Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2284
OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16 (https://dejure.org/2016,2284)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.02.2016 - 3 M 14/16 (https://dejure.org/2016,2284)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 3 M 14/16 (https://dejure.org/2016,2284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsträger; Beweisverwertungsverbot; Entziehung : Fahrerlaubnis; Gutachten, ärztliches; Offenbarungsbefugnis; Privatgeheimnisse; Verletzung : Privatgeheimnisse; Verwertung : Gutachten, ärztliches; Vorlage, freiwillige; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der ...

  • rechtsportal.de

    Offenbarungsrecht des Berufsträgers zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hinsichtlich Verwertungsverbots; Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens bzgl. Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers; Entziehung der Faherlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Offenbarungsrecht des Berufsträgers zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hinsichtlich Verwertungsverbots; Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens bzgl. Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers; Entziehung der Faherlaubnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16
    Besteht ein Offenbarungsrecht zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann bereits kein Verwertungsverbot erwachsen, vgl. so bereits: BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 -, juris.(Rn.8).

    Letztlich kann dies jedoch dahinstehen, da für Frau Rechtsanwältin G. angesichts der sich nach § 34 StGB ergebenden Offenbarungsbefugnis das Recht bestand, die einen Dritten - hier den Antragsteller - betreffenden geheimen Tatsachen, die sie als Berufsträgerin i. S. v. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB in inhaltlich untrennbarem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt hat, gegenüber dem Antragsgegner zu entäußern (vgl. zur ärztlichen Schweigepflicht: BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 -, juris, Rdnr. 72) .

    Besteht ein Offenbarungsrecht zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann bereits kein Verwertungsverbot erwachsen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - 3 O 141/12

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16
    Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden an der Berücksichtigung (eventuell) strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse allgemein gehindert wären oder wegen eines außerhalb ihres Verantwortungsbereichs begangenen Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätten, die mit der Verkehrsteilnahme eines derzeit kraftfahrungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers verbunden sind (vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2015 - 16 B 426/15 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 1. November 2012, - 3 O 141/12 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - 16 B 426/15

    Nachweis eines Beweisverwertungsverbots wegen eines möglichen Verstoßes gegen den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16
    Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden an der Berücksichtigung (eventuell) strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse allgemein gehindert wären oder wegen eines außerhalb ihres Verantwortungsbereichs begangenen Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätten, die mit der Verkehrsteilnahme eines derzeit kraftfahrungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers verbunden sind (vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2015 - 16 B 426/15 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 1. November 2012, - 3 O 141/12 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14

    Bezugnahme auf Vorbringen aus dem erstinstanzlichen Verfahren im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16
    Der pauschale Verweis auf den Vortrag in erster Instanz gibt daher keine Veranlassung, sich damit obergerichtlich auseinanderzusetzen; die pauschale Inbezugnahme auf das bisherige Vorbringen hat nämlich nicht zur Folge, dass dieses Bestandteil des Beschwerdevorbringens wird (vgl. u. a. BayVGH, Beschluss vom 09.05.2014 - 22 CS 14.568 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 3 M 406/14 - juris) .
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16
    Keinesfalls kann davon gesprochen werden, dass hier lediglich Umstände vorliegen, welche - nur - auf eine entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeuten (vgl. zu dieser Abgrenzung: BVerwG, Urt. v. 05.07.2011 - 3 C 13.01 -, juris) .
  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568

    Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16
    Der pauschale Verweis auf den Vortrag in erster Instanz gibt daher keine Veranlassung, sich damit obergerichtlich auseinanderzusetzen; die pauschale Inbezugnahme auf das bisherige Vorbringen hat nämlich nicht zur Folge, dass dieses Bestandteil des Beschwerdevorbringens wird (vgl. u. a. BayVGH, Beschluss vom 09.05.2014 - 22 CS 14.568 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 3 M 406/14 - juris) .
  • VGH Hessen, 17.08.2017 - 2 B 1213/17

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Diese führt regelmäßig zu einer Zulässigkeit der Verwertung, denn während Beweisverwertungsverbote im repressiv geprägten Strafprozess dem Grundrechtsschutz des Betroffenen dienen, sind im Fahrerlaubnisrecht präventive Ziele, nämlich der Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, maßgeblich (Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 2 B 847/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. September 2016 - 16 B 685/16 -, juris Rz. 13 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, juris Rz. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 CS 09.1443 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 3 M 14/16 -, juris).
  • OVG Sachsen, 08.09.2016 - 3 C 8/14

    Verein; Vereinszweck; G-10-Protokoll; Überwachung der Telekommunikation;

    Vorliegend ist unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs in die Rechte der Betroffenen einerseits sowie dem Interesse an der Durchsetzung des Vereinsverbots sowie dem Schutz von Leben und Gesundheit unbeteiligter Dritter andererseits abzuwägen, ob ein Verwertungsverbot besteht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 9. Februar 2016 - 3 M 14/16 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 4. Mai 2015 - 16 B 426/15 -, juris Rn. 2 f.; VGH BW, Beschl. v. 7. August 2015 - 1 S 1239/15 -, juris Rn. 44 m. w. N.; NdsOVG, Urt. v. 20. November 2014 - 11 LC 232/13 -, juris Rn. 33 f.; allgemein Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 24 Rn. 31 ff. m. w. N).
  • VG Würzburg, 03.01.2017 - W 6 S 16.1300

    Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums

    Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörde an der Berücksichtigung der (eventuell) strafprozessual fehlerhaft gewonnenen Erkenntnisse allgemein gehindert wäre bzw. wegen eines außerhalb ihres Verantwortungsbereichs begangenen Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätte, die mit der Verkehrsteilnahme eines derzeit kraftfahrungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers verbunden sind (vgl. VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - Blutalkohol 53, 490 [2016]; BayVGH, B.v. 11.3.2016 - 11 CS 16.204 - juris; B.v. 23.2.2016 - 11 CS 16.38 - juris; OVG LSA, B.v. 9.2.2016 - 3 M 14/16 - ZfSch 2016, 715; OVG NRW, B.v. 9.10.2014 - 16 B 709/14 - juris; Rebler, JA 2017, 59).
  • VG Magdeburg, 01.03.2017 - 3 A 178/16

    Erfolglose Klage gegen eine Jagdscheineinziehung

    Im vorliegenden Fall ist nicht einmal ein strafrechtliches Beweisverwertungsverbot festgestellt worden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.6.2010 - 2 BvR 1046/08 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9.2.2016 - 3 M 14/16 - VG Ansbach, Urt. v. 16.12.2009 - AN 15 K 09.01147 -, Rn. 36 ff., zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 25.05.2023 - 14 L 1081/23

    Paranoide Schizophrenie, Betreuungsakte, informationelle Selbstbestimmung,

    Soweit daher - wie im Fahrerlaubnisrecht - ein ausdrückliches Beweisverwertungsverbot nicht besteht, ist im Einzelfall unter Abwägung der Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen einerseits sowie des Interesses an der Straßenverkehrssicherheit und am Schutz von Leben und Gesundheit unbeteiligter Dritter andererseits abzuwägen, ob ein Verwertungsverbot anzunehmen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16 A 1237/14 - juris; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 11 CS 13.2216 - juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 3 M 14/16; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., 2023, § 11 FeV, Rdnr. 23b.
  • VG München, 08.03.2016 - M 1 K 15.3170

    Fahrerlaubnisentziehung nach Konsum von Amphetamin - Verwertbarkeit von

    In einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren hat die Behörde demgegenüber nicht nur die Individualrechte des Betroffenen, sondern auch die Belange Dritter und das öffentliche Interesse am Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern zu berücksichtigen (BayVGH, B. v. 28.1.2010 - 11 CS 09.1443 - juris Rn. 24 f.; ebenso OVG LSA, B. v. 9.2.2016 - 3 M 14/16 - juris Rn. 9, m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht