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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2012 - 3 M 292/12   

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https://dejure.org/2012,20814
OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2012 - 3 M 292/12 (https://dejure.org/2012,20814)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.06.2012 - 3 M 292/12 (https://dejure.org/2012,20814)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Juni 2012 - 3 M 292/12 (https://dejure.org/2012,20814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 8 Abs 1 GG
    Versammlung; Wohnsitz eines entlassenen Sexualstraftäters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersammlG § 13 Abs. 1 LSA; GG Art. 8 Abs. 1
    Rechtfertigung eines Versammlungsverbots bei Richten der Versammlung gegen die Wohnsitznahme bestimmter Personen (hier: ehemalige Sexualstraftäter) in einer kleinen Gemeinde unter Beachtung der Gesamtumstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Versammlungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtfertigung eines Versammlungsverbots bei Richten der Versammlung gegen die Wohnsitznahme bestimmter Personen (hier: ehemalige Sexualstraftäter) in einer kleinen Gemeinde unter Beachtung der Gesamtumstände

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versammlung mit Pogromcharakter gegen Wohnungsnahme ehemaliger Sexualstraftäter kann verboten werden

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht bestätigt NPD-Versammlungsverbot in Insel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 100
  • DÖV 2013, 161
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 20.11.2020 - 10 CS 20.2745

    Untersagung des Friedensmarsches in München

    Diese Haltung lässt bei der (auch) im Versammlungsrecht gebotenen ex-ante-Sicht (s. Art. 15 Abs. 1 BayVersG: "... nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen ..."; zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Gefahrenprognose vgl. BayVGH, B.v. 26.11.1992 - 21 B 92.1672 - juris Rn. 34; für entsprechende bundes- oder landesrechtliche Regelungen vgl. etwa VGH BW, U.v. 30.6.2011 - 1 S 2901/10 - juris Rn. 49; OVG LSA, B.v. 8.6.2012 - 3 M 292/12 - juris Rn. 3; Dürig-Friedl/Enders, Versammlungsrecht, § 15 Rn. 59 jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerfG, B.v. vom 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 m.w.N.: "nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen") nicht erwarten, dass der Antragsteller etwaige infektionsschutzrechtliche Beschränkungen der Versammlung an die Teilnehmer angemessen kommunizieren und durch entsprechende Anweisungen an die Ordner deren Einhaltung überwachen bzw. gewährleisten (vergleiche Art. 4 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVersG) wird.
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