Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 45/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,16419
OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 45/19 (https://dejure.org/2021,16419)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.04.2021 - 1 L 45/19 (https://dejure.org/2021,16419)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. April 2021 - 1 L 45/19 (https://dejure.org/2021,16419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,16419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.02.2013 - 5 B 100.12

    Rubrum; offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 45/19
    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich das Auseinanderfallen von Gewolltem und Erklärtem aus dem Beschluss selbst oder aus den Vorgängen bei seinem Erlass für die Beteiligten ohne weiteres feststellen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 5 B 100.12 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 15 B 10.191 -, juris).
  • VGH Bayern, 31.05.2012 - 15 B 10.191

    Antrag auf Berichtigung des Berufungsurteils; offenbare Unrichtigkeit (verneint)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 45/19
    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich das Auseinanderfallen von Gewolltem und Erklärtem aus dem Beschluss selbst oder aus den Vorgängen bei seinem Erlass für die Beteiligten ohne weiteres feststellen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 5 B 100.12 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 15 B 10.191 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2024 - 14 OB 28/24

    Berichtigung; Berichtigung des Rubrums; Berichtigungsbeschluss; Berichtigung des

    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich dieses Auseinanderfallen aus dem Beschluss selbst oder aus den Vorgängen bei seinem Erlass für die Beteiligten ohne Weiteres feststellen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.2.2013 - BVerwG 5 B 100.12 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 31.2.2022 - 14 OA 136/22 - n.v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.4.2021 - 1 L 45/19 -, juris Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschl. v. 31.5.2012 - 15 B 10.191 -, juris Rn. 3; Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 118 Rn. 3 f.).
  • VGH Bayern, 06.08.2021 - 22 ZB 19.1035

    Antrag auf Berichtigung des Rubrums eines Einstellungsbeschlusses nach fiktiver

    Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sich dieses Auseinanderfallen aus dem Beschluss selbst oder aus den Vorgängen bei seinem Erlass für die Beteiligten ohne Weiteres feststellen lässt (vgl. BVerwG, B.v. 26.2.2013 - 5 B 100.12 - juris Rn. 2; OVG LSA, B.v. 6.4.2021 - 1 L 45/19 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 31.5.2012 - 15 B 10.191 - juris Rn. 3; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 118 Rn. 3 f.; Clausing/Kimmel in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2021, § 118 Rn. 3 und Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht