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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16   

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OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16 (https://dejure.org/2017,31926)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.08.2017 - 4 L 219/16 (https://dejure.org/2017,31926)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. August 2017 - 4 L 219/16 (https://dejure.org/2017,31926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung und Erstattung eines Betriebskostendefizits eines freien Trägers von Kindertageseinrichtungen; Auslegung der Ermessensvorschrift i.R.d. Ermessensausübung

  • rechtsportal.de

    Festsetzung und Erstattung eines Betriebskostendefizits eines freien Trägers von Kindertageseinrichtungen; Auslegung der Ermessensvorschrift i.R.d. Ermessensausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 3 L 96/02

    Kindertagesstätte, Förderung, Ermächtigungsgrundlage, Verordnung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16
    Während bei § 50 Abs. 1 SGB X die Ermessensprüfung dort, wo das Gesetz Ermessen einräumt, schon bei der Aufhebung des Verwaltungsakts zu erfolgen hat, so dass für ein Ermessen beim nachfolgenden Rückforderungsanspruch kein Raum mehr ist, wird bei § 50 Abs. 2 SGB X die Prüfung mitsamt der Ermessensprüfung in die dort allein zu treffende Entscheidung über die Rückforderung verlagert (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6. Oktober 2004 - 3 L 96/02 -, zit. nach JURIS; VG Stade, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 A 504/08 -, zit. nach JURIS; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB X, § 50 Rdnr. 29f. Hauck/Noftz, SGB X, § 50 Rdnr. 48, 69, m.w.N.; vgl. auch BSG, Urt. v. 24. Juli 2001 - B 4 RA 102/00 R -, zit. nach JURIS).

    Ein gestellter Antrag setzt damit ein Verwaltungsverfahren in Gang und ist grundsätzlich auch förmlich zu bescheiden (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6. Oktober 2004, a.a.O. zu § 17 Abs. 1 Satz 1 KiBeG LSA).

    Soweit das Verwaltungsgericht eine entsprechende Heranziehung des § 45 SGB X ablehnt, weil die Rückabwicklung von Abschlagszahlungen nach dem KiFöG LSA a.F. mit den dieser Regelung zugrunde liegenden Fallgestaltungen nicht vergleichbar sei, sondern eher mit den § 42 SGB I zugrunde liegenden Fallgestaltungen (so auch LSG Hessen, Urt. v. 26. Juni 2013 - L 4 KA 4/12 -, zit. nach JURIS), ist dem nicht zu folgen (so i.E. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6. Oktober 2004, a.a.O. zu § 17 Abs. 1 Satz 1 KiBeG LSA).

    Denn die Pflicht zur Ermessensausübung steht neben der Anwendung der Regelungen zum Vertrauensschutz (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6. Oktober 2004, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. März 2017 - L 10 U 682/16 -, zit. nach JURIS; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3. April 2013 - OVG 6 M 28.13 -, zit. nach JURIS).

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16
    Während bei § 50 Abs. 1 SGB X die Ermessensprüfung dort, wo das Gesetz Ermessen einräumt, schon bei der Aufhebung des Verwaltungsakts zu erfolgen hat, so dass für ein Ermessen beim nachfolgenden Rückforderungsanspruch kein Raum mehr ist, wird bei § 50 Abs. 2 SGB X die Prüfung mitsamt der Ermessensprüfung in die dort allein zu treffende Entscheidung über die Rückforderung verlagert (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6. Oktober 2004 - 3 L 96/02 -, zit. nach JURIS; VG Stade, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 A 504/08 -, zit. nach JURIS; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB X, § 50 Rdnr. 29f. Hauck/Noftz, SGB X, § 50 Rdnr. 48, 69, m.w.N.; vgl. auch BSG, Urt. v. 24. Juli 2001 - B 4 RA 102/00 R -, zit. nach JURIS).

    Zwar wird die in § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X genannte Verweisung nur dann für anwendbar gehalten, wenn dem Zahlungsempfänger das Recht bzw. die Zuwendung überhaupt wirksam durch Verwaltungsakt zuerkannt werden kann (so BSG, Urt. v. 24. Juli 2001, a.a.O.).

  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R

    Elterngeld - im Inland zu versteuernde Einkünfte - Änderung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16
    Eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung in § 45 Abs. 1 SGB X setzt eine umfassende Abwägung zwischen dem Individualinteresse des Begünstigten und dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände voraus, in die sämtliche relevanten Verhältnisse des Einzelfalls einfließen müssen (vgl. BSG, Urt. v. 20. Mai 2014 - B 10 EG 2/14 R -, zit. nach JURIS; BVerwG, Urt. v. 14. März 2013 - 5 C 10.12 -, zit. nach JURIS, m.w.N.; von Wulffen/Schütze, a.a.O., § 45 Rdnr. 89ff.).

    Sie kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn ermessensrelevante Gesichtspunkte weder vom Kläger geltend gemacht noch sonst wie ersichtlich sind (so BSG, Urt. v. 20. Mai 2014 - B 10 EG 2/14 R -, zit. nach JURIS).

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16
    Eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung in § 45 Abs. 1 SGB X setzt eine umfassende Abwägung zwischen dem Individualinteresse des Begünstigten und dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände voraus, in die sämtliche relevanten Verhältnisse des Einzelfalls einfließen müssen (vgl. BSG, Urt. v. 20. Mai 2014 - B 10 EG 2/14 R -, zit. nach JURIS; BVerwG, Urt. v. 14. März 2013 - 5 C 10.12 -, zit. nach JURIS, m.w.N.; von Wulffen/Schütze, a.a.O., § 45 Rdnr. 89ff.).

    Die Auslegung der Ermessensvorschrift des § 45 Abs. 1 SGB X ergibt kein intendiertes Ermessen (so BVerwG, Urt. v. 14. März 2013, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.09.1998 - 5 B 24.98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16
    Verwaltungsvorschriften vermögen aber das vorrangige Gesetzesrecht nicht zu verdrängen und die Behörde nicht von der Verpflichtung zu entbinden, gegebenenfalls auch abweichend von den Richtlinien zu entscheiden (so BVerwG, Beschl. v. 25. September 1998 - 5 B 24.98 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 36.08

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Förderung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16
    Denn ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften gelten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur für den Regelfall, müssen Spielraum für die Berücksichtigung der Besonderheiten atypischer Fälle lassen und dürfen mithin nicht so weit gehen, dass wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls nicht mehr Rechnung getragen werden könnte; dabei können sie Ausnahmen auf atypische Sachverhalte beschränken (so BVerwG, Beschl. v. 22. Mai 2008 - 5 B 36.08 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2013 - 6 M 28.13

    Verweisung auf §§ 45 und 48 SGB 10 im Wohngeldrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16
    Denn die Pflicht zur Ermessensausübung steht neben der Anwendung der Regelungen zum Vertrauensschutz (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6. Oktober 2004, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. März 2017 - L 10 U 682/16 -, zit. nach JURIS; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3. April 2013 - OVG 6 M 28.13 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10

    Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16
    Die Verfahrensbeteiligten sind nur dann durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 23. Juni 2011 - 9 B 94.10 -, v. 17. August 2010 - 10 B 19/10 - und v. 15. Mai 2008 - 2 B 77/07 - jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 17.08.2010 - 10 B 19.10

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; erneute Anhörungsmitteilung; Gehörsverletzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16
    Die Verfahrensbeteiligten sind nur dann durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 23. Juni 2011 - 9 B 94.10 -, v. 17. August 2010 - 10 B 19/10 - und v. 15. Mai 2008 - 2 B 77/07 - jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Stade, 18.01.2010 - 4 A 504/08

    Erstattung zu Unrecht gewährter Finanzhilfe für Personalausgaben nach dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16
    Während bei § 50 Abs. 1 SGB X die Ermessensprüfung dort, wo das Gesetz Ermessen einräumt, schon bei der Aufhebung des Verwaltungsakts zu erfolgen hat, so dass für ein Ermessen beim nachfolgenden Rückforderungsanspruch kein Raum mehr ist, wird bei § 50 Abs. 2 SGB X die Prüfung mitsamt der Ermessensprüfung in die dort allein zu treffende Entscheidung über die Rückforderung verlagert (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6. Oktober 2004 - 3 L 96/02 -, zit. nach JURIS; VG Stade, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 A 504/08 -, zit. nach JURIS; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB X, § 50 Rdnr. 29f. Hauck/Noftz, SGB X, § 50 Rdnr. 48, 69, m.w.N.; vgl. auch BSG, Urt. v. 24. Juli 2001 - B 4 RA 102/00 R -, zit. nach JURIS).
  • BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 9/94

    Recht der Krankenkassen zur Beanstandung fehlerhafter Honorarabrechnungen nach

  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91

    Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen -

  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 6 S 1132/88

    Sozialleistungen (Pflegegeld) - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen -

  • BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00

    Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X; -, entsprechende Anwendung der §§ 45,

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

  • VGH Bayern, 01.10.2015 - 12 ZB 15.1698

    Rückforderung von Fördermitteln; Vertrauensschutz; Ermessen;

  • BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 66.15

    Selbsteintrittspflicht wegen unangemessen langer Verfahrensdauer

  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 4 KA 4/12

    Erstattungsanspruch der Kassenärztlichen Vereinigung wegen überzahlter

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 165/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - L 10 U 682/16

    Rückforderung überzahlter Rente; Ermessensentscheidung; Einfache

  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 20/96

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2019 - 3 LB 6/16

    Bewilligung einer Zuweisung für die Erweiterung einer Kindertagesstätte

    a.A., allerdings ohne Begründung: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.08.2017 - 4 L 219/16 -, juris Rn. 38).
  • VG Magdeburg, 28.04.2020 - 1 B 36/20

    Verpflichtung des Hundehalters zur Ausbruchsicherung des Grundstücks

    Eine gebundene und keine Ermessensentscheidung liegt dann vor, wenn ausnahmsweise nur eine bestimmte Entscheidung rechtmäßig ist, wenn sich also das Ermessen durch "Verdichtung der Ermessensgrenzen" auf Null reduziert hat und jeder Verwaltungsakt mit einem anderen Regelungsinhalt rechtsfehlerhaft wäre (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2016 - B 5 R 26/15 R -, juris; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 7.91 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 10. August 2017 4 L 219/16 -, juris).
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