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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22564
OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13 (https://dejure.org/2013,22564)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.07.2013 - 1 L 6/13 (https://dejure.org/2013,22564)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 1 L 6/13 (https://dejure.org/2013,22564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 3 GG, § 37 VwVfG, § 49 Abs 3 VwVfG
    Widerruf einer Zuwendung wegen der Weltwirtschaftskrise 2009

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollständige Kenntnisnahme des Bescheids einschließlich seiner Anlagen durch den Adressat eines Verwaltungsakts; Ursachenzusammenhang zwischen der (Welt)Wirtschaftskrise 2009 und einer Auflagennichterfüllung durch den Zuwendungsempfänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Weltwirtschaftskrise 2009

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollständige Kenntnisnahme des Bescheids einschließlich seiner Anlagen durch den Adressat eines Verwaltungsakts; Ursachenzusammenhang zwischen der (Welt)Wirtschaftskrise 2009 und einer Auflagennichterfüllung durch den Zuwendungsempfänger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auszahlung der Zuschussraten ist unabhängig von der Berechnung des Zweckbindungszeitraums der Investitionsförderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 16.12.1995 - 11 L 7985/95

    Zuwendungsbescheid; Widerruf; Rückforderung eines Zuschusses; Verbesserung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13
    Die Antragsbegründungsschrift macht geltend, die Weltwirtschaftskrise erfülle die im Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 16. Dezember 1995 (- 11 L 7985/95 -) genannten Kriterien für außergewöhnliche unvorhersehbare Umstände, die dem Widerruf eines Zuwendungsbescheides entgegen gehalten werden könnten, was das Verwaltungsgericht verkannt habe.

    Mit diesem Vorbringen zeigt die Antragsbegründungsschrift indes nicht auf, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der in Anwendung derselben Rechtsvorschrift in Widerspruch zu einem abstrakten Rechtssatz in der genannten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 16. Dezember 1995 (a. a. O.) steht.

    Im Hinblick auf die ausdrückliche Bestimmung über den Beginn des Zweckbindungszeitraumes bezüglich der Dauerarbeitsplätze im Zuwendungsbescheid vom 25. Juni 2002, die durch die Folgebescheide keine Änderung erfahren hat, kommt es (im Gegensatz zu der im angefochtenen Urteil erwähnten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes v. 16.12.1995 - 11 L 7985/95 -, Juris) vorliegend nicht entscheidungserheblich darauf an, ob auf Grund von Sinn und Zweck des Investitionszuschusses der Zweckbindungszeitraum erst nach Auszahlung der letzten Zuschussrate begonnen hat bzw. eine Staffelung des fünfjährigen Zweckbindungszeitraumes getrennt nach der Auszahlung der einzelnen Zuschussraten möglich und Regelungsgegenstand des/der Zuwendungsbescheide(s) ist.

    In welchem Ausmaß und mit welchen Folgen ein Unternehmen von der Wirtschaftskrise 2009 betroffen war, hängt maßgeblich auch davon ab, wie es vor der Krise aufgestellt war, ob es von vornherein mit kaufmännischen Risiken behaftet war, für deren vorzeitiges Scheitern der Zuwendungsempfänger letztlich selbst die Verantwortung trägt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil v. 16.12.1995, a. a. O.) sowie welche Maßnahmen es getroffen hat, um z. B. der von der Klägerin reklamierten "Verschlechterung der Auftragslage" zu begegnen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 497/05

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13
    Hinsichtlich der auf Seite 7 der Antragsbegründungsschrift unter Ziff. 5 aufgeworfenen Frage zur Darlegungs- und Beweislast des Zuwendungsempfängers wird weder dargelegt, inwiefern auf Grund der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil v. 09.11.2006 - 1 L 497/05 -, Juris) noch ein Klärungsbedarf besteht, noch dass sich die Frage mit Blick auf die Kausalität der geltend gemachten Wirtschaftskrise vorliegend in entscheidungserheblicher Weise stellt.

    Bezüglich der letzten Frage macht die Antragsbegründungsschrift im Hinblick auf die Senatsrechtsprechung (Urteil v. 09.112006 - 1 L 497/05 -, Juris), wonach maßgebend für die Erkennbarkeit des Inhalts eines Verwaltungsaktes ist, dass der Wille der Behörde vollständig zum Ausdruck kommt und unzweideutig - wenn auch durch Auslegung gewonnen - für die Beteiligten des Verfahrens objektiv erkennbar sein muss, weder einen noch offenen Klärungsbedarf noch die allgemeine fallübergreifende Klärungsfähigkeit plausibel.

    Soweit der Zweckbindungszeitraum im Übrigen den Zeitraum kennzeichnet, der mindestens erfüllt sein muss, um von einer Erreichung des Förderzweckes ausgehen zu können, bildet allein der Umstand, dass der Förderzweck nur knapp verfehlt wurde, für sich genommen keinen Grund, der als atypischer Sonderfall besonderer Berücksichtigung bei der Ermessensausübung bedarf (vgl. OVG LSA, Urteil v. 09.11.2006 - 1 L 497/05 -, Juris).

  • VG Würzburg, 25.01.2012 - W 6 K 11.411

    Klage des Insolvenzverwalters gegen Widerruf und Rückforderung von Subventionen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13
    III. 7. des klägerischen Schriftsatzes vom 25. Juni 2013 zur mangelnden Einschlägigkeit des von der Beklagten im Rahmen der Erwiderung auf die Antragsbegründungsschrift zitierten Urteils des Verwaltungsgerichtes Würzburg vom 25. Januar 2012 (- W 6 K 11.411 -, Juris) erweisen sich hiernach als nicht entscheidungserheblich.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10

    Bezeichnung des Zuwendungszwecks durch Bezugnahme auf Förderrichtlinie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13
    Da der Adressat eines Verwaltungsaktes gehalten ist, den Bescheid einschließlich seiner Anlagen vollständig und mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis zu nehmen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 20.01.2011 - 1 L 77/10 -, Juris), kommt es nicht darauf an, an welcher Stelle im Bescheid der Anordnungssatz niedergelegt ist, sondern darauf dass er bzw. sein Regelungsinhalt auf Grund einer Auslegung objektiv und zweifelsfrei festgestellt werden kann.
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13
    Dies setzt voraus, dass sich im Hinblick auf die Eigenart des in Rede stehenden Sachbereiches ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerwG, Urteil v. 28.04.2005 - 2 C 1.04 -, Juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2011 - 1 L 96/10

    Absehen von der Geltendmachung eines Zinsanspruches im Hinblick auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 29. November 2011 (- 1 L 96/10 -, Juris) festgestellt, dass es Sinn und Zweck des in § 49a Abs. 3 Satz 2 VwVfG normierten Regelfalles widerspreche, über die Vergünstigung eines Zinsverzichtes hinaus dem Zuwendungsempfänger auch die (weitere) wirtschaftliche Nutzung des Erstattungsbetrages für die Zeit des Rechtsmittelverfahrens zu belassen.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13
    Mit bloßen Angriffen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtes bzw. einem reinen Zur-Überprüfung-Stellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung kann zudem die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (vgl.: BVerwG, Beschl. v. 26.09.1995 - 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; Beschl. v. 24.02.1977 - II B 60.76 -, Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2012 - 1 L 28/12

    Umzug in Zuständigkeitsbereich einer anderen Landesärztekammer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13
    Soweit die Antragsbegründungsschrift auf die erstinstanzlichen Schriftsätze vom 19. Juli 2012 und 21. November 2012 Bezug nimmt, genügt dies nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, wonach die Antragsbegründungsschrift aus sich selbst heraus verständlich und nachvollziehbar sein und den geltend gemachten Zulassungsgrund unter substantiiertem Vorbringen konkret aufzeigen muss (std. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 20.03.2008 - 1 L 18/08 - [m. w. N.]; Beschl. v. 15.11.2012 - 1 L 28/12 -, Juris).
  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13
    Soweit vorgetragen wird, das vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner Rechtsauffassung zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. April 1998 (- 7 C 32.97 -) sei nicht einschlägig, ergibt sich hieraus weder schlüssig, dass die Auffassung des Verwaltungsgerichtes, Regelungssätze eines Verwaltungsaktes müssten sich nicht unbedingt im Tenor der behördlichen Entscheidung befinden, sondern könnten auch in der rechtlichen Begründung enthalten sein, unzutreffend ist, noch dass hieraus entscheidungserhebliche Folgerungen in Bezug auf die Richtigkeit des Urteilsergebnisses zu ziehen sind.
  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08

    Festlegung des Gebiets eines Wasser- und Bodenverbandes

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