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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20.Z   

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OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20.Z (https://dejure.org/2022,15889)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.06.2022 - 1 L 61/20.Z (https://dejure.org/2022,15889)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Juni 2022 - 1 L 61/20.Z (https://dejure.org/2022,15889)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 4 S 1 BJagdG, § 11 Abs 6 BJagdG
    Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verwirkung des Klagerechts gegen den Pachtvergabebeschluss ener Jagdgenossenschaft.

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Unwirksamkeit des Pachtvergabebeschlusses in der Versammlung der Jagdgenossen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05

    Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
    Weiter rügt die Antragsschrift, dass eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren mit Einverständnis der Beteiligten gemäß dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 1. März 2006 (- 7 B 90.05 -, juris) grundsätzlich nur möglich sei, wenn zuvor eine mündliche Verhandlung stattgefunden habe.

    Entgegen dem Antragsvorbringen enthält der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 1. März 2006 (a. a. O.) keine Feststellung, dass der Verzicht auf mündliche Verhandlung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO voraussetzt, dass zuvor bereits eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat.

    Im Falle eines wirksamen, nicht verbrauchten Verzichts auf mündliche Verhandlung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO muss das Gericht im allgemeinen die Beteiligten auch nicht darauf hinweisen, wann es die ohne mündliche Verhandlung mögliche Entscheidung zu erlassen gedenkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006, a. a. O., Rn. 19).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
    23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]) , denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163) .

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).

    Denn soweit es dem Rechtsschutzsuchenden obliegt, im Einzelnen darzulegen, inwiefern die aufgeworfene Frage im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinaus einer fallübergreifenden Klärung bedarf und im konkreten Fall entscheidungserheblich ist, sind hierbei - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung und (Fach-)Literatur sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels wegen rechtgrundsätzlicher Bedeutung gerechtfertigt ist ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 9. Oktober 2007, a. a. O., Beschluss vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, jeweils juris [m. w. N.] ).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 14 S 594/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsbegründungsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1980 - 8 B 54.80 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 1997 - 14 S 594/97 - und vom 30. April 1997 - 8 S 1040/97 - OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 30. März 2004 - 3 L 371/03 -, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 3 L 270/04 -, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 1 L 181/05 -, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 L 16/18).
  • BVerwG, 07.07.1980 - 8 B 54.80

    Verdienstausfallentschädigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsbegründungsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1980 - 8 B 54.80 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 1997 - 14 S 594/97 - und vom 30. April 1997 - 8 S 1040/97 - OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 30. März 2004 - 3 L 371/03 -, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 3 L 270/04 -, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 1 L 181/05 -, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 L 16/18).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 VR 9.18

    Schutzwürdigkeit einer familiären Beziehung auch durch das Bestehen oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
    Eine Überraschungsentscheidung ist nur gegeben, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 VR 9.18 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
    Eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2016 - 5 C 10.15 D -, juris Rn. 65).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18

    Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf den Einzelrichter nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
    Auch war die Erklärung des Einverständnisses zur Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung durch die zeitlich nachfolgende Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf den Einzelrichter nicht verbraucht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 4 L 156/18 - NVwZ-RR 2019, 488).
  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
    Auch insofern unterscheidet sich das vorliegende Verfahren vom schriftlichen Verfahren im Sinne des § 495a ZPO (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil die Antragsbegründungsschrift aus sich heraus verständlich sein muss und die Zulassungsgründe unter substantiiertem Vorbringen konkret aufgezeigt werden müssen ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1980 - 8 B 54.80 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 1997 - 14 S 594/97 - und vom 30. April 1997 - 8 S 1040/97 - OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 30. März 2004 - 3 L 371/03 -, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 3 L 270/04 -, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 1 L 181/05 -, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 L 16/18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2006 - 1 L 181/05

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

  • BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11

    Rüge der Übertragung auf den Einzelrichter

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - 1 L 71/08

    Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11

    Zu einem Namensstreit zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BGH, 24.03.1994 - III ZR 65/93

    Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages bezüglich der Verpachtung eines einer

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • BGH, 25.01.1990 - III ZR 101/89

    Einordunung eines Verlängerungsvertrags einer Jagdpacht als privatrechtlich, wenn

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BGH, 24.03.1994 - III ZR 66/93

    Voraussetzungen für die Annahme einer Revision - Anspruch auf Unterlassung der

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • OLG Hamm, 28.02.2018 - 30 U 101/17

    Anforderungen an die Schriftform eines Jagdpachtvertrages

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1797/02

    Klagebefugnis und Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung der

  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1993 - 8 A 10439/93

    Vertreter einer Jagdgenossenschaft; Jagdpachtvertrag; Beschluß des zuständigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 1 L 64/13

    Überleitung von Bestandsbeamten in eine höhere Stufe nach dem BesVersRErgG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09

    (Unanfechtbarkeit des Einzelrichterübertragungsbeschlusses; Verstoß gegen GG Art

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