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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07   

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https://dejure.org/2007,21142
OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07 (https://dejure.org/2007,21142)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.06.2007 - 2 M 82/07 (https://dejure.org/2007,21142)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 2 M 82/07 (https://dejure.org/2007,21142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    EMRK Art. 3; ; GG Art. ... 16a Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; AufenthG § 60; ; AufenthG § 60a Abs. 2; ; AsylVfG § 24 Abs. 2; ; AsylVfG § 26a; ; AsylVfG § 34a Abs. 2; ; AsylVfG § 42 Abs. 1; ; AsylVfG § 71 Abs. 1; ; AsylVfG § 71 Abs. 5 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Abschiebung in den "sicheren Drittstaat": Folgeantrag; Bundesamt; Ausländerbehörde; Zuständigkeit; Rechtsschutz, vorläufiger; Drittstaat, sicherer; Konzept normativer Vergewisserung; Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aussetzung der Abschiebung in den "sicheren Drittstaat"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Geltendmachung von verfolgungsunabhängigen Gründen gegen eine Abschiebung durch den betroffenen Ausländer nur gegenüber dem Bundesamt; Geltendmachung von einem vorläufigen Rechtsschutzantrag nach Ablehnung des Folgeantrags durch das Bundesamt ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2004 - 13 S 2210/04

    Aussetzung der Abschiebung - vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ausländerbehörde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    Nach Ablehnung des Folgeantrags durch das Bundesamt ist ein vorläufiger Rechtsschutzantrag nach überwiegender Auffassung grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, das Bundesamt zu verpflichten, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG (bzw. vor einer erneuten Mitteilung) nicht abgeschoben werden darf (VGH BW, Beschl. v. 26.10.2004 - 13 S 2210/04 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 17.02.2004 - 18 B 326/04 -, AuAS 2004, 155; BayVGH, Beschl. v. 29.01.2007 - 11 AE 07.30057 -, Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.08.2000 - 4 Bs 48/00. A - AuAS 2001, 10).

    In besonderen Ausnahmefällen kann zwar aus Gründen effektiven Rechtsschutzes auch ein Gesuch um vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ausländerbehörde zulässig sein, das auf deren Verpflichtung zur vorläufigen Aussetzung der Abschiebung gerichtet ist, wobei allerdings eine Sachprüfung hinsichtlich der Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG im Eilverfahren gegenüber der Ausländerbehörde wegen deren Bindung an die vorliegende Bundesamtsentscheidung nicht stattfindet (vgl. VGH BW, Beschl. v. 26.10.2004, a. a. O.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    Eine andere Beurteilung ist dann geboten, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen das Bundesverfassungsgericht (vgl. Urt. v. 14.05.1996 (2 BvR 1938, 2315/93, NVwZ 1996, 700 [705 f.]) eine Ausnahme von dem der "Drittstaatenregelung" zu Grunde liegenden "Konzept normativer Vergewisserung" angenommen hat.

    Eine andere Beurteilung ist allerdings dann geboten, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen das Bundesverfassungsgericht (vgl. Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1938, 2315/93, NVwZ 1996, 700 [705 f.]) eine Ausnahme von dem der "Drittstaatenregelung" zu Grunde liegenden "Konzept normativer Vergewisserung" angenommen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 18 B 1141/99

    Gefährdung bei Rückkehr in den Kongo wegen politischer Betätigung im Ausland

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    Zur Gewährung effektiven Rechtschutzes ermöglicht es § 83a AsylVfG bei unmittelbar bevorstehender Abschiebung, dass der Ausländerbehörde das Ergebnis des Verfahrens formlos mitgeteilt wird (vgl. VGH BW, Beschl. v. 09.02.2000 - 18 B 1141/99 -, AuAS 2000, 107).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2000 - 2 R 186/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    An der früher vertretenen gegenteiligen Auffassung (Beschl. v. 31.05.2000 - 2 R 186/00 -, Juris) hält der Senat nicht mehr fest.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2004 - 18 B 326/04

    D (A), Verfahrensrecht, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Aufenthaltsbeendende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    Nach Ablehnung des Folgeantrags durch das Bundesamt ist ein vorläufiger Rechtsschutzantrag nach überwiegender Auffassung grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, das Bundesamt zu verpflichten, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG (bzw. vor einer erneuten Mitteilung) nicht abgeschoben werden darf (VGH BW, Beschl. v. 26.10.2004 - 13 S 2210/04 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 17.02.2004 - 18 B 326/04 -, AuAS 2004, 155; BayVGH, Beschl. v. 29.01.2007 - 11 AE 07.30057 -, Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.08.2000 - 4 Bs 48/00. A - AuAS 2001, 10).
  • OVG Hamburg, 14.08.2000 - 4 Bs 48/00

    D (A), Verfahrensrecht, Folgeantrag, Abschiebung, Abschiebungsandrohung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    Nach Ablehnung des Folgeantrags durch das Bundesamt ist ein vorläufiger Rechtsschutzantrag nach überwiegender Auffassung grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, das Bundesamt zu verpflichten, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG (bzw. vor einer erneuten Mitteilung) nicht abgeschoben werden darf (VGH BW, Beschl. v. 26.10.2004 - 13 S 2210/04 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 17.02.2004 - 18 B 326/04 -, AuAS 2004, 155; BayVGH, Beschl. v. 29.01.2007 - 11 AE 07.30057 -, Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.08.2000 - 4 Bs 48/00. A - AuAS 2001, 10).
  • VGH Bayern, 29.01.2007 - 11 AE 07.30057
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.06.2007 - 2 M 82/07
    Nach Ablehnung des Folgeantrags durch das Bundesamt ist ein vorläufiger Rechtsschutzantrag nach überwiegender Auffassung grundsätzlich gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten mit dem Ziel, das Bundesamt zu verpflichten, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG (bzw. vor einer erneuten Mitteilung) nicht abgeschoben werden darf (VGH BW, Beschl. v. 26.10.2004 - 13 S 2210/04 -, Juris; OVG NW, Beschl. v. 17.02.2004 - 18 B 326/04 -, AuAS 2004, 155; BayVGH, Beschl. v. 29.01.2007 - 11 AE 07.30057 -, Juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.08.2000 - 4 Bs 48/00. A - AuAS 2001, 10).
  • VG Magdeburg, 12.03.2009 - 3 B 77/09

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Nach Auffassung des Gerichtes ist insbesondere auch nicht im Hinblick auf § 34 a Abs. 2 AsylVfG das vorliegende Rechtsschutzverfahren unzulässig, denn zum einen ist das Verfahren gemäß § 34 a AsylVfG z.Z. bestandskräftig abgeschlossen und auch nicht wieder aufgegriffen worden (vgl. Bescheid des Bundesamtes für Migration vom 10.3.2009), zum anderen ist bei inlandsbezogenen Vollstreckungshindernissen die Zuständigkeit der Ausländerbehörde gegeben, so dass unabhängig von § 34 a AsylVfG die Entscheidung von der Antragsgegnerin über die Erteilung einer Duldung zu treffen ist (vgl. insoweit auch OVG LSA, Beschluss vom 5.6.2007, 2 M 82/07; VG Ansbach, Beschluss vom 30.6.2005, AN 19 E 05.01990).

    Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit ist effektiver Rechtsschutz erforderlich, so dass das Gesuch um vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ausländerbehörde zu richten (vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 5.6.2007, 2 M 82/07).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2011 - 2 M 28/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Abschiebungsschutz bei abgelehntem Folgeantrag

    Auch nach Ablehnung des Folgeantrags durch das Bundesamt ist ein vorläufiger Rechtsschutzantrag grundsätzlich gegen die C. zu richten mit dem Ziel, das Bundesamt zu verpflichten, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG (bzw. vor einer erneuten Mitteilung) nicht abgeschoben werden darf (vgl. Beschl. d. Senats v. 05.06.2007 - 2 M 82/07 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • VG Regensburg, 15.09.2008 - RO 3 E 08.30124

    Rückschiebung von Asylbewerber nach Griechenland zulässig

    Es kommen daher allenfalls individuelle Gründe mit im Vergleich zu den obigen Fäl len vergleichbarer Schwere in Betracht, um ausnahmsweise ein Abschiebungsverbot nach Griechenland und eine Durchbrechung der Regel des § 34a Abs. 2 AsylVfG an nehmen zu können (vgl. VG München vom 30.5.2008 a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt vom 5.6.2007 Az. 2 M 82/07).
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