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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16   

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https://dejure.org/2016,38214
OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16 (https://dejure.org/2016,38214)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.10.2016 - 2 M 44/16 (https://dejure.org/2016,38214)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 2 M 44/16 (https://dejure.org/2016,38214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interesse, besonderes öffentliches; Nichtigkeit; Widmung; Zustimmung; Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Hindernissen

  • rechtsportal.de

    Duldung der Benutzung einer Straße i.R.d. öffentlichen Zweckbestimmung durch den privaten Eigentümer; Zustimmung der Widmung durch den Inhaber von Erwerbsrechten; Anfechtbarkeit der Widmung bei fehlender Zustimmung des Eigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Duldung der Benutzung einer Straße i.R.d. öffentlichen Zweckbestimmung durch den privaten Eigentümer; Zustimmung der Widmung durch den Inhaber von Erwerbsrechten; Anfechtbarkeit der Widmung bei fehlender Zustimmung des Eigentümers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Nichtigkeit der Widmung einer Straße bei fehlender Zustimmung des Eigentümers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 402
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 41/14

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Teilrücknahme einer Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16
    Den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügt jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalls eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält (Beschl. d. Senats v. 02.09.2014 - 2 M 41/14 -, LKV 2014, 559 [560], RdNr. 7 in juris, m.w.N.).(Rn.12).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die zur Begründung der Vollziehungsanordnung angeführten Gründe den Sofortvollzug tatsächlich rechtfertigen und ob die für die sofortige Vollziehung angeführten Gründe erschöpfend und zutreffend dargelegt sind (Beschl. d. Senats v. 02.09.2014 - 2 M 41/14 -, LKV 2014, 559 [560], RdNr. 7 in juris, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 7 LB 84/11

    Nichtigkeit einer in Kenntnis der Rechtswidrigkeit erlassenen Widmungsverfügung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16
    Hierfür genügt ein bloßer Verstoß auch gegen Rechtsnormen von herausragender Bedeutung wie die Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht gemäß Art. 20 Abs. 3 GG nicht; vielmehr muss der Fehler schlechthin unerträglich für die Rechtsordnung sein und die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem solchem Maß verletzen, dass der Verwaltungsakt keine Geltung beanspruchen kann (vgl. NdsOVG, Urt. v. 13.09.2012 - 7 LB 84/11 -, NVwZ-RR 2013, 129 [130], RdNr. 29 in juris, m.w.N.).

    Ein besonders schwerwiegender Fehler mag anzunehmen sein, wenn eine Widmungsverfügung in Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns erlassen wird, die den privaten Eigentümer eines Wegestücks unter Missbrauch der Bestimmungen über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und Umgehung der gesetzlichen Regelungen des Straßengesetzes faktisch enteignet (so NdsOVG, Urt. v. 13.09.2012, a.a.O., RdNr. 32).

  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.462

    Kein Herausgabeanspruch bei bestandskräftiger Widmung; Zustimmung zur Widmung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16
    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass im Schwebezustand zwischen Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Eigentumsübertragung die Zustimmung des Eigentümers allein nicht zielführend wäre, weil sie nach § 883 Abs. 2 BGB gegenüber dem Vormerkungsberechtigten unwirksam wäre; unter Berücksichtigung der Wertung des § 185 Abs. 2 BGB, wonach eine Verfügung, die ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand trifft, wirksam wird, wenn der Verfügenden den Gegenstand erwirbt, dürfte daher die Zustimmung des Vormerkungsinhabers jedenfalls dann als ausreichend erachtet werden, wenn dieser später tatsächlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird (vgl. VG Augsburg, Urt. v. 12.09.2012 - Au 6 K 12.462 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2007 - 9 A 2398/03

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Niederschlagsentwässerungsgebühren wegen der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16
    Eine fehlende Zustimmung des Eigentümers oder eines sonst zur Nutzung dinglich Berechtigten führt grundsätzlich nur zur Anfechtbarkeit der Widmung, nicht zu ihrer Nichtigkeit (vgl. OVG NW, Urt. v. 18.12.2007 - 9 A 2398/03 -, juris, RdNr. 32, m.w.N.; Herber, in: Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl., Kap. 8 RdNr. 18, m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16
    Besonders schwerwiegend im Sinne des § 44 Abs. 1 VwVfG sind nur solche Rechtsfehler, die deshalb mit der Rechtsordnung unter keinen Umständen vereinbar sein können, weil sie tragenden Verfassungsprinzipien oder den der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen widersprechen (BVerwG, Urt. v. 22.02.1985 - BVerwG 8 C 107.83 -, NJW 1985, 2658 [2659], RdNr. 22 in juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 B 87.10

    Auslegung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Heranziehung der Begründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16
    Bei der Ermittlung dieses objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen, insbesondere auch die Begründung des Verwaltungsakts (BVerwG, Beschl. v. 30.06.2011 - BVerwG 3 B 87.10 -, juris, RdNr. 3, m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16
    Der Straßengrund dient einer allgemeinen Aufgabe und wird einer öffentlich-rechtlichen Ordnung unterstellt, um eine sachgerechte Nutzung der Straße durch die Allgemeinheit zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.03.1976 - 1 BvR 355/67 - BVerfGE 42, 20 [33 f.], RdNr. 55 f. in juris).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16
    Der Eigentümer der Straße kann kraft des Widmungsaktes eine bestimmte Nutzung nicht mehr untersagen, für sie ist vielmehr ein bestimmter Inhalt des Gemeingebrauchs festgelegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 - BVerwG 4 C 24.91 -, BVerwGE 94, 100 [109], RdNr. 37 in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2014 - 2 M 58/14

    Anforderungen an die Begründung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16
    Die Vorschrift soll der Behörde den auch von Verfassungs wegen bestehenden Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen führen und sie veranlassen, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erfordert; diese vom Gesetzgeber beabsichtigte "Warnfunktion" beruht letztlich auf dem besonderen Stellenwert, den die Verfassung der aufschiebenden Wirkung beimisst (Beschl. d. Senats v. 27.10.2014 - 2 M 58/14 -, juris RdNr. 4, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 M 18/21

    Genehmigung und Betrieb einer Anlage zur Entsorgung bergbaulicher Abfälle;

    Da das für die sofortige Vollziehung erforderliche Interesse sich qualitativ vom Interesse am Erlass des zugrunde liegenden Verwaltungsakts unterscheidet, müssen in der Regel zur Begründung des besonderen Vollzugsinteresses andere Gründe angeführt werden als zu Rechtfertigung des zu vollziehenden Verwaltungsakts (Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2016 - 2 M 44/16 - juris Rn. 12, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17

    Nachbarwiderspruch gegen Genehmigung für Windenergieanlagen: besonderes

    Den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügt jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalls eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält (vgl. Beschl. d. Senats v. 05.10.2016 - 2 M 44/16 -, juris RdNr. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines

    Da das für die sofortige Vollziehung erforderliche Interesse sich qualitativ vom Interesse am Erlass des zugrunde liegenden Verwaltungsakts unterscheidet, müssen in der Regel zur Begründung des besonderen Vollzugsinteresses andere Gründe angeführt werden als zur Rechtfertigung des zu vollziehenden Verwaltungsakts (Beschl. d. Senats v. 05.10.2016 - 2 M 44/16 -, juris, RdNr. 12, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2018 - 3 M 230/18

    Widerruf der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes

    Da das für die sofortige Vollziehung erforderliche Interesse sich qualitativ vom Interesse am Erlass des zugrunde liegenden Verwaltungsakts unterscheidet, müssen in der Regel zur Begründung des besonderen Vollzugsinteresses andere Gründe angeführt werden als zu Rechtfertigung des zu vollziehenden Verwaltungsakts (OVG LSA, Beschl. v. 05.10.2016 - 2 M 44/16 -, juris, RdNr. 12, m.w.N.).
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