Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 3 M 176/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 46 Abs 1 S 1 FeV, § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 81a Abs 2 S 2 StPO, § 316 StGB
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums so genannter harter Drogen - verkehrslexikon.de
Blutentnahme wegen des Verdachts des Konsums sog. harter Drogen
- bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung wegen des Konsums harter Drogen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrerlaubnisentziehung; Drogen; Drogenvortest; Blutentnahme; Verdachtstatsachen; Entziehung der Fahrlerlaubnis wegen des Konsums sog. harter Drogen
- rechtsportal.de
Rechtmäßige Entziehung der Fahrlerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 13.08.2021 - 1 B 158/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 3 M 176/21
Papierfundstellen
- NZV 2022, 206
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 30.04.2019 - 11 CS 19.415
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Einnahme von Amphetamin und Ecstasy
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 3 M 176/21
Es obliegt dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. April 2019 - 11 CS 19.415 - juris Rn. 15 f. m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 3 M 143/18
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums harter Drogen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 3 M 176/21
Nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV ist die Regelvermutung der fehlenden Fahreignung bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Blut des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurden (vgl. Beschluss des Senats vom 10. April 2018 - 3 M 143/18 - juris Rn. 4).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22
Entziehung der Fahrerlaubnis bei geltend gemachter unbewusster Drogeneinnahme
Es obliegt dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (Beschluss des Senats vom 7. Dezember 2021 - 3 M 176/21 -juris Rn. 3).