Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2010 - 2 M 16/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 42 Abs 1 KrW-/AbfG, § 42 Abs 4 KrW-/AbfG, § 44 Abs 1 S 1 Nr 1 KrW-/AbfG, § 26 Abs 2 NachwV
Abfallrechtliche Anordnung zur Vorlage von Registerauszügen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderung der Ermächtigungsgrundlage bei nur unwesentlicher Änderung des Verwaltungsaktes; Gefährlicher Abfall aufgrund eines nach den Regeln des Gefahrstoffrechts als gefährlich einzustufenden Stoffes; Nachweispflichten bzgl. gefährlicher Abfälle nach § 44 Abs. 1 S. 1 Nr. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Abfallrechtliche Anordnung zur Vorlage von Registerauszügen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Änderung der Ermächtigungsgrundlage bei nur unwesentlicher Änderung des Verwaltungsaktes; Gefährlicher Abfall aufgrund eines nach den Regeln des Gefahrstoffrechts als gefährlich einzustufenden Stoffes; Nachweispflichten bzgl. gefährlicher Abfälle nach § 44 Abs. 1 S. 1 Nr. ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 26.01.2010 - 3 B 21/10
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2010 - 2 M 16/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 675 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88
Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2010 - 2 M 16/10
Ein Verwaltungsakt kann auf eine andere als im Bescheid genannte Rechtsgrundlage gestützt werden, wenn - aus der Sicht dieser anderen Rechtsgründe - an dem Verwaltungsakt nichts Wesentliches geändert zu werden braucht, insbesondere wenn die denkbaren Gründe für die Ermessensentscheidung nach der richtigen Ermächtigungsgrundlage für den Kläger bzw. Antragsteller nicht günstiger sind als die dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrundeliegenden Erwägungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1989 - 4 C 40.88 - Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 5, RdNr. 20 in Juris).Die Verwaltungsgerichte haben grundsätzlich umfassend zu prüfen, ob das materielle Recht die durch einen Verwaltungsakt getroffene Regelung trägt oder nicht; hierzu gehört auch die Prüfung, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (BVerwG, Urt. v. 30.06.1989 - 4 C 40.88 - Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 5).
In der Rechtsprechung wird aber auch bei Ermessensentscheidungen ein solches Auswechseln der Rechtsgrundlage nicht generell als unzulässig angesehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1989, a. a. O; Beschl. d. Senats v. 29.12.1999 - B 2 S 73/99 - VwRR MO 2000, 196).
Hingegen kann ein Verwaltungsakt dann auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt werden, wenn - aus der Sicht dieser anderen Rechtsgründe - an dem Verwaltungsakt nichts Wesentliches geändert zu werden braucht, insbesondere wenn die denkbaren Gründe für die Ermessensentscheidung nach der richtigen Ermächtigungsgrundlage für den Kläger bzw. Antragsteller nicht günstiger sind als die dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrundeliegenden Erwägungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1989, a. a. O., RdNr. 20 in Juris).
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
Gesetzesbegriff der Aufenthaltsermöglichung - Vom Asylverfahren losgelöste …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2010 - 2 M 16/10
Die Heranziehung anderer als im angefochtenen Bescheid genannter Normen ist dem Gericht nur dann verwehrt, wenn die anderweitige rechtliche Begründung zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führen würde (BVerwG, Urt. v. 21.11.1989 - 9 C 28.89 -, DVBl. 1990, 490, m. w. N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.1999 - B 2 S 73/99
Grundsätzliche Möglichkeit des "Auswechselns" der Ermächtigungsnorm bei …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2010 - 2 M 16/10
In der Rechtsprechung wird aber auch bei Ermessensentscheidungen ein solches Auswechseln der Rechtsgrundlage nicht generell als unzulässig angesehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1989, a. a. O; Beschl. d. Senats v. 29.12.1999 - B 2 S 73/99 - VwRR MO 2000, 196).
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - 2 L 34/10
Abfallrechtliche Entsorgungsanordnung
Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang auch Herkunft und Menge der betroffenen Abfälle und besondere Eigenschaften in der Person des Betroffenen, etwa vergangene Verstöße gegen abfallrechtliche oder andere umweltrechtliche Vorschriften (vgl. zum Ganzen: Beschl. d. Senats v. 06.04.2010 - 2 M 16/10 -, LKV 2010, 281, m. w. Nachw.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2014 - 12 A 2630/13
Rückwirkung der Teilaufhebung des Bewilligungsbescheids
Siehe zu dieser Sichtweise: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. April 2010 - 2 M 16/10 -, juris, m. w. N.