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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17   

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OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17 (https://dejure.org/2019,8165)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.03.2019 - 3 L 238/17 (https://dejure.org/2019,8165)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. März 2019 - 3 L 238/17 (https://dejure.org/2019,8165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1827
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Halle, 12.02.2020 - 1 A 1144/17
    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Maßnahme ist nicht nur anhand der Anlasstat zu überprüfen, sondern grundsätzlich danach zu beurteilen, ob der anlässlich des Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit und wie er bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr. OVG LSA, Beschluss vom 08. März 2019, - 3 L 238/17 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Die Begründung muss insoweit in nachvollziehbarer Weise zu erkennen geben, dass die Behörde von ihrem Beurteilungs- und Wertungsspielraum in sachgerechter und zweckentsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 08. März 2019, a. a. O. und Urteil vom 18. August 2010 - 3 L 372/09 -, juris).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 08. März 2019, a. a. O.).

    Das Gericht teilt die Auffassung der Beklagten, dass Sexualdelikte regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt sind, weswegen bereits bei der einmaligen Begehung die Gefahr der Wiederholung gegeben sein kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08. März 2019, a.a.O. Rn. 36 ff.).

    Besteht die Anlasstat - wie hier - in einem sexuellen Übergriff sowie im Besitz kinder- und jugendpornographischer Dateien, sind insbesondere Finger- und Handflächenabdruck geeignet, auch für Ermittlungen im Zusammenhang mit sogenannten Online-Delikten eine Hilfestellung zu bieten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. März 2019, a.a.O., Rn. 58).

    Auch die Fertigung von Lichtbildern, einer Personenbeschreibung sowie eine Messung von Gewicht, Körpergröße und Schuhgröße kommt im Zusammenhang mit einem sexuellen Übergriff sowie mit Onlinedelikten eine besondere Bedeutung zu (vgl. hierzu die Ausführungen OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. März 2019, a.a.O., Rn 59 f.).

  • VG Stuttgart, 16.07.2020 - 1 K 4103/19

    Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Sexualstraftäter, einmalige

    Vorliegend kommt hinzu, dass der Kläger bereits mehrere Sexualdelikte verwirklicht hat bzw. der Begehung hinreichend verdächtig ist, nämlich einerseits des Besitzes kinderpornographischer Schriften, andererseits des Missbrauchs von Kindern durch Verschicken von Penisbildern an ein 13jähriges Mädchen, mit dem er auf Instagram gechattet hat (vgl. allgemein zur Prognose der Wiederholungsgefahr bei Sexualdelikten OVG LSA, Beschluss vom 08.03.2019 - 3 L 238/17 -, NJW 2019, 1827; SächsOVG, Urteil vom 19.04.2018 - 3 A 215/17 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.05.2008 - 1 S 1503/07 -, NJW 2008, 3082).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 3 O 27/20

    Zur Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Die für diese Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände des Einzelfalles ergeben sich insbesondere aus Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, aus seiner Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild (vgl. Beschluss des Senates vom 8. März 2019 - 3 L 238/17 - juris Rn. 32 m.w.N.; OVG MV, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 1 LB 137/11 - juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 27.09.2021 - 6 A 425/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen;

    Liegen Lichtbilder und eine Personenbeschreibung vor, können Zeugen ggf. eine Aussage darüber machen, ob der erkennungsdienstlich Behandelte sich kinderpornografische Darstellungen aus solchen Quellen beschafft hat (vgl. ebenso OVG LSA, Beschl. v. 8. März 2019 - 3 L 238/17 -, juris Rn. 58 f.; SächsOVG, Urt. v. 19. April 2018 - 3 A 215/17 -, juris Rn. 30; OVG NW, Beschl. v. 27. August 2014 - 5 A 1692/13 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 27.10.2020 - 10 ZB 20.1974

    Rechtmäßigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, dass insbesondere bei Straftaten im Zusammenhang mit Rockerclubs aufgrund der Strukturen und Verhaltenscodices der Beteiligten erhebliche Schwierigkeiten bei strafrechtlichen Ermittlungen bestünden, geht das Zulassungsvorbringen ebenso wenig ein wie auf die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass sich die zeitliche Verwertbarkeit von Verurteilungen für die Gefahrenprognose regelmäßig nach den Tilgungsfristen des BZRG richte (vgl. dazu OVG LSA, B.v. 8.3.2019 - 3 L 238/17 - juris Rn. 50).
  • VG Bayreuth, 30.06.2020 - B 1 K 18.867

    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Für die Frage, wann einem Betroffenen der zur erkennungsdienstlichen Behandlung führende Sachverhalt nicht mehr vorgehalten werden kann, dürfte als absolute Obergrenze die Tilgungsfrist des BZRG anzunehmen sein (so OVG Magdeburg, B.v. 08.03.2019 - 3 L 238/17).
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