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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07   

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https://dejure.org/2010,15447
OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07 (https://dejure.org/2010,15447)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.03.2010 - 4 L 169/07 (https://dejure.org/2010,15447)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. März 2010 - 4 L 169/07 (https://dejure.org/2010,15447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 127 BauGB, § 129 BauGB, § 131 BauGB, § 133 BauGB
    Zur Eckgrundstücksvergünstigung im Erschließungsbeitragsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Erforderlichkeit i.S.d. § 129 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) aus der Beziehung der Erschließungsanlage zu einem einzelnen Grundstück oder aus der Funktion zu dem gesamten zu erschließenden Gebiet; Erschließung eines Grundstücks von einer Anbaustraße ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Eckgrundstücksvergünstigung im Erschließungsbeitragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Erforderlichkeit i.S.d. § 129 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aus der Beziehung der Erschließungsanlage zu einem einzelnen Grundstück oder aus der Funktion zu dem gesamten zu erschließenden Gebiet; Erschließung eines Grundstücks von einer Anbaustraße ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07
    Zwar ist dem Verwaltungsgericht zuzustimmen, dass es Umstände geben kann, die es nach Sinn und Zweck der bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsvorschriften geboten erscheinen lassen, die Eckermäßigung nicht auf das gesamte Grundstück zu erstrecken, sondern nur auf einen Grundstücksteil, z. B. wenn sich die Erschließungswirkung der einen Straße eindeutig auf eine Teilfläche beschränkt (BVerwG, Urt. v. 03.02.1989 - BVerwG 8 C 78.88 -, zit. nach juris; vgl. zu den Grenzen für die Gewährung einer Eckermäßigung auch BVerwG, Urt. v. 04.09.1970 - BVerwG IV C 98.69 - Urt. v. 08.10.1976 - BVerwG IV C 56.74 - VGH BW, Urt. v. 28.09.2000 - 2 S 198/99 -, alle zit. nach juris).

    Diese Begrenzung - die bundesrechtlich gilt, ohne in der Erschließungsbeitragssatzung verankert sein zu müssen - verhindert eine sachlich ungerechtfertigte Bevorzugung der Eigentümer übergroßer Eckgrundstücke und wirkt sich damit zugunsten der übrigen Anlieger aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.10.1976, a. a. O.).

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07
    Für die Beurteilung, ob eine Straße überhaupt erforderlich im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist, ist der Gemeinde ein "weiter Entscheidungsspielraum" zuzubilligen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1979 - BVerwG 4 C 28.76 -, BVerwGE 59, 249 [252]; BayVGH, Beschl. v. 23.12.2005 - 6 ZB 04.286 -, zit. nach juris).

    Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird "lediglich eine äußerste Grenze markiert", die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde im Einzelfall gewählte Lösung "sachlich schlechthin unvertretbar ist" (BVerwG, Urt. v. 14.12.1979, a. a. O., S. 253), wenn es also nach Lage der Dinge mit Blick vor allem auf die durch diese Straße erschlossenen Grundstücke und ihre bisherige Erschließungssituation keine sachlichen Gründe für eine Abwälzung der für die in Rede stehende Anbaustraße angefallenen Kosten in dem von der Gemeinde für richtig gehaltenen Umfang gibt.

  • BVerwG, 04.09.1970 - IV C 98.69

    Bemessung des Erschließungsbeitrags für Eckgrundstücke

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07
    Zwar ist dem Verwaltungsgericht zuzustimmen, dass es Umstände geben kann, die es nach Sinn und Zweck der bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsvorschriften geboten erscheinen lassen, die Eckermäßigung nicht auf das gesamte Grundstück zu erstrecken, sondern nur auf einen Grundstücksteil, z. B. wenn sich die Erschließungswirkung der einen Straße eindeutig auf eine Teilfläche beschränkt (BVerwG, Urt. v. 03.02.1989 - BVerwG 8 C 78.88 -, zit. nach juris; vgl. zu den Grenzen für die Gewährung einer Eckermäßigung auch BVerwG, Urt. v. 04.09.1970 - BVerwG IV C 98.69 - Urt. v. 08.10.1976 - BVerwG IV C 56.74 - VGH BW, Urt. v. 28.09.2000 - 2 S 198/99 -, alle zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2004 - 2 L 3/03

    Rechtsänderung zu § 125 Abs. 2 BauGB heilt fehlende Zustimmung der oberen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07
    Die Festsetzungsverjährung, d. h. die Verjährung des Anspruchs der Gemeinde auf Geltendmachung einer für ein bestimmtes Grundstück nach § 133 Abs. 2 BauGB entstandenen Beitragsforderung durch einen Beitragsbescheid, tritt gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 b KAG LSA i. V. m. §§ 169 Abs. 2, 170 Abs. 1 AO nach Ablauf von vier Jahren seit Ende des Kalenderjahres ein, in dem die Beitragsforderung entstanden ist (OVG LSA, Beschl. v. 02.06.2004 - 2 L 3/03 -, zit. nach JURIS).
  • VG Minden, 06.04.2004 - 4 L 275/04

    Leiter der Berufsfeuerwehr Minden bleibt vom Dienst suspendiert

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07
    Die Verwirkung eines Beitragsanspruchs kann nach den von der Rechtsprechung zur Verwirkung im Abgabenrecht entwickelten Grundsätzen neben anderen Voraussetzungen nur in Betracht kommen, wenn zusätzlich zu einem unangemessenen Zeitablauf die Abgaben erhebende Behörde durch ihr Verhalten dem Beitragspflichtigen gegenüber positiv (durch eine Verzichtshandlung oder eine entsprechende Auskunft) zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Beitrag nicht (mehr) schulde oder mit einer Heranziehung nicht mehr zu rechnen brauche (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 01.03.2006 - 4 L 275/04 - Driehaus, a. a. O., § 19 Rdnr. 46).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07
    Vielmehr darf eine Gemeinde die Anlegung einer Anbaustraße überhaupt bereits dann für erforderlich halten, wenn diese Lösung unter dem Blickwinkel der bestehenden Erschließungssituation der durch diese Anlage (zusätzlich) erschlossenen Grundstücke als angemessen angesehen werden kann, d.h. wenn für sie im Hinblick auf die Erschließungssituation der durch diese (neue) Anbaustraße erschlossenen Grundstücke sachlich einleuchtende Gründe sprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.1995 - BVerwG 8 C 25.93 -, NVwZ 1995, 1208 [1209]).
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07
    Dass es unter besonderen Voraussetzungen rechtmäßig ist, eine Eckgrundstücksvergünstigung mit der Folge zu gewähren, dass sich dadurch der Verteilungsschlüssel ändert und der Ausfall nicht von der Gemeinde, sondern von den übrigen Beitragspflichtigen getragen wird, entspricht seit langem der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urt. v. 19.10.1966 - BVerwG IV C 99.65 -, BVerwGE 25, 147; Driehaus, a. a. O., § 18 Rdnr. 76), der sich der Senat anschließt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 2 L 104/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07
    Bereits hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen sind die einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertig gestellten Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen in ihrer gesamten Ausdehnung (vgl. schon OVG LSA, Urt. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07
    Danach kann ein Erschließungsbeitrag nicht erhoben werden für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 bereits hergestellt waren (BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 - Urt. v. 11.07.2007 - BVerwG 9 C 5.06 -, beide zit. nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 2 S 198/99

    Eckgrundstücksermäßigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07
    Zwar ist dem Verwaltungsgericht zuzustimmen, dass es Umstände geben kann, die es nach Sinn und Zweck der bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsvorschriften geboten erscheinen lassen, die Eckermäßigung nicht auf das gesamte Grundstück zu erstrecken, sondern nur auf einen Grundstücksteil, z. B. wenn sich die Erschließungswirkung der einen Straße eindeutig auf eine Teilfläche beschränkt (BVerwG, Urt. v. 03.02.1989 - BVerwG 8 C 78.88 -, zit. nach juris; vgl. zu den Grenzen für die Gewährung einer Eckermäßigung auch BVerwG, Urt. v. 04.09.1970 - BVerwG IV C 98.69 - Urt. v. 08.10.1976 - BVerwG IV C 56.74 - VGH BW, Urt. v. 28.09.2000 - 2 S 198/99 -, alle zit. nach juris).
  • VG Braunschweig, 12.07.2006 - 2 A 303/05

    Zuständigkeit von Luftfahrtunternehmen für die Sicherung von Fluggepäck nach dem

  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

  • VGH Bayern, 23.12.2005 - 6 ZB 04.286
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

  • BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage;

    - 4 L 169/07 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2016 - 15 A 1038/15

    Beitragspflicht für eine neu hergestellte Erschließungsanlage hinsichtlich

    vgl. OVG LSA, Beschluss vom 9. März 2010 - 4 L 169/07 -, juris, Rn. 39 (= KStZ 2010, 175); Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 17 Rn. 104 ff.

    vgl. OVG LSA, Beschluss vom 9. März 2010 - 4 L 169/07 -, juris, Rn. 34 (= KStZ 2010, 175); Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 15 Rn. 5.

  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

    Darüber hinaus muss von der Stelle, bis zu der an das Grundstück herangefahren werden kann, gewährleistet sein, dass von da ab das Grundstück ohne Weiteres betreten werden kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. April 2007 - 6 ZB 05.3178 - juris, Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. März 2010 - 4 L 169/07 - juris, Rn. 37; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. April 2020 - 15 A 1431/19 - juris, Rn. 11 und 15).
  • VG Arnsberg, 10.01.2018 - 3 K 2145/16
    vgl. Driehaus, aaO § 17 Rn 24; OVG Magdeburg, Beschluss vom 9. März 2010 - 4 L 169/07 -, juris.
  • VG Halle, 09.12.2014 - 2 A 16/14
    Die Verwirkung eines Beitragsanspruchs kann nach der Rechtsprechung in Betracht kommen, wenn zusätzlich zu einem unangemessenen Zeitablauf die Abgaben erhebende Behörde durch ihr Verhalten dem Beitragspflichtigen positiv (durch eine Verzichtshandlung oder eine entsprechende Auskunft) zum Ausdruck gebracht hat, dass er einen Beitrag nicht (mehr) schulde oder mit einer Heranziehung nicht mehr zu rechnen brauche (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 09.03.2010 - 4 L 169/07 -, juris).
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