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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17   

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OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17 (https://dejure.org/2019,31948)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.09.2019 - 1 L 66/17 (https://dejure.org/2019,31948)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. September 2019 - 1 L 66/17 (https://dejure.org/2019,31948)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 21.04.2010 - 7 B 39.09

    Eisenbahn; Betriebsanlage; Freistellung von Bahnbetriebszwecken; privates

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 21. April 2010 (- 7 B 39.09 -, juris Rn. 19) festgestellt, dass das Stellungnahmeverfahren nach § 23 Abs. 2 AEG nicht dazu dient, eigene Rechte der in Abs. 2 angeführten Stellen zu wahren, sondern den Zweck verfolgt, Erkenntnisse und Informationen zu gewinnen, die für die Entscheidung über die Freistellung von Bedeutung sein können.

    Die Behauptung der Antragsbegründungsschrift, die Begründung des Gesetzgebers (BT-Drs. 15/4419, S. 18 ff.) zu dem Verfahren des § 23 AEG und der Interessenberücksichtigung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Gemeinden rechtfertige den Schluss, dass jeder Dritte, der im Rahmen eines Freistellungsverfahrens ein Verkehrsbedürfnis anmelde und ein Übernahmeinteresse geltend mache, klagebefugt sei, ist im Hinblick auf die bereits wiedergegebenen Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichtes im Urteil vom 21. April 2010 (- 7 B 39.09 -, juris Rn. 19) nicht zutreffend.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Bei der Prüfung, ob dem Verwaltungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung auszugehen, auch wenn diese einer Überprüfung nicht standhalten sollte (st. Rspr. d. BVerwG, Urteil vom 14. April 2011 - 4 B 77.09 -, juris Rn. 87; Urteil vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 -, juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1996 - 8 S 1127/96

    Gebührenfestsetzung im Widerspruchsbescheid als Klagegegenstand

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Anderenfalls muss der Kläger unmissverständlich deutlich machen, dass er den Widerspruchsbescheid selbstständig angreift, entweder in dem er ausdrücklich hilfsweise die isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheides beantragt oder aber in der Klage ausdrücklich und erkennbar eigenständige Erwägungen zum Widerspruchsbescheid und seiner Rechtswidrigkeit anstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1982 - 8 C 50.80 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 8 S 1127/96 - NVwZ-RR 1997, 447).
  • BVerwG, 21.03.2014 - 6 B 55.13

    Verhältnis der Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG 1994 zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Auf den Unterschied zwischen einer Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG, welche die Betriebspflicht für die Schieneninfrastruktur aufhebt, und der Freistellungsentscheidung nach § 23 AEG, die die Rechtswirkungen der Planfeststellung (und Widmung) beseitigt und den rechtlichen Zustand wieder aufleben lässt, in dem sich das Grundstück vor der Belastung mit dem Fachplanungsvorbehalt befunden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2014 - 6 B 55.13 -, juris Rn. 12, 13), geht die Antragsbegründungsschrift nicht ein.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 ).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17
    Soweit § 1 AEG (in der bis 1. September 2016 geltenden Fassung vom 27. Juni 2012, BGBl. I, 1421) auch der Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs bei dem Betrieb von Eisenbahninfrastruktur dient, differenziert die Antragsbegründungsschrift nicht in der gebotenen Weise zwischen der die Betriebspflicht und das Zugangsrecht zu der Eisenbahninfrastruktur (§ 14 Abs. 1 AEG, § 3 Abs. 1 EIBV, jeweils i. d. bis 1. September 2016 geltenden Fassung; seit 2. September 2016: § 11 ERegG) betreffenden Regelung des § 11 AEG und dem wegen der eisenbahnrechtlichen Zweckbindung von Bahnanlagen für andere Fachplanungen bestehenden bzw. über § 23 AEG aufhebbaren Planungshindernis (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 193; Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 50.80

    Klage gegen die Entscheidung über die Wehrdienstfähigkeit - Versäumung der

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15

    Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für

  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer

  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06

    Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung;

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • BVerwG, 05.03.2019 - 7 B 3.18

    Unzulässigkeit der Klage eines Hafenbetreibers gegen die Genehmigung der

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

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