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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2012 - 3 O 362/09   

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https://dejure.org/2012,1573
OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2012 - 3 O 362/09 (https://dejure.org/2012,1573)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.01.2012 - 3 O 362/09 (https://dejure.org/2012,1573)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - 3 O 362/09 (https://dejure.org/2012,1573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 12 Abs 1 InsO, § 6 Abs 1 InsOAG ST, § 167 Abs 1 S 1 VwGO, § 170 Abs 1 S 1 VwGO, § 720a Abs 1 S 1 ZPO
    Sicherungsvollstreckung gegen juristische Person öffentlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 720a
    Anwendbarkeit der Regelung des § 720aZPO über die Sicherungsvollstreckung bei der verwaltungsgerichtlichen Vollstreckung gegen juristische Personen öffentlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Sicherungsvollstreckung gegen juristische Person öffentlichen Rechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Regelung des § 720aZPO über die Sicherungsvollstreckung bei der verwaltungsgerichtlichen Vollstreckung gegen juristische Personen öffentlichen Rechts

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 421
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Halle, 26.03.2009 - 3 A 94/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2012 - 3 O 362/09
    Ob das Urteil des Verwaltungsgerichts - 3. Kammer - vom 26. März 2009 (3 A 94/07 HAL), aus dem die Gläubigerin die Sicherungsvollstreckung betreiben will, im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 3 L 172/09 - über die Einholung einer Vorabentscheidung des Landesverfassungsgerichts im Ergebnis wird Bestand haben können, ist für die Zulässigkeit der Vollstreckung nicht von Belang, weil das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt worden ist, so dass aus der Entscheidung vollstreckt werden kann (vgl. § 168 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 VwGO), obwohl sie noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist.

    Der vorläufig vollstreckbare Hauptanspruch i. S. d. § 720 a Abs. 3 ZPO beträgt nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle - 3. Kammer - vom 26. März 2009 (3 A 94/07 HAL) 863.304,- ?.

  • VG Dresden, 18.12.2007 - 4 K 2485/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2012 - 3 O 362/09
    Da § 720 a ZPO nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur entsprechend anwendbar ist, ist die Regelung bei einer Vollstreckung gegen die öffentliche Hand nach § 170 Abs. 1 VwGO entgegen der Auffassung der Gläubigerin nur mit der einschränkenden Maßgabe anwendbar, dass dem Gläubiger ein Sicherungsbedürfnis zur Seite steht, das ist im Vollstreckungsverfahren gegen die öffentliche Hand regelmäßig zu verneinen (vgl. VG Dresden, Beschl. v. 18.12.2007 - 4 K 2485/07 - Rdnr. 4 ).
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