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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18 (https://dejure.org/2019,3963)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.02.2019 - 4 L 156/18 (https://dejure.org/2019,3963)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Februar 2019 - 4 L 156/18 (https://dejure.org/2019,3963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 6 Abs 1 VwGO, § 101 Abs 2 VwGO
    Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf den Einzelrichter nach Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Erklärung des Einverständnisses zur Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung; Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidu...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 6 Abs. 1 ; VwGO § 101 Abs. 2
    Erklärung des Einverständnisses zur Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung; Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf den Einzelrichter

  • rechtsportal.de

    VwGO § 6 Abs. 1 ; VwGO § 101 Abs. 2
    Einverständnis; Einzelrichter; Rechtsstreit; Übertragung; verbraucht; mündliche Verhandlung; Verzicht; Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf den Einzelrichter nach Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 488
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 24.07.2009 - 5 A 829/09

    Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    In diesem Fall obliegt es den Beteiligten, ihr Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ggf. auf Entscheidungen des Richterkollegiums zu beschränken; dies bedarf jedoch einer ausdrücklichen Erklärung, woran es vorliegend fehlt (im Ergebnis wie hier Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 5 A 829/09 -, juris, Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. Oktober 2006 -12 ZB 06.1211 -, juris, Rn. 5; Dolderer , in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 101 Rn. 31; Ortloff / Riese , in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 101 Rn. 11 ; Geiger, in: Eyermann , VwGO, 14. Aufl. 2014, § 101 Rn. 9; Jacob / Wegner , in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Aufl. 2018, S. 748).
  • VGH Bayern, 19.10.2006 - 12 ZB 06.1211
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    In diesem Fall obliegt es den Beteiligten, ihr Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ggf. auf Entscheidungen des Richterkollegiums zu beschränken; dies bedarf jedoch einer ausdrücklichen Erklärung, woran es vorliegend fehlt (im Ergebnis wie hier Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 5 A 829/09 -, juris, Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. Oktober 2006 -12 ZB 06.1211 -, juris, Rn. 5; Dolderer , in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 101 Rn. 31; Ortloff / Riese , in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 101 Rn. 11 ; Geiger, in: Eyermann , VwGO, 14. Aufl. 2014, § 101 Rn. 9; Jacob / Wegner , in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Aufl. 2018, S. 748).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist deswegen nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 79, 51 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
  • BFH, 09.08.1996 - VI R 37/96

    Einzelrichter und mündliche Verhandlung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Soweit im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 9. August 1996 - VI R 37/96 -, NVwZ-RR 1997, S. 260) die Ansicht vertreten wird, dass das vor der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter erklärte Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung sich, sofern nicht ausdrücklich anderes gesagt ist, nur auf eine Entscheidung durch die Kammer oder den Senat beziehe, eine Entscheidung des Einzelrichters ohne mündliche Verhandlung hiervon jedoch nicht gedeckt sei (vgl. Brüning , in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 101 Rn. 14 ; Bamberger , in: Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 101 Rn. 13; W.-R. Schenke , in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 101 Rn. 7), folgt der Senat dem nicht.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Zwar verlangt der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht; daraus folgt jedoch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten zu bescheiden (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 87, 363 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Zwar verlangt der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht; daraus folgt jedoch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten zu bescheiden (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 87, 363 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist deswegen nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 79, 51 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist deswegen nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 79, 51 ; 96, 205 ).
  • BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 49.82

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Erlaß eines Beweisbeschlusses -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Zwar sind dem Verzicht auf mündliche Verhandlung Grenzen dadurch gesetzt, dass die Erklärung sich nur auf die jeweils nächste, anstehende Entscheidung des Gerichts bezieht und durch deren Ergehen verbraucht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1984 - 3 C 49/82 -, NVwZ 1984, S. 645 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung;

  • BVerwG, 28.12.2017 - 2 B 26.17

    Vollständige Beiziehung der Gerichtsakten eines vorangegangenen Strafverfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20

    Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft

    Auch war die Erklärung des Einverständnisses zur Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung durch die zeitlich nachfolgende Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf den Einzelrichter nicht verbraucht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 4 L 156/18 - NVwZ-RR 2019, 488).
  • VG Köln, 01.02.2024 - 7 K 3736/22
    So zuletzt etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 4 L 156/18 -, juris, Rn. 25.
  • VG Neustadt, 16.01.2024 - 4 K 590/23

    Verbrauch des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Diese Wirkung hat aber nur eine Entscheidung, die den Gegenstand des Verfahrens beeinflusst, d.h. neue Gesichtspunkte einbringt, nicht aber eine solche, die - wie eine Übertragung nach § 6 Abs. 1 VwGO - nur den Verfahrensablauf betrifft (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 4 L 156/18 - juris; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: 44. Ergänzungslieferung [März 2023], § 101 VwGO Rn. 33).
  • VG Köln, 08.06.2021 - 20 K 8757/17
    vgl. zur Einzelrichterübertragung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.02.2019 - 4 L 156/18 - juris, Rn. 25; Bühs, NVwZ 2020, 1638, 1641.
  • VG Köln, 08.10.2021 - 20 K 3644/16
    vgl. zur Einzelrichterübertragung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.02.2019 - 4 L 156/18 - juris, Rn. 25; Bühs, NVwZ 2020, 1638, 1641.
  • VG Köln, 26.05.2021 - 20 K 11650/16
    vgl. zur Einzelrichterübertragung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.02.2019 - 4 L 156/18 - juris, Rn. 25; Bühs, NVwZ 2020, 1638, 1641.
  • VG Köln, 19.05.2021 - 20 K 6661/17
    vgl. zur Einzelrichterübertragung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.02.2019 - 4 L 156/18 - juris, Rn. 25; Bühs, NVwZ 2020, 1638, 1641.
  • VG Köln, 19.05.2021 - 20 K 6854/19
    vgl. zur Einzelrichterübertragung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.02.2019 - 4 L 156/18 - juris, Rn. 25; Bühs, NVwZ 2020, 1638, 1641.
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