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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21 (https://dejure.org/2021,7729)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.03.2021 - 3 L 1/21 (https://dejure.org/2021,7729)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. März 2021 - 3 L 1/21 (https://dejure.org/2021,7729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 26 Abs 2 S 1 TierSchNutztV, § 26 Abs 2 S 2 TierSchNutztV, § 22 Abs 4 TierSchNutztV
    Beleuchtungssituation in Schweinemastanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erfordernis einer zusätzlichen künstlichen Beleuchtung mit einer Stärke von mindestens 80 Lux für täglich mindestens acht Stunden auch bei Einstrahlung von Tageslicht in Schweineställen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2018 - 3 L 362/17

    Belichtungssituation in Schweinemaststallanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (Beschluss vom 21. Februar 2018 - 3 L 362/17 - juris) fest, wonach die Einstrahlung von Tageslicht in Schweineställen das Erfordernis einer zusätzlichen künstlichen Beleuchtung mit einer Stärke von mindestens 80 Lux für täglich mindestens acht Stunden nicht entfallen lässt.(Rn.8)(Rn.21).

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hinwiesen, dass der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 28. September 2016 (- 3 M 169/16 - juris) und vom 21. Februar 2018 (- 3 L 362/17- juris) festgestellt hat, dass eine Beleuchtungsstärke von 80 Lux im Aufenthaltsbereich der Tiere - bei dem es sich nicht um einen klar abgegrenzten Liegebereich handelt (vgl. Neuregelung in Satz 3 zum 9. Februar 2021) - auch bei Tageslichteinfall vorhanden sein muss, mithin § 26 Abs. 2 Satz 2 TierSchNutztV auch für Ställe Geltung beansprucht, die grundsätzlich mit Tageslicht - auch in Entsprechung des § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TierSchNutztV - beleuchtet werden.

    An dieser Auslegung (im Einzelnen: vgl. Beschlüsse des Senates vom 28. September 2016 und vom 21. Februar 2018, a.a.O.) ist auch unter Berücksichtigung des Zulassungsvorbringens festzuhalten, zumal sich die Zulassungsbegründung nur auszugsweise mit der vorzitierten obergerichtlichen Rechtsprechung auseinandersetzt.

    Mit diesen substantiierten Überlegungen des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren - die bereits Gegenstand der Rechtsprechung des Senates waren (vgl. Beschluss vom 21. Februar 2018, a.a.O.) - setzt sich die Zulassungsbegründung ebenfalls nicht auseinander, sondern beschränkt sich darauf, die Anhebung von 50 auf 80 Lux wegen des Verweises auf die Regelung zu Kälbern in § 6 TierSchNutztV für nicht überzeugend begründet zu erachten.

    Dessen ungeachtet hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 21. Februar 2018 (a.a.O.) - ohne dass sich die Zulassungsbegründung damit hinreichend auseinandersetzt - hierzu ausführt:.

    Ferner hat der Senat - ohne dass sich der Kläger hierzu verhält - in seiner Entscheidung vom 21. Februar 2018 (a.a.O.) darauf verwiesen, dass das dargelegte Normenverständnis auch durch die "Ausführungshinweise [Stand: 23.02.2010] zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung i. d. F. v. 30. Nov.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - juris).

    Denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2016 - 3 M 169/16

    Spaltenweite bei Vollspaltenböden und Belichtungssituation von Stallanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hinwiesen, dass der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 28. September 2016 (- 3 M 169/16 - juris) und vom 21. Februar 2018 (- 3 L 362/17- juris) festgestellt hat, dass eine Beleuchtungsstärke von 80 Lux im Aufenthaltsbereich der Tiere - bei dem es sich nicht um einen klar abgegrenzten Liegebereich handelt (vgl. Neuregelung in Satz 3 zum 9. Februar 2021) - auch bei Tageslichteinfall vorhanden sein muss, mithin § 26 Abs. 2 Satz 2 TierSchNutztV auch für Ställe Geltung beansprucht, die grundsätzlich mit Tageslicht - auch in Entsprechung des § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TierSchNutztV - beleuchtet werden.

    Die Frage nach der erforderlichen Lichtstärke wird hingegen durch § 26 Abs. 2 TierSchNutztV beantwortet, und zwar dahingehend, dass jedes Schwein von ungefähr der gleichen geforderten Lichtmenge (Satz 3) mit einer Stärke von mindestens 80 Lux (Satz 2) für täglich mindestens acht Stunden (Satz 1) erreicht wird (hierzu bereits Beschluss des Senates vom 28. September 2016, a. a. O., Rn. 10).".

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2015 - 1 L 39/14

    Angliederung an einen Eigenjagdbezirk

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21
    Soweit der Antragsteller hingegen die Schwierigkeiten des Falles darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. BVerfG, a.a.O.; s. zum Vorstehenden insgesamt OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2015 - 1 L 39/14 - juris Rn. 32).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21
    Außerdem bedarf es Darlegungen dazu, dass die aufgeworfenen Fragen für den zu entscheidenden Rechtsstreit entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 - NVwZ 2001, 552).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11

    Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 1 L 3/11 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - 1 L 71/08

    Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21
    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 - juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12

    Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 1 L 56/12 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21
    Dies erfordert, dass in der Antragsschrift eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage "aufgeworfen und ausformuliert" und im Einzelnen dargelegt wird, inwiefern die aufgeworfene Frage im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinaus einer fallübergreifenden Klärung bedarf und im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (vgl. Beschluss des Senats vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 - juris Rn. 83 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 - juris Rn. 3 m.w.N).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

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