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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12   

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OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12 (https://dejure.org/2013,38944)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.10.2013 - 2 K 98/12 (https://dejure.org/2013,38944)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 2 K 98/12 (https://dejure.org/2013,38944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 16 Anl 1 Tabelle A BImSchV 39, § 39 BImSchV 39
    Planfeststellung für den Ausbau einer Eisenbahnunterführung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau einer Eisenbahnunterführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Planfeststellung für den Ausbau einer Eisenbahnunterführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klage einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau einer Eisenbahnunterführung

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 18.04.2013)

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (51)

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12
    Verkehrsprognosen unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle; sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, NVwZ 2013, 649, RdNr 21, m.w.N.).(Rn.173).

    Da die in der 39. BImSchV festgelegten Luftschadstoffgrenzwerte dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen, ist entscheidend, ob sie in der konkreten Schadstoffsituation, der Menschen an bestimmten Stellen ausgesetzt sind, eingehalten werden, und nicht, ob dies im Gesamtgebiet flächendeckend oder im Durchschnitt der Fall ist (BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, NVwZ 2013, 649 [654], RdNr. 41; Urt. v. 26.05.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [60], RdNr. 22 in Juris).

    Für die Annahme, dass dies nicht möglich ist, müssen deshalb besondere Umstände vorliegen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, a.a.O., RdNr. 38, m.w.N. - Neubau der Bundesautobahn A 100; vgl. auch Urt. v. 23.02.2005 - 4 A 5.04 -, BVerwGE 123, 23 [28 f.], RdNr. 28, Neubau der Bundesautobahn A 72).

    Es genügt, wenn im Planfeststellungsbeschluss geeignete Maßnahmen genannt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 - a.a.O., RdNr. 39).

    Verkehrsprognosen unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle; sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, a.a.O., RdNr. 21, m.w.N.).

    Der Behörde ist es daher nicht verwehrt, die Plausibilität der für die Planung maßgeblichen Untersuchungsergebnisse nachträglich aufzuzeigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, a.a.O., RdNr. 29).

    Dem Kläger ist zwar darin beizupflichten, dass zur Berechnung von LKW-Anteilen auf die Tabelle A in Anlage 1 zur 16. BImSchV zurückgegriffen werden kann, solange geeignete projektspezifische Prognosen des LKW-Anteils fehlen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, a.a.O., RdNr. 28).

    Unter Anwendung eines von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) genannten Umrechnungsfaktors von 1, 17 (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, a.a.O., RdNr. 30) läge der LKW-Anteil > 3,5 t nachts bei 2, 56 % und tags bei ca. 8,55 %, durchschnittlich also bei 5, 56 %.

  • BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Begriff der Planänderung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12
    Im Einzelfall können auch einzelne Bauwerke, wie z.B. ein Tunnel oder eine Brücke, zulässigerweise einen Abschnitt bilden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.02.1996 - 4 A 42.95 -, NVwZ 1996, 905 [906], RdNr. 14 in Juris; Vallendar, a.a.O., m.w.N.).

    So lässt sich die Bildung eines eigenen Abschnitts für eine Brücke zulässigerweise damit begründen, dass eine baufällige alte Brücke entlastet und daher die neue Brücke zügig fertig gestellt werden müsse (BVerwG, Beschl. v. 02.02.1996, a.a.O.).

    Die Bildung eines Abschnitts für ein Brückenbauwerk kann durch sachliche Erwägungen gerechtfertigt sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.02.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12
    Da die in der 39. BImSchV festgelegten Luftschadstoffgrenzwerte dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen, ist entscheidend, ob sie in der konkreten Schadstoffsituation, der Menschen an bestimmten Stellen ausgesetzt sind, eingehalten werden, und nicht, ob dies im Gesamtgebiet flächendeckend oder im Durchschnitt der Fall ist (BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, NVwZ 2013, 649 [654], RdNr. 41; Urt. v. 26.05.2004 - 9 A 6.03 -, BVerwGE 121, 57 [60], RdNr. 22 in Juris).

    Die Geeignetheit von Maßnahmen der Luftreinhalteplanung liegt gerade dann nahe, wenn - wie hier - Bestandstrassen oder Straßen in bereits stark mit Luftschadstoffen belasteten Gebieten ausgebaut werden, weil für die Luftreinhalteplanung ein breites Spektrum vorhabenunabhängiger Maßnahmen zur Verfügung steht (z.B. allgemeine Verkehrsbeschränkungen; Auflagen für emittierende Anlagen; Planungsvorgaben), mit deren Hilfe Schadstoffbelastungen nicht nur reduziert, sondern auch kompensiert werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.2004, a.a.O., S. 63 f., RdNr. 28 in Juris).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verbandsbeteiligung; Fristbestimmung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12
    Die Präklusionsvorschrift für Betroffene (§ 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG) gilt für anerkannte Naturschutzverbände nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 4 A 59.01 -, BVerwGE 118, 15 [17], RdNr. 16 f. in Juris).

    Die Vorschriften lassen Raum für verwaltungsverfahrensrechtliche Regelungen, die es ermöglichen, Vorbringen unberücksichtigt zu lassen, das der Verband im Verwaltungsverfahren nicht geltend gemacht hat, obwohl er hierzu Gelegenheit hatte (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2003, a.a.O., RdNr. 18).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 18.11

    Vereinigung; Klagebefugnis; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12
    Daher kann eine Vereinigung auch geltend machen, das - drittschützende - planungsrechtliche Abwägungsgebot sei wegen unzureichender Berücksichtigung von Belangen des Umweltschutzes verletzt (BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 18.11 -, BVerwGE 144, 243 [245], RdNr. 12, m.w.N.).

    Es spricht einiges dafür, dass auch Art. 11 Abs. 1 der UVP-RL bei zulässigen Klagen von Vereinigungen gegen Entscheidungen über die Zulassung von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, keine umfassende gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit gebietet (BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 18.11 -, a.a.O. RdNr. 18; vgl. auch zur naturschutzrechtlichen Verbandsklage: BVerwG, Beschl. v. 01.07.2003 - 4 VR 1.03.4 A 1.03 -, Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3, RdNr. 8 f. in Juris).

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12
    Sie stellt sich als ein Instrument der planerischen Problembewältigung dar (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 23.11.2007 - 9 B 38.07 -, NuR 2008, 176 [178], RdNr. 20. m.w.N.).

    Eine Prognose für die nachfolgenden Abschnitte muss ergeben, dass der Verwirklichung des Vorhabens keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 23.11.2007, a.a.O., m.w.N.).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12
    Eine unmittelbare Anwendung dieser Norm scheitert schon daran, dass die Vorschrift keine hinreichend bestimmte Regelung enthält (vgl. EuGH, Urt. V. 08.03.2011 - C-240/09 -, NVwZ 2011, 673, RdNr. 45).

    Zwar ist der nationale Richter gehalten, das nationale Recht im Hinblick auf die Gewährleistung eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes so auszulegen, dass es so weit wie möglich im Einklang mit den in Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus festgelegten Zielen steht (EuGH, Urt. v. 08.03.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12
    Für die Annahme, dass dies nicht möglich ist, müssen deshalb besondere Umstände vorliegen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, a.a.O., RdNr. 38, m.w.N. - Neubau der Bundesautobahn A 100; vgl. auch Urt. v. 23.02.2005 - 4 A 5.04 -, BVerwGE 123, 23 [28 f.], RdNr. 28, Neubau der Bundesautobahn A 72).

    Derartige Umstände können sich vor allem aus ungewöhnlichen örtlichen Gegebenheiten (zentrale Verkehrsknotenpunkte, starke Schadstoffvorbelastung durch eine Vielzahl von Emittenten) ergeben, die sich der Planfeststellungsbehörde auf der Grundlage des Anhörungsverfahrens, insbesondere der Beteiligung der zuständigen Fachbehörden, erschließen (BVerwG, Urt. v. 23.02.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12
    Stehen die notwendigen Mittel schon bereit, so ist diesem Erfordernis Genüge getan, ohne dass fachplanungsrechtlich hinterfragt werden müsste, ob die zugrunde liegenden Finanzierungsentscheidungen haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprechen (BVerwG, Beschl. v. 15.01.2008 - 9 B 7.07 -, NVwZ 2008, 675 [678], RdNr. 24; Urt. v. 20.05.1999 - 4 A 12.98 -, BauR 1999, 1156 [1157], RdNr. 43 in Juris).

    Eine in der Planfeststellung zu befolgende grundrechtliche Pflicht, Schutzvorkehrungen zu treffen, setzt eine Kausalität zwischen dem Bau bzw. der Änderung des Verkehrswegs und der gesundheitsgefährdenden Verkehrsbelastung voraus; eine Pflicht, gesundheitlich bedenkliche Immissionslagen bei Gelegenheit der Planfeststellung zu sanieren, besteht hingegen nicht (BVerwG, Beschl. v. 15.01.2008, a.a.O., S 676).

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12
    Dagegen muss das erarbeitete Erfahrungswissen nicht zugleich mathematisch zwingende Schlussfolgerungen erlauben (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.01.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154 [1157]).(Rn.283).

    Dagegen muss das erarbeitete Erfahrungswissen nicht zugleich mathematisch zwingende Schlussfolgerungen erlauben (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 11.01.2001 - 4 A 13.99 -, NVwZ 2001, 1154 [1157], RdNr. 70 in Juris).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

  • BVerwG, 13.07.2010 - 9 B 103.09

    Notwendige Folgemaßnahme; Gebot der Problembewältigung; umfassendes eigenes

  • EuGH, 25.07.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der

  • BVerwG, 07.10.2009 - 7 B 28.09

    Anwendbarkeit der naturschutzrechtlichen Verbandsklage für förmliche

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • BVerwG, 15.03.2013 - 9 B 30.12

    Planrechtfertigung; Verkehrsprognose

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07

    Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 A 9.04

    Betreiber des Einkaufszentrums Pösna-Park endgültig gescheitert

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

  • EuGH, 03.07.2008 - C-215/06

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlende

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 04.08.2004 - 9 VR 13.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; Zuständigkeitskonzentration; Zusammentreffen

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

  • BVerwG, 28.11.1995 - 11 VR 38.95

    Kein Baustopp für den Tiergartentunnel

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

  • BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96

    Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch

  • BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende

  • BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04

    Zuständigkeit für eine Entscheidung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes;

  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 B 73.87

    Bundesbahn - Planfeststellungsbehörde - Vorhabenträger - Rechtsstaatsprinzip

  • BVerwG, 24.11.2009 - 9 A 20.09
  • BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01

    Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung;

  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08

    Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss;

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose;

  • VGH Bayern, 03.04.2009 - 22 BV 07.1709

    Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Antragsbefugnis eines anerkannten Umweltverbands zur Stellung eines

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 300/12

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
  • BFH, 03.12.2010 - V B 57/10

    Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher

  • OVG Bremen, 21.11.2006 - 1 D 79/06

    Schwachhauser Heerstraße; Planfeststellung für den Ausbau des "Concordia-Tunnels"

  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 AV 1.94

    Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

  • BVerwG, 01.07.2004 - 7 VR 1.04

    Kernbrennstoff; Beförderungsgenehmigung; Beförderungsmodalität;

  • BVerwG, 14.03.2011 - 8 B 61.10

    Zulässigkeit des Richterwechsels; Unterrichtung des nachfolgenden Richters

  • BVerwG, 01.12.1992 - 7 A 4.92

    Auslegung des § 5 Abs. 1 VPG; Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach §

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 08.01.2004 - 4 B 113.03

    Rechtsstreit um das Außer-Kraft-Treten eines fernstraßenrechtlichen

  • BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

  • BVerwG, 26.08.2013 - 9 B 13.13

    Abgabenerhebung muss zeitlich begrenzt sein; Verfahrensrüge; Richterwechsel;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2016 - 2 L 98/13

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

    Ein Änderungsvorhaben unterfällt nicht der UVP-Vorprüfungspflicht nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG, wenn für das Grundvorhaben lediglich eine standortbezogene Vorprüfung vorgesehen ist, es sei denn, für das vorprüfungsbedürftige Grundvorhaben ist eine Einzelfallprüfung mit positivem Ergebnis tatsächlich schon durchgeführt worden (vgl. Urt. d. Senats v. 10.10.2013 - 2 K 98/12 -, juris, RdNr. 310; Beschl. d. Senats v. 22.10.2015 - 2 M 13/15 -, juris, RdNr. 34).(Rn.67).

    Ein Änderungsvorhaben unterfällt nicht der UVP-Vorprüfungspflicht nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG a.F., wenn für das Grundvorhaben lediglich eine standortbezogene Vorprüfung vorgesehen ist, es sei denn, für das vorprüfungsbedürftige Grundvorhaben ist eine Einzelfallprüfung mit positivem Ergebnis tatsächlich schon durchgeführt worden (vgl. Urt. d. Senats v. 10.10.2013 - 2 K 98/12 -, juris, RdNr. 310; Beschl. d. Senats v. 22.10.2015 - 2 M 13/15 -, juris, RdNr. 34; Dienes, in: Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl. 2012, § 3e RdNr. 8; Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, § 3e UVPG, RdNr. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

    Als relevanter Größenwert, bei dessen Erreichen eine UVP-Pflicht für den Bau bestimmter Arten von Straßen besteht, wird in der Anlage die Länge der Straße (5 km bzw. 10 km) genannt (vgl. dazu Urteil des Senats vom 10. Oktober 2013 - 2 K 98/12 - juris Rn. 69).

    Die Vorschrift erfasst auch Änderungen und Erweiterungen von "Altvorhaben", für die nach früherem Recht keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - juris Rn. 29, m.w.N.; Urteil des Senats vom 10. Oktober 2013, a.a.O.).

    Der Umstand, dass die Anwendung des § 3e Abs. 1 UVPG a.F. auf zu ändernde Vorhaben, bei denen nach heutiger Rechtslage lediglich eine Vorprüfung durchzuführen wäre, streitig ist, genügt für die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG vorausgesetzte Möglichkeit, dass eine UVP-Pflicht bestehen kann (Urteil des Senats vom 10. Oktober 2013, a.a.O.).

    Ausgehend hiervon wird eine Straßenplanung, die sich an den Vorgaben dieser Richtlinien orientiert, nur in besonderen Ausnahmefällen gegen das fachplanerische Abwägungsgebot verstoßen (BVerwG, Urteile vom 19. März 2003 - 9 A 33.02 - juris Rn. 39, und vom 30. Mai 2012 - 9 A 35.10 - juris Rn. 43; Urteil des Senats vom 10. Oktober 2013 - 2 K 98/12 - juris Rn. 280 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 5 S 2122/16

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs in

    Allerdings ist insoweit der Anwendungsbereich des § 78 Abs. 1 VwVfG eröffnet mit der Folge, dass sich ebenso wie die Zuständigkeit für das Planfeststellungsverfahren im Falle der Anfechtung des einheitlichen Planfeststellungsbeschlusses auch die Zuständigkeit für das gerichtliche Verfahren nach den Bestimmungen für dasjenige Vorhaben richtet, das den größeren Kreis öffentlich-rechtlicher Beziehungen berührt und somit den Schwerpunkt des Planfeststellungsverfahrens bildet, auf dessen Grundlage das Gesamtvorhaben zugelassen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 -, BVerwGE 147, 184; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Februar 2000 - 8 S 2852/99 -, NVwZ 2000, 1188; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 2 K 98/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17

    Anspruch einer im Anwendungsbereich des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte

    Eine solche (prognostische) Vorprüfung des Bestandsvorhabens auf Grundlage der aktuellen Rechtslage, aber unter retrospektiver Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Errichtung, wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.10.2013 - 2 K 98/12 - juris Rn. 310) und kann wohl auch nicht durch eine Evidenzkontrolle bzw. eine Prognose - wie vom Verwaltungsgericht vorgenommen - ersetzt werden (vgl. Dienes in Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl. 2012, § 3e RN. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

    (1) Die Beklagte hat dem Prozessbevollmächtigten des Klägers im Verfahren 2 K 98/12 bereits mit Datum vom 17.01.2012 Unterlagen zur Verfügung gestellt, in denen die Methodik der Erstellung der Verkehrsprognose 2025 erläutert wurde (vgl. S. 184 ff. der Beiakte O).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2015 - 2 M 13/15

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für eine Biogasanlage

    Ein Änderungsvorhaben unterfällt nicht der UVP-Vorprüfungspflicht nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG, wenn für das Grundvorhaben lediglich eine standortbezogene Vorprüfung vorgesehen ist, es sei denn, für das vorprüfungsbedürftige Grundvorhaben ist eine Einzelfallprüfung mit positivem Ergebnis tatsächlich schon durchgeführt worden (vgl. Urt. d. Senats v. 10.10.2013 - 2 K 98/12 -, juris RdNr. 69; Dienes, in: Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl. 2012, § 3e RdNr. 8; Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, § 3e UVPG RdNr. 12).
  • VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in

    Maßgebend ist allein, nach welchen Verfahrensvorschriften das Planfeststellungsverfahren tatsächlich durchgeführt wurde (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 2 K 98/12 -, juris).
  • VG Bayreuth, 15.03.2016 - B 1 K 15.132

    Fehlende Klagebefugnis bei Klage gegen Plangenehmigung für die Errichtung von

    In dem Fall, dass eine einheitliche Planfeststellung (z.B. nach § 78 VwVfG oder § 18b AEG) im Raume steht, kann sich ein Kläger allenfalls dann auf die Verletzung von Verfahrensvorschriften berufen, wenn er geltend machen kann, mit der fehlerhaften Wahl des Verfahrens sei ihm die Möglichkeit vorenthalten worden, seine Rechte geltend zu machen (BVerwG, U.v. 18. April 1996 - 11 A 86.95; OVG Magdeburg, U.v. 10. Oktober 2013 - 2 K 98/12).
  • VG Bayreuth, 04.08.2015 - B 1 S 15.413

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den

    In dem Fall, dass eine einheitliche Planfeststellung (z.B. nach § 78 VwVfG oder § 18b AEG) im Raume steht, kann sich ein Kläger allenfalls dann auf die Verletzung von Verfahrensvorschriften berufen, wenn er geltend machen kann, mit der fehlerhaften Wahl des Verfahrens sei ihm die Möglichkeit vorenthalten worden, seine Rechte geltend zu machen (BVerwG, U.v. 18. April 1996 - 11 A 86.95; OVG Magdeburg, U.v. 10. Oktober 2013 - 2 K 98/12).
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