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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09   

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https://dejure.org/2010,5381
OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09 (https://dejure.org/2010,5381)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.03.2010 - 1 L 96/09 (https://dejure.org/2010,5381)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. März 2010 - 1 L 96/09 (https://dejure.org/2010,5381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 13 BBVAnpG 2003/2004, § 18 BBVAnpG 2003/2004, § 21 BBVAnpG 2003/2004, § 67 BBesG, Art 100 Abs 1 GG
    Unanfechtbarkeit des Einzelrichterübertragungsbeschlusses; Verstoß gegen GG Art 100 Abs 1; fortgesetzte Mitwirkung eines als befangen abgelehnten Einzelrichters; Umfang des Sachverhaltserforschungspflicht; (kein) Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz für Beamte und Richter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz von Beamten und Richtern des Landes Sachsen-Anhalt; Verfassungsmäßigkeit des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 ( BBVAnpG 2003/2004) sowie des Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    (Kein) Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz für Beamte und Richter des Landes Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz von Beamten und Richtern des Landes Sachsen-Anhalt; Verfassungsmäßigkeit des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 (BBVAnpG 2003/2004) sowie des Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes des ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (41)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09
    Den Beamten und Richtern des Landes Sachsen-Anhalt steht seit dem Jahr 2004 kein Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz mehr zu; dieses ist vielmehr mit In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (BSZG-LSA) (Juris: SondZahlG ST) mit Wirkung vom 29. November 2003 nicht weiter anzuwenden (Fortführung von: OVG LSA, Urteil vom 25. April 2007 - Az.: 1 L 453/05 - (JMBl LSA 2007, 153), Beschlüsse vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 101/08, 1 L 104/08 - (jeweils JMBl LSA 2009, 69), Beschlüsse vom 18. August 2009 - Az.: 1 L 131/08, 1 L 132/08 und 1 L 138/08 - (jeweils JMBl LSA 2009, 254).

    Der beschließende Senat hat sich in dem vom Verwaltungsgericht und vom Kläger in Bezug genommenen Urteil vom 25. April 2007 - Az.: 1 L 453/05 - ( JMBl. LSA 2007, 153 ) bereits mit der formellen Verfassungsmäßigkeit des BBVAnpG 2003/2004 ausgiebig befasst; Entsprechendes gilt für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. Mai 2009 in dem anschließenden Revisionsverfahren 2 C 23.07.

    Vielmehr ist dieses, wie der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 25. April 2007 in dem Verfahren 1 L 453/05 entschieden hat, wirksam ausgefertigt worden.

    Entsprechendes gilt nach übereinstimmender Auffassung in der verfassungsrechtlichen Literatur für die Vertretung des Präsidenten des Bundesrates durch dessen Vertreter (1. Vizepräsident) bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Bundespräsidenten ( siehe im Einzelnen hierzu [m. w. N.]: OVG LSA, Urteil vom 25. April 2007, a. a. O.; siehe zudem hierauf Bezug nehmend: Sachs; GG, 5. Auflage, Art. 57 Rn. 5; siehe zudem: Maunz/Dürig, GG, Stand: Januar 2009, Art. 57 Rn. 14 ff. ).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. April 2007 in dem Verfahren 1 L 453/05 festgestellt.

    Insofern ist nach dem Vorbringen des Klägers auch nicht anzunehmen, dass der frühere Bundespräsident oder der damalige Präsident des Bundesrates hier in einer missbräuchlichen Weise den Fall ihrer Verhinderung angenommen haben ( siehe hierzu im Einzelnen: OVG LSA, Urteil vom 25. April 2007, a. a. O. ).

    Vielmehr folgt aus Art. 74a GG in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung i. V. m. Art. 13, 18, 21 BBVAnpG 2003/2004, dass den Ländern nunmehr die Möglichkeit eröffnet war, in gewissen Grenzen landesrechtliche Regelungen zur Gewährung von Sonderzahlungen an die Richter und Beamten zu erlassen ( siehe: BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - Az.: 2 C 23.07 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Urteil vom 25. April 2007, a. a. O. ).

    Unabhängig davon hat sich der beschließende Senat in seinem Urteil vom 25. April 2007 in dem Verfahren 1 L 453/05 ausgiebig und auf der Grundlage umfangreicher Erhebungen mit den Folgewirkungen der hier streitigen Rechtsänderungen befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung der jeweils von den Besoldungsgruppen bislang erreichten Besoldung nicht anzunehmen ist.

    Bei einer solchen Sachlage wäre verfassungsrechtlich indes nicht eine Anpassung der nicht verfassungsverbürgten Sonderzuwendungs- bzw. Sonderzahlungssätze, sondern allenfalls eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, die das Alimentationsprinzip konkretisieren, geboten ( siehe: OVG LSA, Urteil vom 25. April 2007 - Az.: 1 L 453/05 -, a. a. O. [m. w. N.], BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - Az.: 2 C 23.07 - ).

    Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich gleichfalls nicht wegen der vom Kläger gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten (vgl. Seite 2, 35 f. der Antragsbegründungsschrift) Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Urteil des beschließenden Senates vom 25. April 2007 in dem Verfahren 1 L 453/05 ( veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2007, 153 ).

    Soweit der beschließende Senat seinerzeit in dem Urteil vom 25. April 2007 in dem Verfahren 1 L 453/05 die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat, rechtfertigt diese einzelfallbezogene prozessuale Entscheidung schon dem Grunde nach nicht die Annahme eines aufgestellten abstrakten Rechtssatzes.

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 23.07

    Sonderzahlung; Sonderzuwendung; Kürzung der Sonderzuwendung durch rechtzeitig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09
    Der beschließende Senat hat sich in dem vom Verwaltungsgericht und vom Kläger in Bezug genommenen Urteil vom 25. April 2007 - Az.: 1 L 453/05 - ( JMBl. LSA 2007, 153 ) bereits mit der formellen Verfassungsmäßigkeit des BBVAnpG 2003/2004 ausgiebig befasst; Entsprechendes gilt für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. Mai 2009 in dem anschließenden Revisionsverfahren 2 C 23.07.

    Das Antragsvorbringen bietet dem Senat insbesondere im Hinblick auf das nachfolgende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. Mai 2009 (Az.: 2 C 23.07) keinen Anlass zu einer hiervon abweichenden Sichtweise.

    Es ist danach verfassungsrechtlich nicht zu erinnern, dass das BBVAnpG 2003/2004 vom 1. Vizepräsidenten des Bundesrates ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet wurde; Entsprechendes gilt in Bezug auf die Art der Unterzeichnung ( siehe - bestätigend - hierzu: BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - Az.: 2 C 23.07 - ).

    Dabei ist zu prüfen, ob der Bundespräsident am Tag der Ausfertigung verhindert war, wer sein Vertreter war, ob auch dieser an diesem Tag verhindert war und wer schließlich diesen gegebenenfalls zu vertreten hatte ( siehe: BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - Az.: 2 C 23.07 - ).

    Entsprechendes gilt für die Verhinderung des Präsidenten des Bundesrates ( siehe zum Vorstehenden eingehend: BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - Az.: 2 C 23.07 - ).

    Vielmehr folgt aus Art. 74a GG in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung i. V. m. Art. 13, 18, 21 BBVAnpG 2003/2004, dass den Ländern nunmehr die Möglichkeit eröffnet war, in gewissen Grenzen landesrechtliche Regelungen zur Gewährung von Sonderzahlungen an die Richter und Beamten zu erlassen ( siehe: BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - Az.: 2 C 23.07 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Urteil vom 25. April 2007, a. a. O. ).

    Bei einer solchen Sachlage wäre verfassungsrechtlich indes nicht eine Anpassung der nicht verfassungsverbürgten Sonderzuwendungs- bzw. Sonderzahlungssätze, sondern allenfalls eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, die das Alimentationsprinzip konkretisieren, geboten ( siehe: OVG LSA, Urteil vom 25. April 2007 - Az.: 1 L 453/05 -, a. a. O. [m. w. N.], BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - Az.: 2 C 23.07 - ).

    Denn die Antrags(begründungs)schrift wirft schon keine konkrete, vor allem ausformulierte Frage auf, sondern beschränkt sich darauf, auf die zum Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gemachten Ausführungen zu verweisen sowie zu behaupten, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. Mai 2009 in dem Verfahren 2 C 23.07 habe keine "abschließende, unstrittige und einsehbare Klärung gebracht" und es sei "eine Besoldungsregelung zu klären", die "einmalig" sei und sämtliche Beamten, Richter und Soldaten treffe.

    Ebenso wenig ist nach Ergehen der Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes mit Urteil vom 28. Mai 2009 (Az.: 2 C 23.07) die Annahme begründet, die vorliegende Rechtssache besitze - ebenfalls (noch) - grundsätzliche Bedeutung.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09
    Der Senat vermag dies ebenso wenig zu erkennen ( siehe zum Vorstehenden bereits: OVG LSA, Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris = LKV 2008 ).

    Maßgeblich bleibt allein, ob ein Mindestmaß an inhaltlicher Befassung (Behandlung, Beratung) erfolgt ist ( siehe schon: OVG LSA, Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris = LKV 2008, 517 ).

    Hiervon war auch nicht mehr auszugehen, weil der beschließende Senat in mehreren nachfolgenden Verfahren die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssachen verneint hat ( siehe etwa: OVG LSA, Beschlüsse vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris = LKV 2008, 517, vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 101/08 und 1 L 104/08-, jeweils veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 69, vom 18. August 2009 - Az.: 1 L 131/08, 1 L 132/08, 1 L 138/08 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 254 [nachfolgend: BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 2009 - Az.: 2 B 106.09, 2 B 107.09, 2 B 108.09 -, veröffentlicht bei juris] ).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben ( vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163) .

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles ( vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 138/08

    (Keine) Sonderzuwendung nach dem Sonderzuwendungsgesetz und (kein) Urlaubsgeld

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09
    Den Beamten und Richtern des Landes Sachsen-Anhalt steht seit dem Jahr 2004 kein Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz mehr zu; dieses ist vielmehr mit In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (BSZG-LSA) (Juris: SondZahlG ST) mit Wirkung vom 29. November 2003 nicht weiter anzuwenden (Fortführung von: OVG LSA, Urteil vom 25. April 2007 - Az.: 1 L 453/05 - (JMBl LSA 2007, 153), Beschlüsse vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 101/08, 1 L 104/08 - (jeweils JMBl LSA 2009, 69), Beschlüsse vom 18. August 2009 - Az.: 1 L 131/08, 1 L 132/08 und 1 L 138/08 - (jeweils JMBl LSA 2009, 254).

    Hiervon war auch nicht mehr auszugehen, weil der beschließende Senat in mehreren nachfolgenden Verfahren die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssachen verneint hat ( siehe etwa: OVG LSA, Beschlüsse vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris = LKV 2008, 517, vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 101/08 und 1 L 104/08-, jeweils veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 69, vom 18. August 2009 - Az.: 1 L 131/08, 1 L 132/08, 1 L 138/08 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 254 [nachfolgend: BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 2009 - Az.: 2 B 106.09, 2 B 107.09, 2 B 108.09 -, veröffentlicht bei juris] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat ( ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - Az.: 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 ).

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 131/08

    (Keine) Sonderzuwendung nach dem Sonderzuwendungsgesetz für Beamte und Richter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09
    Den Beamten und Richtern des Landes Sachsen-Anhalt steht seit dem Jahr 2004 kein Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz mehr zu; dieses ist vielmehr mit In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (BSZG-LSA) (Juris: SondZahlG ST) mit Wirkung vom 29. November 2003 nicht weiter anzuwenden (Fortführung von: OVG LSA, Urteil vom 25. April 2007 - Az.: 1 L 453/05 - (JMBl LSA 2007, 153), Beschlüsse vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 101/08, 1 L 104/08 - (jeweils JMBl LSA 2009, 69), Beschlüsse vom 18. August 2009 - Az.: 1 L 131/08, 1 L 132/08 und 1 L 138/08 - (jeweils JMBl LSA 2009, 254).

    Hiervon war auch nicht mehr auszugehen, weil der beschließende Senat in mehreren nachfolgenden Verfahren die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssachen verneint hat ( siehe etwa: OVG LSA, Beschlüsse vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris = LKV 2008, 517, vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 101/08 und 1 L 104/08-, jeweils veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 69, vom 18. August 2009 - Az.: 1 L 131/08, 1 L 132/08, 1 L 138/08 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 254 [nachfolgend: BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 2009 - Az.: 2 B 106.09, 2 B 107.09, 2 B 108.09 -, veröffentlicht bei juris] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2009 - 1 L 104/08

    Zum Wegfall der Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") an Beamte und Richter für das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09
    Den Beamten und Richtern des Landes Sachsen-Anhalt steht seit dem Jahr 2004 kein Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz mehr zu; dieses ist vielmehr mit In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (BSZG-LSA) (Juris: SondZahlG ST) mit Wirkung vom 29. November 2003 nicht weiter anzuwenden (Fortführung von: OVG LSA, Urteil vom 25. April 2007 - Az.: 1 L 453/05 - (JMBl LSA 2007, 153), Beschlüsse vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 101/08, 1 L 104/08 - (jeweils JMBl LSA 2009, 69), Beschlüsse vom 18. August 2009 - Az.: 1 L 131/08, 1 L 132/08 und 1 L 138/08 - (jeweils JMBl LSA 2009, 254).

    Hiervon war auch nicht mehr auszugehen, weil der beschließende Senat in mehreren nachfolgenden Verfahren die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssachen verneint hat ( siehe etwa: OVG LSA, Beschlüsse vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris = LKV 2008, 517, vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 101/08 und 1 L 104/08-, jeweils veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 69, vom 18. August 2009 - Az.: 1 L 131/08, 1 L 132/08, 1 L 138/08 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 254 [nachfolgend: BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 2009 - Az.: 2 B 106.09, 2 B 107.09, 2 B 108.09 -, veröffentlicht bei juris] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2009 - 1 L 101/08

    Zum Wegfall der Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") an Beamte und Richter für das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09
    Den Beamten und Richtern des Landes Sachsen-Anhalt steht seit dem Jahr 2004 kein Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz mehr zu; dieses ist vielmehr mit In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (BSZG-LSA) (Juris: SondZahlG ST) mit Wirkung vom 29. November 2003 nicht weiter anzuwenden (Fortführung von: OVG LSA, Urteil vom 25. April 2007 - Az.: 1 L 453/05 - (JMBl LSA 2007, 153), Beschlüsse vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 101/08, 1 L 104/08 - (jeweils JMBl LSA 2009, 69), Beschlüsse vom 18. August 2009 - Az.: 1 L 131/08, 1 L 132/08 und 1 L 138/08 - (jeweils JMBl LSA 2009, 254).

    Hiervon war auch nicht mehr auszugehen, weil der beschließende Senat in mehreren nachfolgenden Verfahren die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssachen verneint hat ( siehe etwa: OVG LSA, Beschlüsse vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris = LKV 2008, 517, vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 101/08 und 1 L 104/08-, jeweils veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 69, vom 18. August 2009 - Az.: 1 L 131/08, 1 L 132/08, 1 L 138/08 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 254 [nachfolgend: BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 2009 - Az.: 2 B 106.09, 2 B 107.09, 2 B 108.09 -, veröffentlicht bei juris] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 132/08

    (Kein) Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz für Beamte und Richter des Landes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09
    Den Beamten und Richtern des Landes Sachsen-Anhalt steht seit dem Jahr 2004 kein Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz mehr zu; dieses ist vielmehr mit In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (BSZG-LSA) (Juris: SondZahlG ST) mit Wirkung vom 29. November 2003 nicht weiter anzuwenden (Fortführung von: OVG LSA, Urteil vom 25. April 2007 - Az.: 1 L 453/05 - (JMBl LSA 2007, 153), Beschlüsse vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 101/08, 1 L 104/08 - (jeweils JMBl LSA 2009, 69), Beschlüsse vom 18. August 2009 - Az.: 1 L 131/08, 1 L 132/08 und 1 L 138/08 - (jeweils JMBl LSA 2009, 254).

    Hiervon war auch nicht mehr auszugehen, weil der beschließende Senat in mehreren nachfolgenden Verfahren die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssachen verneint hat ( siehe etwa: OVG LSA, Beschlüsse vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris = LKV 2008, 517, vom 6. Februar 2009 - Az.: 1 L 101/08 und 1 L 104/08-, jeweils veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 69, vom 18. August 2009 - Az.: 1 L 131/08, 1 L 132/08, 1 L 138/08 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2009, 254 [nachfolgend: BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 2009 - Az.: 2 B 106.09, 2 B 107.09, 2 B 108.09 -, veröffentlicht bei juris] ).

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07
  • BVerwG, 07.12.2009 - 2 B 106.09

    Zulässigkeit einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht trotz Nichtzulassung

  • BVerwG, 07.12.2009 - 2 B 108.09

    Zulässigkeit einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht trotz Nichtzulassung

  • BVerwG, 07.12.2009 - 2 B 107.09

    Zulässigkeit der Revision trotz ihrer Nichtzulassung durch die Vorinstanz und

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • OVG Sachsen, 11.06.1998 - 3 S 69/98

    Gerichtliche Amtsermittlungspflicht; Verstoß; Zulassungsgrund; Verfahrensmangel;

  • BVerwG, 28.11.2007 - 2 B 66.07

    Berechnung ergänzender Besoldungsleistungen zur Deckung des Mehrbedarfs wegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - 1 L 122/08

    Zur Anforderung des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO an die Bezeichnung und Darlegung

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2006 - 1 L 7/05

    Ruhensanordnung gemäß § 2 Nr. 9 BeamtVÜV

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 1 L 183/07

    Zum Haftungsprivileg bei Beamten gemäß § 32 AO

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 2/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck gegen die Bestimmung von Bernburg zum

  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 2 L 33/01

    Einzelrichter, rechtliches Gehör

  • BVerwG, 18.06.1993 - 1 B 82.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erteilung einer

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

  • BVerwG, 29.10.1998 - 1 B 103.98
  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2008 - 1 O 153/08

    Zur Aussetzungsmöglichkeit analog § 94 VwGO

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Bayern, 03.08.2005 - 25 ZB 05.612
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 23.07.1992 - 5 B 134.91
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Insbesondere bedarf es keiner Bemühungen und Anstrengungen der Kammer, noch in der mündlichen Verhandlung desselben Tages eine Entscheidung über das Ablehnungsgesuch herbeizuführen; denn eine etwaig erforderliche Rechtswahrung wird durch § 47 Abs. 2 Satz 2 ZPO sichergestellt, wonach der nach Anbringung des Ablehnungsgesuchs liegende Teil der Verhandlung zu wiederholen ist, wenn die Ablehnung für begründet erklärt wird (OVG LSA, Beschluss vom 9. März 2010 - 1 L 96/09 -, juris Rn. 5) , was vorliegend aber gerade nicht der Fall war (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 1 A 1198/14 MD -) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2014 - 3 L 695/12

    Gefahrenabwehr (Himmelslaternen)

    Hie-raus folgt zugleich, dass nach dem Willen des Gesetzgebers dem Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Übertragung auf den Einzelrichter unterlaufende Verfahrensfehler grundsätzlich nicht zur Zulassung der Berufung führen sollen (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 10.11.1999 - 6 C 30.98 -, BVerwGE 110, 40 = juris; Beschl. v. 15.10.2001 - 8 B 104.01 -, Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4 m. w. Nachw. = juris; OVG LSA, Beschl. 09.03.2010 - 1 L 96/09 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorp., Beschl. v. 17.12.2001 - 1 L 118/01 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 12.11.2010 - 6 A 940/09 -, juris; Kopp/Schenke, a. a. O., § 6 Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2011 - 1 L 18/11

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an § 6 Abs 1 bis 3 VwGO; keine Vorlage an

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang einen Verstoß gegen § 108 VwGO rügt, weil das Verwaltungsgericht hinsichtlich des entsprechend der Landesverfassung zustande gekommenen BSZG-LSA auf die in Juris veröffentlichte Senatsentscheidung vom 9. März 2010 (- 1 L 96/09 -) verwiesen hat, wird damit weder die für den geltend gemachten Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils erforderliche Ergebnisunrichtigkeit noch ein verfahrensfehlerhafter Verstoß gegen die in § 108 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 VwGO normierte Begründungspflicht des Gerichts schlüssig dargelegt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11

    Zu einem Namensstreit zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts

    Ein etwaig dem Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang unterlaufener Verfahrensfehler kann daher grundsätzlich nicht zur Zulassung der Berufung führen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. März 2010 - 1 L 96/09 -, zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2011 - 8 B 9/11 -, zit. nach JURIS m.w.N. zum Revisionsrecht).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20

    Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft

    Ein etwaiger diesbezüglicher Verfahrensfehler kann daher grundsätzlich nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 9. März 2010 - 1 L 96/09 -, juris 3, und vom 16. Februar 2012 - 4 L 156/11 -, juris Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2017 - 4 A 2585/14

    Verhältnismäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung im Hinblick auf die angespannte

    Weder hielt das Verwaltungsgericht § 16 Abs. 1 UStG für verfassungswidrig, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 9.3.2010 - 1 L 96/09 -, ZBR 2010, 286 = juris, Rn. 4, und vom 4.2.2002 - 2 L 242/00 -, juris, Rn. 7.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2017 - 4 A 2586/14

    Rechtmäßige Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit

    Weder hielt das Verwaltungsgericht § 16 Abs. 1 UStG für verfassungswidrig, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 9.3.2010 - 1 L 96/09 -, ZBR 2010, 286 = juris, Rn. 4, und vom 4.2.2002 - 2 L 242/00 -, juris, Rn. 7.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2012 - 2 N 84.09

    Präjudizielle Wirkung eines Urteils

    Ein etwaig dem Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang unterlaufener Rechtsanwendungsfehler kann daher grundsätzlich nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 8 B 9.11 -, juris Rn. 5; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 9. März 2010 - 1 L 96/09 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2010 - 6 A 940/09

    Anspruch einer Lehrerin im Ruhestand auf Wiederaufgreifen eines

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. November 1999 6 C 30.98 -, BVerwGE 110, 40, und Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 8 B 104.01 -, Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4 mit weiteren Nachweisen; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. März 2010 - 1 L 96/09 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17. Dezember 2001 - 1 L 118/01 -, juris; Kopp/Schenke, a.a.O., § 6 Rn. 27.
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