Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2013 - 3 M 640/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV, Art 2 EGRL 126/2006
Fahrerlaubnis - Voraussetzungen des § 28 IV 1 Nr. 2 FeV - verkehrslexikon.de
Zum Wohnsitzerfordernis zum Zeitpunkt der Erteilung eines EU-Führerscheins
- blutalkohol
, S. 299
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung des Gebrauchs einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland gegenüber deren Inhaber mangels Bestehens eines ordentlichen Wohnsitzes im Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Fahrerlaubnis - Voraussetzungen des § 28 IV 1 Nr. 2 FeV
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
EU-Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versagung des Gebrauchs einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland gegenüber deren Inhaber mangels Bestehens eines ordentlichen Wohnsitzes im Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 20.07.2012 - 1 B 173/12
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2013 - 3 M 640/12
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18
EU-Fahrerlaubnis bei vorangegangener erstmaliger Versagung einer inländischen …
§ 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV ist daher europarechtskonform auszulegen und zumindest in Fällen, in denen dem Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis eine inländische Fahrerlaubnis zuvor nicht entzogen, sondern erstmals versagt worden ist, nicht anzuwenden (…Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, § 28 FeV, Rn. 42; Oberverwaltungsgericht Sachsen - Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2013 - 3 M 640/12 -, Blutalkohol 2013, 202ff.; VG Augsburg, Urteil vom 12. April 2013 - Au 7 K 12.1506 -, juris).