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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16   

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https://dejure.org/2017,44423
OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16 (https://dejure.org/2017,44423)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.11.2017 - 3 L 243/16 (https://dejure.org/2017,44423)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. November 2017 - 3 L 243/16 (https://dejure.org/2017,44423)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anerkennungspflicht von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen

  • rechtsportal.de

    Anerkennungspflicht von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen; Wiederinbesitznahme einer nach deutschem Recht entzogenen EU/EWR-Fahrerlaubnis durch bloße Herausgabe des Dokumentes durch den Ausstellungsmitgliedstaat; Darlegung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennungspflicht von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen; Wiederinbesitznahme einer nach deutschem Recht entzogenen EU/EWR-Fahrerlaubnis durch bloße Herausgabe des Dokumentes durch den Ausstellungsmitgliedstaat; Darlegung eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13

    Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
    Denn der Europäische Gerichtshof hat mittlerweile wiederholt entschieden, dass seine Rechtsprechung zum Anerkennungsgrundsatz nach beiden Richtlinien Geltung beansprucht (vgl. u. a. Urteil vom 26. April 2012 - Rs. C-419/10 -, juris; Urteil vom 1. März 2012, a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 -, juris).

    Der Überprüfungsmaßstab unterscheidet nicht danach, ob es um die (Wieder-)Anerkennung einer ausländischen oder um die Neuerteilung einer inländischen Fahrerlaubnis geht; das folgt aus der in § 28 Abs. 5 Satz 2 FeV enthaltenen Verweisung auf § 20 Abs. 1 und 3 FeV (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 -, juris).

    Ist der Betroffene nach der Entziehung seiner Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland keiner von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats angeordneten Überprüfung seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unterzogen worden, kann dieser nach Ablauf einer im Aufnahmemitgliedstaat angeordneten Sperrfrist von seiner ausländischen Fahrerlaubnis erst dann wieder in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch machen, wenn er den Nachweis der Wiedererlangung seiner Fahreignung geführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014, a. a. O. unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/01 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
    Denn der Europäische Gerichtshof hat mittlerweile wiederholt entschieden, dass seine Rechtsprechung zum Anerkennungsgrundsatz nach beiden Richtlinien Geltung beansprucht (vgl. u. a. Urteil vom 26. April 2012 - Rs. C-419/10 -, juris; Urteil vom 1. März 2012, a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 -, juris).

    Diese von einem Mitgliedstaat bei der späteren (Neu-)Erteilung der Fahrerlaubnis durchgeführte (Eignungs-)Prüfung ist der Grund dafür, dass die zuvor von einem anderen Mitgliedstaat mit der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndete Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als behoben anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07 -, juris; Urteil vom 23. April 2015 - Rs. C-260/13 -, juris; Urteil vom 26. April 2012 - Rs. C-419/10 -, juris; Urteil vom 13. Oktober 2011 - Rs. C-224/10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 C 31.07 -, juris).

    Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Aufnahmemitgliedstaat im Interesse der Verkehrssicherheit überprüfen darf, ob der Betroffene, dessen mangelnde Fahreignung wegen nach der Fahrerlaubniserteilung begangener Verkehrsstraftaten festgestellt wurde, seine Fahreignung wiedererlangt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 26. April 2012, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris [m. w. N.]).

    Die Rüge des Klägers, der Beklagten und dem Verwaltungsgericht hätte angesichts des Amtsermittlungsgrundsatzes und des nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Beschluss vom 6. April 2006) restriktiv auszulegenden Ermessens zugunsten des Fahrerlaubnis-/Führerscheininhabers oblegen, weitergehende Ermittlungen anzustrengen, ob eine Wiedererteilung nebst Eignungsprüfung in Polen stattgefunden habe, ist grundsätzlich nicht geeignet, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung darzulegen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris).

    Etwaige Mängel in diesen Bereichen stellen indes Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2007, a. a. O. [m. w. N.]).

  • VGH Hessen, 04.12.2009 - 2 B 2138/09

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
    Soweit der Kläger ergänzend vorträgt, aus der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Beschluss vom 6. April 2006) und verschiedener Obergerichte (Saarl. OVG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 B 204/10 -, juris, OVG RP, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 10 B 111351 -, juris; Hess. VGH vom 4. Dezember 2009 - 2 B 2138/09 -, juris) "auferlegten restriktiven Auslegung" zugunsten des Fahrerlaubnis-/Führerscheininhabers folge, dass unter Berücksichtigung der E-Mail "der polnischen Fahrerlaubnis ein mindestens dem Führerschein gleichkommender Beweiswert hinsichtlich der [wirksamen] Fahrerlaubniserteilung [zukomme]", kann dem nicht gefolgt werden, ist doch - wie bereits dargestellt - die Authentifizierung des Absenders nicht möglich.

    Soweit der Kläger dem Verwaltungsgericht vorhält, es sei von Beschlüssen dreier Obergerichte abgewichen (Saarl. OVG, Beschluss vom 16. Juni 2010, a. a. O.; OVG RP, Beschluss vom 17. Februar 2010, a. a. O.; Hess. VGH vom 4. Dezember 2009, a. a. O.), trifft dies nicht zu.

  • OVG Saarland, 16.06.2010 - 1 B 204/10

    Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
    Soweit der Kläger ergänzend vorträgt, aus der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Beschluss vom 6. April 2006) und verschiedener Obergerichte (Saarl. OVG, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 1 B 204/10 -, juris, OVG RP, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 10 B 111351 -, juris; Hess. VGH vom 4. Dezember 2009 - 2 B 2138/09 -, juris) "auferlegten restriktiven Auslegung" zugunsten des Fahrerlaubnis-/Führerscheininhabers folge, dass unter Berücksichtigung der E-Mail "der polnischen Fahrerlaubnis ein mindestens dem Führerschein gleichkommender Beweiswert hinsichtlich der [wirksamen] Fahrerlaubniserteilung [zukomme]", kann dem nicht gefolgt werden, ist doch - wie bereits dargestellt - die Authentifizierung des Absenders nicht möglich.

    Soweit der Kläger dem Verwaltungsgericht vorhält, es sei von Beschlüssen dreier Obergerichte abgewichen (Saarl. OVG, Beschluss vom 16. Juni 2010, a. a. O.; OVG RP, Beschluss vom 17. Februar 2010, a. a. O.; Hess. VGH vom 4. Dezember 2009, a. a. O.), trifft dies nicht zu.

  • EuGH, 02.12.2010 - C-334/09

    Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich (nur) als Nachweis dessen anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Ausstellung des Führerscheins diese Voraussetzungen - die Fahreignung eingeschlossen - erfüllt hat (vgl. EuGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - C-334/09 -, juris, Rdnr. 52).

    Demgegenüber steht, dass die Wiederinbesitznahme des von dem Mitgliedstaat Polen am 5. April 2005 ausgestellten Führerscheins nur als Nachweis dafür anzusehen ist, dass der Kläger als Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Ausstellung des Führerscheins die Voraussetzungen - Wohnsitzerfordernis und die Fahreignung - erfüllt hat (vgl. EuGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010, a. a. O.), mithin die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Erteilung einer Sperrfrist den Kläger nicht hinderten, von seiner Fahrberechtigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen.

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
    Der Umfang der Ermittlungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird entscheidend durch das Klagebegehren im Sinne von § 88 VwGO, den Streitgegenstand und vor allem nach dem anzuwendenden materiellen Recht bestimmt (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1992 - 5 B 134.91 -, Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 246; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1987 - 7 C 4.85 -, DVBl. 1988, 148; Urteil vom 7. Oktober 1990 - 7 C 55 und 56.89 -, BVerwGE 85, 368 [379 f.]).

    Die Sachverhaltserforschungspflicht geht mithin nur soweit, als dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 1 B 103.98 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42; Urteil vom 22. Oktober 1987, a. a. O.; Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, 864), also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichtes (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 1 B 82.92 -, juris) - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.]; siehe auch Urteil vom 24. November 1982 - 6 C 64.82 -, juris) - hierauf entscheidungserheblich ankommt (siehe: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984, a. a. O.).

  • EuGH, 23.04.2015 - C-260/13

    Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
    Es ist kaum vorstellbar, dass die Rechtsvorschriften des Ausstellermitgliedstaats die Bedingungen vorsehen, die der Inhaber eines Führerscheins erfüllen müsste, um das Recht wiederzuerlangen, im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats zu fahren (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2015 - Rs. C-260/13 -, juris; VGH BW, Urteil vom 27. Juni 2017 - 10 S 1716/15 -, juris).

    Diese von einem Mitgliedstaat bei der späteren (Neu-)Erteilung der Fahrerlaubnis durchgeführte (Eignungs-)Prüfung ist der Grund dafür, dass die zuvor von einem anderen Mitgliedstaat mit der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndete Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als behoben anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07 -, juris; Urteil vom 23. April 2015 - Rs. C-260/13 -, juris; Urteil vom 26. April 2012 - Rs. C-419/10 -, juris; Urteil vom 13. Oktober 2011 - Rs. C-224/10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 - 3 C 31.07 -, juris).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
    In unionsrechtlicher Hinsicht ist zwar nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für das auf den Entscheidungszeitpunkt bezogene Feststellungsbegehren des Klägers die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. Nr. L 403 S. 18) zugrunde zu legen (vgl. Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10 -, juris).

    Denn der Europäische Gerichtshof hat mittlerweile wiederholt entschieden, dass seine Rechtsprechung zum Anerkennungsgrundsatz nach beiden Richtlinien Geltung beansprucht (vgl. u. a. Urteil vom 26. April 2012 - Rs. C-419/10 -, juris; Urteil vom 1. März 2012, a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 -, juris).

  • EuGH, 05.11.2002 - C-321/01

    Agrana Zucker und Stärke / Kommission

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • EuGH, 22.11.2011 - C-590/10

    Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art.

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - 1 L 71/08

    Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13

    Beschwerde gegen Ablehnung der Erklärung, die Hinzuziehung des

  • EuGH, 21.05.2015 - C-339/14

    Wittmann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige

  • BVerwG, 23.10.2012 - 4 BN 35.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör -

  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

  • BVerwG, 23.08.2007 - 2 BN 2.07

    Aufklärungsrüge als geeignetes Mittel zur Kompensation von Versäumnissen eines

  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe

  • BVerwG, 18.06.1993 - 1 B 82.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erteilung einer

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des

  • BVerwG, 23.07.1992 - 5 B 134.91
  • BVerwG, 29.10.1998 - 1 B 103.98
  • BVerwG, 31.05.2010 - 4 BN 15.10

    Anforderungen an Verfahrensrüge bzgl. freier Beweiswürdigung und

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 10 S 1716/15

    Anerkennung eines in Spanien erneut ausgestellten Führerscheins nach dessen

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