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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 3 M 176/21   

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https://dejure.org/2021,51627
OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 3 M 176/21 (https://dejure.org/2021,51627)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.12.2021 - 3 M 176/21 (https://dejure.org/2021,51627)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - 3 M 176/21 (https://dejure.org/2021,51627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen des Konsums harter Drogen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisentziehung; Drogen; Drogenvortest; Blutentnahme; Verdachtstatsachen; Entziehung der Fahrlerlaubnis wegen des Konsums sog. harter Drogen

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrlerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 11 CS 19.415

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Einnahme von Amphetamin und Ecstasy

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 3 M 176/21
    Es obliegt dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. April 2019 - 11 CS 19.415 - juris Rn. 15 f. m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 3 M 143/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums harter Drogen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 3 M 176/21
    Nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV ist die Regelvermutung der fehlenden Fahreignung bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Blut des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Einnahme eines Betäubungsmittels nachgewiesen wurden (vgl. Beschluss des Senats vom 10. April 2018 - 3 M 143/18 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei geltend gemachter unbewusster Drogeneinnahme

    Es obliegt dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (Beschluss des Senats vom 7. Dezember 2021 - 3 M 176/21 -juris Rn. 3).
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