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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 2 M 13/14   

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https://dejure.org/2014,16206
OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 2 M 13/14 (https://dejure.org/2014,16206)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.04.2014 - 2 M 13/14 (https://dejure.org/2014,16206)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. April 2014 - 2 M 13/14 (https://dejure.org/2014,16206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Immissionsschutzrechtlicher Anordnung gegenüber einer Kompostierungsanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 BImSchG auf anzeigepflichtige Anlagen bei wesentlicher Änderung ohne erforderliche Genehmigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wesentliche Nutzungsänderung einer Kompostieranlage genehmigungspflichtig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wesentliche Nutzungsänderung einer Kompostieranlage genehmigungspflichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 679
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2005 - 7 ME 150/05

    Anlage; Anzeigepflicht; Auflage; Betreiber; Betrieb; Biogasanlage; Einbringen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 2 M 13/14
    Die Vorschrift ist - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - auch auf gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG anzeigepflichtige Anlagen - wie hier - anwendbar, wenn diese wesentlich geändert werden, ohne dass die hierzu nach § 16 BImSchG erforderliche Genehmigung vorliegt (BVerwG, Urt. v. 09.12.1983 - BVerwG 7 C 68.82 -, Juris RdNr. 8; NdsOVG, Beschl. v. 14.12.2005 - 7 ME 150/05 -, Juris RdNr. 11; Jarass, BImSchG, 10. Aufl. 2013, § 20 RdNr. 34).

    Hiernach stellt insbesondere das Einbringen ungenehmigter Stoffe über einen längeren Zeitraum oder in größeren Mengen eine wesentliche Änderung des Anlagenbetriebs dar (NdsOVG, Beschl. v. 14.12.2005 - 7 ME 150/05 - a.a.O. RdNr. 12; Jarass, a.a.O., § 20 RdNr. 35).

  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 68.82

    Untersagung des Betriebs einer Altanlage nach § 25 Abs. 2 BImSchG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 2 M 13/14
    Die Vorschrift ist - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - auch auf gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG anzeigepflichtige Anlagen - wie hier - anwendbar, wenn diese wesentlich geändert werden, ohne dass die hierzu nach § 16 BImSchG erforderliche Genehmigung vorliegt (BVerwG, Urt. v. 09.12.1983 - BVerwG 7 C 68.82 -, Juris RdNr. 8; NdsOVG, Beschl. v. 14.12.2005 - 7 ME 150/05 -, Juris RdNr. 11; Jarass, BImSchG, 10. Aufl. 2013, § 20 RdNr. 34).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 12 ME 194/13

    Absehen vom Erlass einer Stilllegungsanordnung Im Fall der formellen Illegalität

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 2 M 13/14
    Die Behörde muss demnach in der Regel gegen eine ungenehmigte Errichtung, einen ungenehmigten Betrieb und eine ungenehmigte wesentliche Änderung einer Anlage einschreiten und darf nur bei Vorliegen besonderer Gründe, also eines atypischen Falls, davon absehen (NdsOVG, Beschl. v. 12.12.2013 - 12 ME 194/13 -, Juris RdNr. 7; Jarass, a.a.O., § 20 RdNr. 39).
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