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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15   

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OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15 (https://dejure.org/2016,44072)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.12.2016 - 3 L 99/15 (https://dejure.org/2016,44072)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 3 L 99/15 (https://dejure.org/2016,44072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lda.brandenburg.de PDF

    Begriffsbestimmung, Drittbetroffenheit, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Personenbezogene Daten

  • fragdenstaat.de

    Drittbetroffenheit - Personenbezogene Daten - Begriffsbestimmung - Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsichtsanspruch eines Redakteurs in Fahrtenbücher des Dienstkraftfahrzeuges eines Staatssekretärs; Presserechtlicher Auskunftsanspruch über Angaben der privaten Nutzung als Ausnahme; Schutzwürdigkeit personenbezogener Daten

  • rechtsportal.de

    Einsichtsanspruch eines Redakteurs in Fahrtenbücher des Dienstkraftfahrzeuges eines Staatssekretärs; Presserechtlicher Auskunftsanspruch über Angaben der privaten Nutzung als Ausnahme; Schutzwürdigkeit personenbezogener Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Informationsanspruch zu den Fahrtenbüchern eines ehemaligen Staatssekretärs weitgehend bestätigt

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Begriffsbestimmung

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Informationsanspruch zu den Fahrtenbüchern eines ehemaligen Staatssekretärs weitgehend bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2017, 336
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlage II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15
    Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus, der einen nicht ausforschbaren Initiativbereich, Beratungsbereich und Handlungsbereich einschließt und aus dem Gewaltenteilungsgrundsatz, der zu den tragenden Organisationsprinzipien des Grundgesetzes gehört und dessen Bedeutung in der politischen Machtverteilung, dem Ineinandergreifen der drei Gewalten und der daraus resultierenden Mäßigung der Staatsgewalt liegt, folgt (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984, a. a. O. Rdnr. 102, 127, 128; Beschluss vom 30. März 2004 - 2 BvK 1/01 -, Rdnr. 42 ff.) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Urteil vom 17. Juli 1984, a. a. O.) genießt die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung lediglich einen relativen Schutz, da bei abgeschlossenen Vorgängen die Schutzbedürftigkeit der autonomen Wahrnehmung der Regierungskompetenzen in der Regel nicht mehr greift, da ein "Mitregieren Dritter" nicht mehr zu befürchten ist (vgl. Schoch, a. a. O., Vorb §§ 3 bis 6, Rdnr. 27 [m. w. N.]; BVerfG, Beschluss vom 30. März 2004 , a.a.O., Rdnr. 44) .

    Jedoch kann sich unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der funktionsnotwendigen freien und offenen Willensbildung innerhalb der Regierung auch bei abgeschlossenen Vorgängen die Notwendigkeit des Schutzes des Kernbereiches der exekutiven Eigenverantwortung ergeben, wobei jedoch das parlamentarische Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse der Gubernative überwiegen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 2004 , a. a. O., Rdnr. 45 ff., 58) , so dass ein Abwägungsprozess vorausgesetzt wird.

    Soweit es abgeschlossene Willensbildungsprozesse während der noch laufenden 6. Legislaturperiode betroffen haben sollte, kann sich - wie bereits dargestellt - die Notwendigkeit des Schutzes des Kernbereiches der exekutiven Eigenverantwortung noch daraus ergeben, dass es die freie und offene Willensbildung innerhalb der Regierung funktionsnotwendigerweise zu schützen gilt (vgl. Schoch, a. a. O., Vorb §§ 3 bis 6, Rdnr. 27 [m. w. N.]; BVerfG, Beschluss vom 30. März 2004 , a.a.O., Rdnr. 44) , wobei es insoweit einer entsprechenden Darlegung des Geheimhaltungsinteresses und sodann einer Abwägung bedarf.

  • BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 65.14

    Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15
    Entscheidend ist vielmehr, ob dem Informationsinteresse der Presse schutzwürdige Interessen von solchem Gewicht entgegenstehen, dass sie den presserechtlichen Auskunftsanspruch ausschließen (vgl. zum verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch BVerwG, Urteil vom 16. März 2016 - 6 C 65.14 -, juris, Rdnr. 16) .

    Eine Abwägung im Einzelfall ist vorzunehmen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 16. März 2016, a. a. O., Rdnr. 17 [m. w. N.]) .

    Im Rahmen der Abwägung im Einzelfall kommt eine Bewertung und Gewichtung des Informationsinteresses der Presse grundsätzlich nicht in Betracht, weil die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen gewährleistet, sondern auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit schützt, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2016, a. a. O., Rdnr. 18 [m. w. N.]) .Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Presse wäre es nicht vereinbar, wenn die Durchsetzung ihres Informationsinteresses von einer staatlichen Inhaltsbewertung des Informationsanliegens abhinge.

    Staatlichen Stellen dürfen sich keine Möglichkeiten bieten, über den Informationswert bestimmter Gegebenheiten mit zu entscheiden und auf diese Weise mittelbar auf den Publikationsinhalt Einfluss zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2016, a. a. O., Rdnr. 19 [m. w. N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - 3 L 314/13

    Informationsanspruch hinsichtlich der Höhe eines nach SGB 5 § 130a Abs 8

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15
    Voranzustellen ist, dass ein Beigeladener mit seinem Rechtsmittel nach dem das Verwaltungsprozessrecht tragenden und in § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO niedergelegten, auch für das Rechtsmittelverfahren geltenden verfahrensrechtlichen Grundsatz nur dann Erfolg haben kann, wenn dies auch materiell-rechtlich seiner subjektiven Rechtsstellung entspricht; ein Beigeladener kann ein ihm nachteiliges Urteil daher nicht erfolgreich mit dem Rechtsmittel der Berufung angreifen, wenn er einen entsprechenden Verwaltungsakt als Kläger wegen § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO hinnehmen müsste, weil ihn dieser in seinen subjektiven Rechten nicht verletzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 1974 - IV C 29.73 -, juris Rdnr. 29, und vom 15. Februar 1990, a.a.O.; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 29. EL Oktober 2015, § 124 Rdnr. 38; OVG LSA, Urteil vom 31. Mai 2016 - 3 L 314/13 -, juris) .

    Dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt als dem hier einschlägigen materiellen Recht lässt sich die Maßgeblichkeit eines abweichenden früheren Zeitpunkts indes nicht entnehmen (vgl. zu anderweitigem Landesrecht OVG LSA, Urteil vom 31. Mai 2016, a. a. O., m. w. N.).

    Nicht notwendig ist nach § 2 Nr. 1 IZG LSA, dass die Aufzeichnungen unmittelbar hoheitlichen Aufgaben dienlich sind (vgl. OVG LSA, Urteil vom 31. Mai 2016 a. a. O.; Urteil vom 2. November 2011 - 3 L 312/10 -, juris, Rn. 21, und Beschluss vom 23. April 2014, a.a.O., Rdnr. 35) .

    Der begrenzte Informationsanspruch für einen gesonderten Sachbereich oder für bestimmte Personengruppen verdrängt den Anspruch aus § 1 Abs. 1 IZG LSA, wenn ein umfassender Informationsanspruch dem Schutzzweck des Spezialgesetzes zuwiderlaufen würde (vgl. OVG LSA, Urteile vom 31. Mai 2016, a. a. O. und vom 2. November 2011, a.a.O. Rdnr. 22 ff., und Beschluss vom 23. April 2014, a.a.O. Rdnr. 36; s. auch BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 -, juris Rdnr. 46 m. w. N. zu § 1 Abs. 3 IFG).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15
    Ausweislich der Begründung zum Entwurf des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt geht der Landesgesetzgeber unter Verweis auf die Entscheidung zum "Flick-Untersuchungsausschuss" des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Urteil vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11/83 und 2 BvE 15/83 -, juris) davon aus, dass neben den normierten den Informationszugang ausschließenden Regelungen des Gesetzes im Bereich des Regierungshandelns ein ungeschriebener verfassungsrechtlicher Ausnahmegrund des Kernbereiches exekutiver Eigenverantwortung besteht, der einen Informationszugang ausschließt (vgl. LT-Drs. 5/748, S. 24 f., dort zu § 4 IZG LSA) .

    Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraus, der einen nicht ausforschbaren Initiativbereich, Beratungsbereich und Handlungsbereich einschließt und aus dem Gewaltenteilungsgrundsatz, der zu den tragenden Organisationsprinzipien des Grundgesetzes gehört und dessen Bedeutung in der politischen Machtverteilung, dem Ineinandergreifen der drei Gewalten und der daraus resultierenden Mäßigung der Staatsgewalt liegt, folgt (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984, a. a. O. Rdnr. 102, 127, 128; Beschluss vom 30. März 2004 - 2 BvK 1/01 -, Rdnr. 42 ff.) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Urteil vom 17. Juli 1984, a. a. O.) genießt die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung lediglich einen relativen Schutz, da bei abgeschlossenen Vorgängen die Schutzbedürftigkeit der autonomen Wahrnehmung der Regierungskompetenzen in der Regel nicht mehr greift, da ein "Mitregieren Dritter" nicht mehr zu befürchten ist (vgl. Schoch, a. a. O., Vorb §§ 3 bis 6, Rdnr. 27 [m. w. N.]; BVerfG, Beschluss vom 30. März 2004 , a.a.O., Rdnr. 44) .

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu der identischen Vorschrift des § 5 Abs. 2 IFG verböte sich eine Reduzierung des Schutzes auf Personalakten und vergleichbare Akten (Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 -).

    Hiernach ist bei personenbezogenen Daten, die durch die in der Vorschrift bezeichneten besonderen Umstände gekennzeichnet sind, für eine einzelfallbezogene Abwägung kein Raum mehr; vielmehr hat das Gesetz selbst eine abschließende Entscheidung getroffen und im Ergebnis einen abwägungsresistenten Ausschlussgrund für einen beantragten Informationszugang normiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 -, juris, Rdnr. 19 [Verwendung der Sachmittelpauschale von Abgeordneten]).

    Auch unter Berücksichtigung des Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes zum Informationszugang hinsichtlich der Verwendung der Sachmittelpauschale durch Bundestagsabgeordnete ergibt sich keine andere Sichtweise (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 -, BVerwGE 151, 1-14, Rdnr. 22), da dieses das Mandatsverhältnis und nicht etwa ein Dienst- oder Amtsverhältnis betraf und das Bundesverwaltungsgericht offen gelassen hat, wie der Begriff des "Zusammenhangs" im Sinne des § 5 Abs. 2 IFG, der dem Wortlaut nach der landesgesetzlichen Norm des § 5 Abs. 2 IZG LSA entspricht, seine Konturen gewinnen könne.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2014 - 3 L 319/13

    Informationszugang für Insolvenzverwalter in Sachsen-Anhalt; hier:

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15
    Unter Berücksichtigung der Einschränkungen "dieses Gesetzes" ist der Informationsanspruch mithin materiell-rechtlich voraussetzungslos (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. April 2014 - 3 L 319/13 -, juris, Rdnr. 34) .

    Nicht notwendig ist nach § 2 Nr. 1 IZG LSA, dass die Aufzeichnungen unmittelbar hoheitlichen Aufgaben dienlich sind (vgl. OVG LSA, Urteil vom 31. Mai 2016 a. a. O.; Urteil vom 2. November 2011 - 3 L 312/10 -, juris, Rn. 21, und Beschluss vom 23. April 2014, a.a.O., Rdnr. 35) .

    Der begrenzte Informationsanspruch für einen gesonderten Sachbereich oder für bestimmte Personengruppen verdrängt den Anspruch aus § 1 Abs. 1 IZG LSA, wenn ein umfassender Informationsanspruch dem Schutzzweck des Spezialgesetzes zuwiderlaufen würde (vgl. OVG LSA, Urteile vom 31. Mai 2016, a. a. O. und vom 2. November 2011, a.a.O. Rdnr. 22 ff., und Beschluss vom 23. April 2014, a.a.O. Rdnr. 36; s. auch BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 -, juris Rdnr. 46 m. w. N. zu § 1 Abs. 3 IFG).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 9.05

    Keine Einsicht in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15
    Dies werde auch durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg bestätigt (Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 B 9.05 -).

    Der Verweis auf die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. Dezember 2006 (- 7 B 9.05 -) verfange nicht, weil die abweichende Berliner Rechtslage ein aktenbezogenes Informationsrecht gewähre.

    Dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung zur Versagung des Einsichtnahmerechtes in den Terminkalender des regierenden Bürgermeisters darauf abgestellt hat, dass der Anwendungsbereich des Berliner IFG mangels der Zugehörigkeit zu einem Verwaltungsvorgang nicht eröffnet sei (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 B 9.05 -, juris) , ist ausgehend von dem hier maßgeblichen Landesrecht nicht von entscheidender Bedeutung.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2013 - 12 B 9.12

    Zugang zu vertraulich erhobenen Informationen des Auswärtigen Amtes -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15
    Die konkret begehrten Informationen müssen einen Zusammenhang mit diesen beruflichen Verhältnissen aufweisen; Amts- und Mandatsträger sollen durch die Ansprüche des Informationsfreiheitsgesetzes nicht zur Preisgabe personenbezogener Informationen verpflichtet werden, die sie zur Ausübung ihres Amtes mitteilen müssen (vgl. zum Informationsfreiheitsgesetz: OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 7. Juni 2012 - OVG 12 B 40.11 - juris, Rdnr. 27, und vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 -, juris, Rdnr. 40).

    Es entspricht auch dem Sinn und Zweck der Regelung, wonach Beschäftigte, die auf Grund ihres Dienstverhältnisses sensible personenbezogene Informationen preisgeben müssen, nicht mit dem Risiko belastet werden sollen, dass diese Informationen an Dritte außerhalb der qualifiziert zugriffsberechtigten Personalverwaltung herausgegeben werden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2013 - 12 B 9.12 -, juris, Rn. 40).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 12 B 27.11

    Kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15
    Etwaige sich aus dem dienstlichen Bewegungsprofil des Beigeladenen ergebende Erkenntnisse wären damit von vornherein nicht mehr in der Lage, die innere oder äußere Sicherheit zu beeinträchtigen ( vgl. hierzu Terminkalender der Bundeskanzlerin: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2012 - OVG 12 B 27.11 -, juris; vorhergehend: VG Berlin, Urteil vom 7. April 2011 - 2 K 39.10 -, juris ).

    Bei der Frage, welches Gewicht der Offenbarung personenbezogener Daten zukommt, ist jedoch auf die konkreten Umstände des Einzelfalles abzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2012 - OVG 12 B 27.11 -, juris ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014 - 12 B 14.12

    Informationsanspruch; Rechtsanwalt; Rechtsanwaltskammer; Personalakte; Angaben im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15
    Dieser Umstand vermag - entgegen der Rechtsauffassung des Klägers - jedoch weder die Zweckrichtung des Gesetzes nach § 1 Abs. 1 IZG LSA zu erweitern noch die Schutzwürdigkeit personenbezogener Daten in der mangels Einwilligung des Beigeladenen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. IZG LSA vorzunehmenden Abwägung zurückzudrängen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2014 - OVG 12 B 14.12 -, juris, Rdnr. 25).

    Hiernach ist es nicht Sache des drittbetroffenen Trägers personenbezogener Daten, seine Schutzwürdigkeit darzutun, sondern die Obliegenheit des den Informationszugang begehrenden Antragstellers, das Überwiegen seines Informationsinteresses gegenüber der geschützten Position des Dritten darzulegen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2014 - OVG 12 B 14.12 -, juris, Rdnr. 25).

  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 3 L 312/10

    Informationszugang zu Klausurmusterlösungen des Justizprüfungsamtes

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86

    Feststellungsklage - Baugenehmigung - Verletzung in eigenen subjektiven Rechten -

  • BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

  • BVerwG, 03.05.2016 - 7 C 13.15

    Geltendmachung eines auf dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2015 - 1 B 1260/14

    Akteneinsichtsrecht eines Beamten in eine E-Mail der Vorgesetzten an das

  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 A 5.13

    Archivgut; Aktennutzungsanspruch; Schutzfrist; Bundesnachrichtendienst;

  • VG Berlin, 10.10.2007 - 2 A 102.06

    Bundestag muss Journalisten Unterlagen zur sog. Bonusmeilenaffäre herausgeben

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 12 B 40.11

    Informationsanspruch; Abgeordnete des Deutschen Bundestages; Amtsausstattung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - 8 A 2410/13

    Journalist kann Einsichtnahme in ein Gutachten über die NS-Vergangenheit

  • VG Berlin, 07.04.2011 - 2 K 39.10

    Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes; Abendessen für

  • OVG Thüringen, 05.02.2014 - 4 ZO 178/12

    Beseitigung der Auswirkungen einer rechtswidrigen Verfahrenstrennung im Rahmen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 1 S 802/15

    Anspruch auf Nutzung personenbezogen Archivguts unter Sperrzeitverkürzung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

  • BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01

    Zum Geheimhaltungsinteresse des Versicherungsnehmers bei der Mitteilung von

  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 5 A 413/11

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss der Presse Auskunft über die Vermietung

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

  • VG Halle, 14.04.2015 - 2 A 14/15
  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 29.73
  • BVerwG, 30.01.2014 - 7 B 21.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zuteilung weiterer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2019 - 15 B 624/18

    Prüfung der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der FDP-Fraktion im Wahljahr 2013;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 4. Mai 2017 - OVG 12 B 5.16 -, juris Rn. 46; OVG LSA, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 3 L 99/15 -, juris Rn. 117.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2014 - 7 C 12.13 -, juris Rn. 47; OVG NRW, Urteil vom 10. August 2015 - 8 A 2410/13 -, juris Rn. 95; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 4. Mai 2017 - OVG 12 B 5.16 -, juris Rn. 46; OVG LSA, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 3 L 99/15 -, juris Rn. 117.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23

    Informationszugangsanspruch; rechtliches Gehör

    Die Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass in den Fällen, in denen ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 Abs. 1 IZG LSA nicht durchgeführt worden ist, ein Gericht mangels Spruchreife nicht im Sinne einer Verpflichtung zur uneingeschränkten Akteneinsicht durchentscheiden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - juris Rn. 39; Urteil des Senats vom 6. Dezember 2016 - 3 L 99/15 - juris Rn. 117, 131 f.).

    Im Hinblick auf das fehlende Beteiligungsverfahren mangelt es für eine Entscheidung an der Spruchreife (vgl. Urteil des Senats vom Urteil vom 6. Dezember 2016, a.a.O. Rn. 117).

  • OVG Bremen, 30.10.2019 - 1 LB 118/19

    Klage einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegen eine Aktiengesellschaft

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen und den Umfang des Auskunftsanspruchs ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts (vgl. entsprechend für Informationsansprüche nach dem VIG Nds. OVG, Urt. v. 2.9.2015 - 10 LB 33/13, juris Rn. 42 ff.; für Informationsansprüche nach dem IFG BVerwG, Urt. v. 22.3.2018 - 7 C 30/15, juris Rn. 34; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6.12.2016 - 3 L 99/15, juris Rn. 63; für archivrechtliche Ansprüche OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.5.2018 - 15 A 25/17, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2017 - 10 ME 204/17

    Darlegen der Eilbedürftigkeit des Antrags auf Herausgabe einer Urteilsabschrift

    Dies entspricht der herrschenden Meinung zur statthaften Klageart für presserechtliche Auskunftsansprüche (so OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.12.2016 - 3 L 99/15 -, juris Rn. 136; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.06.2016 - 5 A 987/14 -, juris Rn. 33 bis 35; Hessischer VGH, Urteil vom 23.02.2012 - 8 A 1303/11 -, juris Rn. 28; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.11.2013 - 6 A 5.13 -, juris Rn. 10).
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