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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2023 - 1 O 112/22   

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OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2023 - 1 O 112/22 (https://dejure.org/2023,3173)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.02.2023 - 1 O 112/22 (https://dejure.org/2023,3173)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Februar 2023 - 1 O 112/22 (https://dejure.org/2023,3173)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 29.09.2022 - 6 C 22.1973

    Terminsgebühr auch für Besprechung über Art und Weise der formellen Beendigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2023 - 1 O 112/22
    Die zulässige Beschwerde der Klägerin, über die gemäß § 150 VwGO der Senat entscheidet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. September 2022 - 6 C 22.1973 -, juris Rn. 6 m. w. N.), bleibt ohne Erfolg.

    Auch die prozessuale Verfahrensbeendigung kann Gegenstand eines Erledigungsgesprächs sein, das eine - vom Gesetzgeber bewusst weit gefasste - Gebühr nach Nr. 3104 VV RVG auslöst (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. September 2022 - 6 C 22.1973 -, juris Rn. 10).

    Ist - wie hier - Gegenstand der Erledigungsbesprechung die Frage der prozessualen Verfahrensbeendigung, die das gesamte nach wie vor anhängige Klageverfahren betrifft, wird sie mit dessen Wert zudem angemessen abgebildet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. September 2022 - 6 C 22.1973 -, juris Rn. 11).

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2023 - 1 O 112/22
    Eine solche Reduzierung des Gegenstandswerts kann erst dann eintreten, wenn die Klägerseite im Wege einseitiger Prozesshandlung den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 3/09 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - 8 E 376/14

    Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Erinnerung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2023 - 1 O 112/22
    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 2014 - 8 E 376/14 - (juris Rn. 11 f. m. w. N.) hat das Verwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung ausgeführt, eine Besprechung könne auch dann noch auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet sein, wenn nach materieller Erledigung des Rechtsstreits und vor Abgabe von Erledigungserklärungen gesprächsweise eine Einigung über die Art der Verfahrensbeendigung und die Kostentragung versucht werde.
  • VG Regensburg, 23.01.2024 - RO 8 M 23.1225

    Mehrere Terminsgebühren für die Mitwirkung an einer telefonischen Besprechung bei

    Gegenstand einer Besprechung, die objektiv auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet ist, kann sowohl die materielle Erledigung als auch die prozessuale Verfahrensbeendigung sein, um die - vom Gesetzgeber bewusst weit gefasste - Gebühr nach Nr. 3104 VV RVG auszulösen (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2022 - 6 C 22.1973 - NVwZ-RR 2023, 119 Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch OVG LSA, B.v. 6.2.2023 - 1 O 112/22 - LKV 2023, 235/236).
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