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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19 (https://dejure.org/2019,8160)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.03.2019 - 1 M 16/19 (https://dejure.org/2019,8160)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. März 2019 - 1 M 16/19 (https://dejure.org/2019,8160)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17

    Altersdiskriminierung; Kosten-Nutzen-Analyse; Laufbahn; Offiziere des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19
    Dies ist rechtlich nicht zu erinnern; die Rechtsvorschriften stellen zugleich die erforderliche (formell-gesetzliche) Rechtsgrundlage dafür dar, die Antragstellerin bei einer - erneuten - Auswahlentscheidung nach den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG unberücksichtigt zu lassen ( insoweit eine Verordnungsregelung als ausreichend ansehend: BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 -, juris Rn. 23 ).

    Werden damit im gegebenen Fall Ziel, Sinn und Zweck der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe unter Übertragung des angestrebten Beförderungsstatusamtes verfehlt, kommt es nicht mehr darauf an, ob Art. 33 Abs. 2 GG nicht ohnehin das Weiterbestehen einer hinreichenden Restdienstzeit entnommen werden kann ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 18.10 -, juris Rn. 28 ff. [m. w. N.], dort: drei Jahre; Beschluss vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, juris Rn. 22, dort: Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 2 GG angenommen wegen der Auswahl eines seit einem Jahr dienstunfähig erkrankten Beamten, der bereits drei Wochen nach der Auswahlentscheidung in den Ruhestand versetzt wurde; siehe andererseits: BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018, a. a. O., Rn. 27 ff. ).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19
    Werden damit im gegebenen Fall Ziel, Sinn und Zweck der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe unter Übertragung des angestrebten Beförderungsstatusamtes verfehlt, kommt es nicht mehr darauf an, ob Art. 33 Abs. 2 GG nicht ohnehin das Weiterbestehen einer hinreichenden Restdienstzeit entnommen werden kann ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 18.10 -, juris Rn. 28 ff. [m. w. N.], dort: drei Jahre; Beschluss vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, juris Rn. 22, dort: Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 2 GG angenommen wegen der Auswahl eines seit einem Jahr dienstunfähig erkrankten Beamten, der bereits drei Wochen nach der Auswahlentscheidung in den Ruhestand versetzt wurde; siehe andererseits: BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018, a. a. O., Rn. 27 ff. ).

    Das gilt für höherwertige Dienstposten grundsätzlich - unabhängig von einer bestimmten Besoldungsgruppe - auch dann, wenn ein Förderungsbewerber im Einzelfall nur Interesse an der Beförderung, nicht aber an deren Ruhegehaltswirksamkeit haben sollte ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2010, a. a. O. Rn. 33 f. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Danach würde eine erneute Auswahlentscheidung getroffen werden, wobei wegen der Verfahrensabhängigkeit des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Anspruches eines Beförderungsbewerbers die Verpflichtung des Dienstherrn aus Art. 19 Abs. 4 GG i. V. m. Art. 33 Abs. 2 GG besteht, vor Aushändigung der Urkunde an den ausgewählten Bewerber einen ausreichenden Zeitraum abzuwarten, um einem Antragsteller als unterlegenen Mitbewerber die Möglichkeit zu geben, Verfassungsbeschwerde zu erheben, weil nur so die Möglichkeit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes besteht ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris Rn. 85 [m. z. N.] ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19
    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren ( siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19
    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren ( siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19
    Der Bewerberauswahl dürfen nur Gesichtspunkte zugrunde gelegt werden, die den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsbezug aufweisen ( BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, NVwZ 2011, 1270 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 4 B 1.95

    Einfügen eines Bauvorhabens in die Umgebung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19
    Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen waren nicht aus Gründen der Billigkeit für erstattungsfähig zu erklären, da er im gegebenen Fall keinen Erstattungsanspruch mit Erfolg geltend machen könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris; Beschluss vom 18. August 2010 - 1 M 119/10 - vgl. zudem betreffend das Beschwerdeverfahren über die Nicht-Zulassung der Revision: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

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