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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15   

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https://dejure.org/2016,26064
OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15 (https://dejure.org/2016,26064)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.06.2016 - 3 L 214/15 (https://dejure.org/2016,26064)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 3 L 214/15 (https://dejure.org/2016,26064)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruches - Entgeltlichkeit eines Löschhubschraubereinsatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsatz von Löschhubschraubern regelmäßig bei Wald(flächen)bränden i.R.e. Anspruchs des Eigentümers auf unentgeltliche Verwendung; Beschleunigen der Brandbekämpfung in unwegsamem Gelände aus dem Luftraum heraus; Reduzieren des Ermessens der Einsatzleitung auf Null bzgl. ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsatz : Löschhubschrauber; Einsatz, unabwendbarer; Ermessensreduzierung auf Null; Kostenübernahmeerklärung; Löschhubschrauber; Schuldversprechen; Waldbrand; Geltendmachung eines Erstattungsanspruches

  • rechtsportal.de

    Einsatz von Löschhubschraubern regelmäßig bei Wald(flächen)bränden i.R.e. Anspruchs des Eigentümers auf unentgeltliche Verwendung; Beschleunigen der Brandbekämpfung in unwegsamem Gelände aus dem Luftraum heraus; Reduzieren des Ermessens der Einsatzleitung auf Null bzgl. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (vgl. OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]) , denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163) .

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.) .

  • VGH Bayern, 13.08.2007 - 19 ZB 07.849
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15
    Eine Beweiswürdigung kann deshalb nur mit Erfolg angegriffen werden bei Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder wenn sie offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 13. August 2007 - 19 ZB 07.849 -, juris).

    Eine Verletzung der Denkgesetze ist auch nicht schon bei jeder angeblich unrichtigen Schlussfolgerung erheblich, sondern nur dann, wenn aus dem festgestellten Sachverhalt denkmöglich nur eine einzige Folgerung gezogen werden kann, das Gericht diese jedoch nicht gezogen hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13. August 2007, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 4 L 138/10

    Aufklärungspflichtverletzung und Darlegungsanforderungen bei der Geltendmachung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15
    Eine Beweiswürdigung kann deshalb nur mit Erfolg angegriffen werden bei Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder wenn sie offensichtlich sachwidrig und damit willkürlich ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 13. August 2007 - 19 ZB 07.849 -, juris).

    Denn die Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. September 2010, a. a. O. [m. w. N.]) .

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15
    Denn ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - 1 L 71/08

    Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15
    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 -, juris [m. w. N.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1998 - 1 S 1390/97

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölspur bei unbekanntem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15
    Zu Recht führt das Verwaltungsgericht unter Verweis auf obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Juni 1998 - 1 S 1390/97 -, juris) aus, dass es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Feuerwehr liegt, ob und welche Maßnahmen sie zur Gefahrenabwehr ergreift, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinne zu beachten ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15
    Denn ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15
    Außerdem bedarf es Darlegungen dazu, dass die aufgeworfenen Fragen für den zu entscheidenden Rechtsstreit entscheidungserheblich sind (vgl.: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senates vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, 552).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15
    Denn ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

  • VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 88/21

    Auswahlermessen; Feuerwehrgebühren; Gesamtschuldner; Überdimensioniert

    Bei dieser Überprüfung sind die den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Strukturen und Aufgaben der mit der Gefahrenabwehr betrauten Behörden zu berücksichtigen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9.6.2016 - 3 L 214/15 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 -, juris Rn. 21, VG Lüneburg, Urt. v. 26.4.2019 - 5 A 445/17 -, n.v.).
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