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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20 (https://dejure.org/2020,10612)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.03.2020 - 8 R 1/20 (https://dejure.org/2020,10612)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. März 2020 - 8 R 1/20 (https://dejure.org/2020,10612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 737
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08

    Flurbereinigungsverfahren; Unternehmensflurbereinigung; Fristunterbrechung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20
    Für die Eigentümer der für das Unternehmen benötigten Grundstücke stellt die Unternehmensflurbereinigung ohnehin das mildere Mittel gegenüber der Enteignung dar (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - BVerwG 9 C 9.08 -, juris Rn. 27).

    Zwar liegt das Grundstück außerhalb des Trassenbereiches, ist aber nach den Vorgaben des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses, der insoweit Bindungswirkung entfaltet und keiner Prüfung mehr im Flurbereinigungsverfahren unterliegt (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - BVerwG 9 C 9.08 -, juris Rn. 27), für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen und trägt damit zum größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung im gesamten Planungsraum bei.

    Das Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG zielt vielmehr darauf ab, die aus dem Planfeststellungsverfahren sich ergebende Enteignungsmöglichkeit für die Betroffenen abzumildern (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - BVerwG 9 C 9.08 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 51.87

    Unternehmensflurbereinigung - Flurbereinigungsverfahren - Landverlust -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20
    Bereits bei einem Flächenbedarf von mehr als 5 ha liegt in der Regel ein Flächenbedarf in großem Umfang vor (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 -, BVerwGE 82, 205; Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 - Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 7).

    Nach § 7 Abs. 1 FlurbG - der mangels besonderer Regelungen in den §§ 87 ff. FlurbG auch für die Unternehmensflurbereinigung gilt (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 -, juris Rn. 12) - kann das Flurbereinigungsgebiet eine oder mehrere Gemeinden oder Teile von Gemeinden umfassen.

    Für ein konkretes Verfahren, das dazu dienen soll, durch das Unternehmen verursachte Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu vermeiden, ist die Gebietsabgrenzung so vorzunehmen, dass sich die Vermeidung der genannten Nachteile möglichst vollkommen erreichen lässt (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989, a.a.O., m. w. N.).

  • BVerwG, 06.01.1987 - 5 B 30.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einleitung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20
    Hierfür kann - soweit die topographischen Verhältnisse der näheren und weiteren Umgebung im Bereich der geplanten Trasse des Unternehmens dies zulassen - ein geschlossenes Verfahrensgebiet besonders geeignet sein, ohne eine bestimmte oder angenäherte geometrische Figur aufweisen zu müssen oder an eine solche gebunden zu sein (BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1987 - BVerwG 5 B 30.85 - juris Rn. 12).

    Wird mit der Begrenzung des festgestellten Flurbereinigungsgebietes der Zweck verfolgt, den durch das Unternehmen den Betroffenen entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen, wenn nicht sogar gänzlich zu vermeiden, und/oder die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu vermindern oder zu beheben, kann dies als das in § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG normierte Anliegen nicht zweckwidrig sein (BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1987, a.a.O., juris Rn. 12; OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. April 2018 - 15 KF 12/16 -, juris Rn 77).

  • BGH, 29.03.1976 - III ZR 98/73

    Enteignende Wirkung einer Unternehmensflurbereinigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20
    Insbesondere § 88 Nr. 5 FlurbG begründet eine Entschädigung für einen enteignenden Eingriff in das Eigentum oder einer eigentumsmäßig geschützten Rechtsposition, wozu auch verfestigte, weil rechtlich zulässige (ausgeübte oder ausübbare) Möglichkeiten der Nutzung eines Grundstücks, nicht aber bloße Aussichten und Erwartungen zählen (BGH, Urteil vom 29. März 1976 - III ZR 98/73 -, juris, Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1986 - 7 S 3361/85

    Flurbereinigungsrecht: vorläufige Anordnungen zum Bau des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20
    Diese Notwendigkeit macht es regelmäßig erforderlich, die Ausführung des Unternehmens vorzuziehen (VGH Bayern, Beschluss vom 12. März 2013 - 13 AS 13.493 -, juris Rn. 15; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 15 MF 6/09 -, RdL 2009, 157; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. April 1986 - 7 S 3361/85 -, NVwZ 1986, 490 [491]).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 9.82

    Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets - Gebietskarte - Flurbereinigungsbeschluss

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20
    Denn die Inanspruchnahme ländlicher Grundstücke in großem Umfange dürfte in der Regel nicht im Interesse der Teilnehmer liegen, welche die benötigen Flächen aufzubringen haben (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 5 C 9.82 -, BVerwGE 66, 224).
  • VG Gera, 12.01.2007 - 3 E 901/06
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20
    Derartige Bauerlaubnisverträge sind im Rahmen von Planfeststellungs- oder Unternehmensflurbereinigungsverfahren nicht unüblich (z.B. erwähnt in: BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - III ZR 114/02 -, juris Rn. 5; VG Gera, Beschluss vom 12. Januar 2007 - 3 E 901/06 Ge -, juris).
  • VGH Hessen, 26.10.2016 - 23 C 973/16
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20
    Er weist aber zutreffend darauf hin, dass eine Einbeziehung noch nicht erfolgen konnte, weil diese Flurstücke Teil des noch nicht abgeschlossenen Flurbereinigungsverfahrens "Vorharz Ost 2" sind; denn ein Grundstück kann in der Regel nicht gleichzeitig mehreren Flurbereinigungsverfahren unterworfen sein (Wingerter/Mayr, a. a. O., § 7 Rn. 6; VGH Hessen, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 23 C 973/16 -, juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 15 MF 6/09

    Verfallen öffentlicher Zuschüsse als beachtlicher Dringlichkeitsgrund i.S.d. § 36

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20
    Diese Notwendigkeit macht es regelmäßig erforderlich, die Ausführung des Unternehmens vorzuziehen (VGH Bayern, Beschluss vom 12. März 2013 - 13 AS 13.493 -, juris Rn. 15; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 15 MF 6/09 -, RdL 2009, 157; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. April 1986 - 7 S 3361/85 -, NVwZ 1986, 490 [491]).
  • BGH, 02.10.2003 - III ZR 114/02

    Enteignungsrechtliche Stellung des Pächters eines landwirtschaftlich genutzten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2020 - 8 R 1/20
    Derartige Bauerlaubnisverträge sind im Rahmen von Planfeststellungs- oder Unternehmensflurbereinigungsverfahren nicht unüblich (z.B. erwähnt in: BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - III ZR 114/02 -, juris Rn. 5; VG Gera, Beschluss vom 12. Januar 2007 - 3 E 901/06 Ge -, juris).
  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 13 AS 13.493

    Unternehmensflurbereinigung; vorläufige Anordnung; sofortige Vollziehung;

  • BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 12/16

    Abgrenzung; allgemeine Landeskultur; Anhörung; Anordnung; Begründung;

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 2.81

    Inanspruchnahme ländlicher Grundstücke "in großem Umfang" bei einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09

    Unternehmensflurbereinigung; Bau einer Ortsumgehungsstraße; Anordnungsbeschluss

  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2000 - 8 K 5/00
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 15 KF 24/13

    Einleitungsbeschluss; Enteignung; Ermessen; Planfeststellung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2020 - 8 R 4/20

    Vorläufige Anordnung über die Besitzregelung im Flurbereinigungsverfahren

    Mit Beschluss vom 5. März 2020 - 8 R 1/20 - lehnte der Senat den Antrag der Antragsteller ab, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs vom 14. Januar 2020 gegen den Flurbereinigungsbeschluss vom 15. November 2019 wiederherzustellen.

    Dieser Argumentation sei der Senat im Verfahren 8 R 1/20 nicht gefolgt.

    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 20. Januar 2020 - 8 R 5/19 - und vom 5. März 2020 - 8 R 1/20 - jeweils m.w.N.).

    Den hiergegen gerichteten Eilantrag der Antragsteller hat der Senat mit Beschluss vom 5. März 2020 - 8 R 1/20 - abgelehnt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 8 R 9/20

    Zur Wertermittlung bei vorläufiger Besitzregelung im Bodenordnungsverfahren

    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 20. Januar 2020 - 8 R 5/19 - und vom 5. März 2020 - 8 R 1/20 - jeweils m.w.N.).
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