Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 185/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30721
OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 185/14 (https://dejure.org/2015,30721)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.10.2015 - 4 L 185/14 (https://dejure.org/2015,30721)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 4 L 185/14 (https://dejure.org/2015,30721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,30721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Unterschiedliche Benutzungsgebühren für eine einheitliche öffentliche Einrichtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG LSA § 5 Abs. 3 S. 1
    Verstoß gegen das Gebot der Leistungsproportionalität bei Festsetzung unterschiedlich hoher Gebührensätze für die Niederschlagswasserbeseitigung zwischen Straßenflächen und Grundstücksflächen; Auswirkungen einer einheitlichen Einrichtung für die Grundstücks- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen das Gebot der Leistungsproportionalität bei Festsetzung unterschiedlich hoher Gebührensätze für die Niederschlagswasserbeseitigung zwischen Straßenflächen und Grundstücksflächen; Auswirkungen einer einheitlichen Einrichtung für die Grundstücks- und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 264/06

    Zur Bemessung der Gebührensätze bei Großeinleitern

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 185/14
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 05.07.2007 - 4 L 264/06 -, zit. nach JURIS) ist die gebührenerhebende Körperschaft zwar rechtlich nicht gehindert, dem Umstand, dass die von der öffentlichen Einrichtung erbrachte Leistung von unterschiedlichen Benutzergruppen unterschiedlich intensiv genutzt wird, durch die Festsetzung entsprechend differenzierter Gebührensätze Rechnung zu tragen, auch wenn in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nur eine einheitliche öffentliche Einrichtung betrieben wird.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 L 438/06

    Befugnis zur Erhebung von Benutzungsgebühren gegenüber Straßenbaulastträgern für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 185/14
    Mit § 23 Abs. 5 StrG LSA besteht hinsichtlich der vom Straßengesetz erfassten Straßen und innerhalb des zeitlichen Anwendungsbereichs der Norm ein umfassendes System für die Kostenbeteiligung des für die Beseitigung des Straßenoberflächenwassers eigentlich zuständigen (vgl. § 151 Abs. 3 Nr. 2 WG LSA und § 9 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 StrG LSA) Straßenbaulastträgers, wenn die Entwässerung des Straßenabwassers mit Einverständnis der Gemeinde oder des Abwasserverbandes in eine von ihnen eingerichtete Abwasseranlage erfolgt (OVG LSA, Urt. v. 24.03.2009 - 4 L 438/06 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2009 - 4 K 356/08

    Zur Wirksamkeit einer Abwasserabgabensatzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 185/14
    Da weder § 22 GO LSA (bzw. § 24 Abs. 1 KVG LSA) noch § 5 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA bestimmen, was als öffentliche (leitungsgebundene) Einrichtung im Sinne dieser Vorschrift gilt, muss die Gemeinde für das Gebührenrecht der leitungsgebundenen Anlagen grundsätzlich in einer Satzung regeln, ob sie eine oder mehrere öffentliche Einrichtungen betreibt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.09.2009 - 4 K 356/08 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2004 - 1 L 252/03
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 185/14
    Danach kann sich die Bestimmung des Zwecks und des Umfangs der Einrichtung, wie die Vorinstanz zu Recht angenommen hat, sowohl aus der Abgabensatzung als auch der (technischen) Anschlusssatzung ergeben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 04.11.2004 - 1 L 252/03 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13

    Zur Widmung einer Sammelkläranlage in einem (Neu)Baugebiet trotz einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2015 - 4 L 185/14
    Sie kann insbesondere auch konkludent erfolgen; dazu ist eine Würdigung der Gesamtumstände erforderlich (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.10.2014 - 4 L 195/13 -, zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 4 Rdnr. 46, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16

    Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung;

    Danach kann sich die Bestimmung des Zwecks und des Umfangs der Einrichtung sowohl aus der Abgabensatzung als auch der (technischen) Anschlusssatzung ergeben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8. Oktober 2015 - 4 L 185/14 - Urt. v. 4. November 2004 - 1 L 252/03 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Daraus ist zu schließen, dass die Einrichtung gerade nicht zur Entsorgung des von Straßenflächen abfließenden Oberflächenwassers gewidmet ist (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8. Oktober 2015 - 4 L 185/14 -, a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 11.12.2018 - 9 A 636/16

    Niederschlagswassergebühren für Bundesstraßen

    Sie kann insbesondere auch konkludent erfolgen; dazu ist eine Würdigung der Gesamtumstände erforderlich (vgl. OVG LSA, U. v. 08.10.2015 - 4 L 185/14 -, juris).

    Dem folgt das erkennende Gericht, zumal sich die Sach- und Rechtslage auch im Erhebungszeitraum 2015 unverändert darstellt und das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in der das Jahr 2013 betreffenden Entscheidung vom 08.10.2015 (4 L 185/14) diese Rechtsfrage offengelassen hat.

    Da sich die so erfolgte Widmung des Beklagten seit dem 01.01.2016 auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen erstreckt, muss nicht mehr beurteilt werden, ob die von der Kammer im Urteil vom 11.11.2014 vertretene Auffassung zum Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit (anders wohl OVG LSA, U. 08.10.2015, a. a. O.) im Falle der ausschließlichen Heranziehung von Bundesstraßen fortentwicklungsfähig ist.

    Mit den in § 8 Abs. 2 lit. a) und b) GS 2016 enthaltenen Gebührensätzen in Höhe von 0, 42 ?/m² für eine Einleitung in das Trennsystem und 0, 74 ?/m² für Einleitungen in das Mischsystem ist der Beklagte auch dem Erfordernis einheitlicher Gebührensätze für private Grundstücke und Straßenfläche nachgekommen (vgl. OVG LSA, U. v. 08.10.2015, a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17

    Nacherhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung von Anlagen zur

    Weitergehende Anforderungen an den Widmungsakt einer öffentlichen Einrichtung sind auch bei der Trinkwasserversorgung - anders als im Straßenrecht - nicht zu stellen (OVG LSA, U. v. 08.10.2015 - 4 L 185/14 -, juris, zur Abwasserbeseitigung).
  • VG Magdeburg, 08.08.2018 - 9 A 645/16

    Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrages für die Trinkwasserversorgung

    Weitergehende Anforderungen an den Widmungsakt einer öffentlichen Einrichtung sind auch bei der Trinkwasserversorgung - anders als im Straßenrecht - nicht zu stellen (OVG LSA, U. v. 08.10.2015 - 4 L 185/14 -, juris, zur Abwasserbeseitigung).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 514/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    Danach kann sich die Bestimmung des Zwecks und des Umfangs der Einrichtung u.a. sowohl aus der Abgabensatzung als auch der (technischen) Anschlusssatzung ergeben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Oktober 2015 - 4 L 185/14 - Urteil vom 4. November 2004 - 1 L 252/03 -, jeweils zit. nach juris).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

    Danach kann sich die Bestimmung des Zwecks und des Umfangs der Einrichtung u.a. sowohl aus der Abgabensatzung als auch der (technischen) Anschlusssatzung ergeben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Oktober 2015 - 4 L 185/14 - Urteil vom 4. November 2004 - 1 L 252/03 -, jeweils zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht