auf Grund des Vorbehalts des Gesetzes nicht zu folgen sein (vgl. Schnapp, NZS 2011, 561, 563 ff.; vgl. auch Kluth, Handbuch des Kammerrechts, 2005, Staatliche Aufsicht, Rdnr. 42 ff.).
  • OVG Sachsen, 27.03.2006 - 2 B 776/04

    Schule in freier Trägerschaft, Schulaufsicht, Untersagung des Einsatzes von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2013 - 4 M 224/13
    Ob eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke vorliegt, auf Grund derer eine entsprechende Anwendung der kommunalrechtlichen Regelungen in Betracht kommt (vgl. zu einer ausdrücklichen Anordnung § 58 Abs. 3 SächsSchG), ist zumindest problematisch (vgl. auch OVG Sachsen, Urt. v. 27. März 2006 - 2 B 776/04 -, zit. nach JURIS zu § 58 SächsSchG a.F.).
  • BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89

    Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2013 - 4 M 224/13
    Soweit zu Bestimmungen über die Rechtsaufsicht vertreten wird, es sei hinsichtlich der Aufsichtsmittel auf die Regeln der Staatsaufsicht über andere Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere über die Gemeinden zurückzugreifen (vgl. zu § 75 HwO BVerwG, Urt. v. 25. April 1972 - I C 3.70 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25. Juli 1979 - VI 8/78 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.; Schwannecke, Die Deutsche Handwerksordnung, § 75 Rdnr. 3 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. 17. März 1992 - 1 C 31.89 -, zit. nach JURIS; kritisch: Detterbeck, Handwerksordnung, 4. A., § 75 Rdnr. 11) dürfte dieser Auffassung - unabhängig davon, ob nicht die jeweilige Gesetzesgrundlage schon unterschiedlich ausgestaltet ist - hier auf Grund des Vorbehalts des Gesetzes nicht zu folgen sein (vgl. Schnapp, NZS 2011, 561, 563 ff.; vgl. auch Kluth, Handbuch des Kammerrechts, 2005, Staatliche Aufsicht, Rdnr. 42 ff.).
  • BVerfG, 13.07.2011 - 2 BvR 742/10

    Haftantrag gem § 62 Abs 2 AufenthG 2004 verletzt bei fehlender örtlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2013 - 4 M 224/13
    Sie ist notwendig auf bestimmte Teilakte eines Verwaltungsverfahrens begrenzt und darf nicht mit einer vollständigen Übernahme von Verwaltungsaufgaben einhergehen (so BVerfG, Beschl. v. 13. Juli 2011 - 2 BvR 742/10 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1979 - VI 8/78
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2013 - 4 M 224/13
    Soweit zu Bestimmungen über die Rechtsaufsicht vertreten wird, es sei hinsichtlich der Aufsichtsmittel auf die Regeln der Staatsaufsicht über andere Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere über die Gemeinden zurückzugreifen (vgl. zu § 75 HwO BVerwG, Urt. v. 25. April 1972 - I C 3.70 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25. Juli 1979 - VI 8/78 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.; Schwannecke, Die Deutsche Handwerksordnung, § 75 Rdnr. 3 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. 17. März 1992 - 1 C 31.89 -, zit. nach JURIS; kritisch: Detterbeck, Handwerksordnung, 4. A., § 75 Rdnr. 11) dürfte dieser Auffassung - unabhängig davon, ob nicht die jeweilige Gesetzesgrundlage schon unterschiedlich ausgestaltet ist - hier auf Grund des Vorbehalts des Gesetzes nicht zu folgen sein (vgl. Schnapp, NZS 2011, 561, 563 ff.; vgl. auch Kluth, Handbuch des Kammerrechts, 2005, Staatliche Aufsicht, Rdnr. 42 ff.).
  • VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 315/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2013 - 4 M 224/13
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht aus der Zuständigkeitsregelung der §§ 82, 83 Abs. 1 Nr. 5 SchulG LSA den Schluss gezogen, dass für die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Schulgesetz oder auf Grund dieses Gesetzes allein die Schulbehörden zuständig sind und die Antragstellerin insoweit der Kommunalaufsicht entzogen ist (vgl. auch Klang/Gundlach/Kirchmer, GO LSA, 3. A., § 133 Rdnr. 1 a.E.; § 145, Rdnr. 1 a.E.; nicht eindeutig: VG Magdeburg, Urt. v. 22. November 2005 - 9 A 315/04 -, zit. nach JURIS; Wolff/Richter, Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, § 83 S. 1).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2013 - 4 M 224/13
    Zwar müssen die Verwaltungszuständigkeiten nicht durchgehend gesetzlich normiert werden (BVerfG, Beschl. v. 28. Oktober 1975 - 2 BvR 883/73 u.a. -, BVerfGE 40, 237, 250 zu einer Normierung durch allgemeine Verwaltungsvorschriften).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2013 - 4 M 224/13
    Im Bereich jenseits der reinen Leistungsverwaltung bedarf es zur Regelung der Zuständigkeit von Behörden grundsätzlich eines materiellen Gesetzes, um dem Vorbehalt des Gesetzes Genüge zu tun (so BSG, Urt. v. 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R -, zit. nach JURIS).
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