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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2021 - 2 M 158/20   

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https://dejure.org/2021,15433
OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2021 - 2 M 158/20 (https://dejure.org/2021,15433)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.05.2021 - 2 M 158/20 (https://dejure.org/2021,15433)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 2 M 158/20 (https://dejure.org/2021,15433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 16 Abs 1 BImSchG, § 20 Abs 2 BImSchG
    Teilstilllegung einer Tierhaltungsanlage wegen formeller Illegalität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 16 Abs. 1 ; BImSchG § 20 Abs. 2
    Rechtfertigung der Stilllegung einer Tierhaltungsanlage wegen formeller Illegalität; Offensichtlichkeit der materiellen Genehmigungsfähigkeit; Unverzügliche Beantragung der Erteilung der fehlenden Genehmigung durch den Betreiber; Änderungsgenehmigungspflicht nach § 16 Abs. ...

  • rechtsportal.de

    BImSchG § 16 Abs. 1 ; BImSchG § 20 Abs. 2
    Rechtfertigung der Stilllegung einer Tierhaltungsanlage wegen formeller Illegalität; Offensichtlichkeit der materiellen Genehmigungsfähigkeit; Unverzügliche Beantragung der Erteilung der fehlenden Genehmigung durch den Betreiber; Änderungsgenehmigungspflicht nach § 16 Abs. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2021 - 2 M 158/20
    Dies bedeutet, dass die formelle Illegalität der Anlage allein die Stilllegung dann nicht rechtfertigt, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit offensichtlich ist, also die Genehmigungsvoraussetzungen unzweifelhaft vorliegen, und der Betreiber unverzüglich einen Antrag auf Erteilung der fehlenden Genehmigung stellt und das Genehmigungsverfahren zügig betreibt (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - juris Rn. 43, m.w.N.).

    Das Vorbringen des Betreibers, er habe auf die Legalität des Vorhabens vertraut, kann unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nur dann beachtlich sein, wenn der Betreiber durch Behördenauskünfte in diesem Vertrauen bestärkt worden ist und ihn insoweit ein Verschuldensvorwurf nicht trifft (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 25. Juni 2019, a.a.O., Rn. 48, m.w.N.).

  • BVerwG, 17.09.2004 - 7 B 117.04

    Auslegung von § 67a Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2021 - 2 M 158/20
    Der Funktion des § 67 Abs. 2 BImSchG als Übergangsregelung entsprechend kann eine Altanlagenanzeige nicht Jahre später geändert werden (vgl. Jarass, BImSchG, 13. Aufl., § 67 Rn. 22a; BVerwG, Beschluss vom 17. September 2004 - 7 B 117/04 - juris Rn. 2, zu § 67a Abs. 1 BImSchG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2016 - 2 L 98/13

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2021 - 2 M 158/20
    In begründeten Einzelfällen könne sogar noch über diesen Wert hinausgegangen werden (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 21. September 2016 - 2 L 98/13 - juris Rn. 101, m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2021 - 2 M 158/20
    Diese Vorschrift gilt nicht nur für den erstmaligen Erlass einer Verordnung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 BImSchG, sondern immer, wenn durch eine Änderung der Verordnung Anlagen neu dem Genehmigungserfordernis unterworfen werden (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 3.04 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 04.12.2018 - 4 B 3.18

    Gefahr erheblicher Geruchsbelästigungen für die Allgemeinheit oder die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2021 - 2 M 158/20
    Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Gerüchen darf auch auf die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden, wobei sich aber jede schematische Anwendung der dort bestimmten Immissionswerte verbietet (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 4 B 3.18 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2020 - 2 L 70/18

    Schweinemast; Änderungsgenehmigungspflicht von Tierhaltungsanlagen mit gemischtem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2021 - 2 M 158/20
    a) Der Betrieb einer Anlage wird geändert, wenn eine Abweichung vom legalen, insbesondere vom genehmigten, Anlagenbetrieb vorgenommen werden soll (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 2020 - 2 L 70/18 - juris Rn. 69, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2021 - 2 M 158/20
    Bei der Bestimmung der Zumutbarkeit von Belästigungen sind etwaige Vorbelastungen schutzmindernd zu berücksichtigen, die eine schutzbedürftige Nutzung an einem Standort vorfindet, der durch eine schon vorhandene emittierende Nutzung vorgeprägt ist; im Umfang der Vorbelastung sind Immissionen zumutbar, auch wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hinnehmbar wären (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2017 - 4 C 3.16 - juris Rn. 13, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2023 - 2 L 142/21

    Immissionsschutzrechtliche Teilstilllegungsverfügung

    Die hiergegen erhobene Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 11. Mai 2021 (2 M 158/20) zurückgewiesen.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 11. Mai 2021 (2 M 158/20 - juris Rn. 40) bereits ausgeführt hat, ist Ausgangspunkt für die Frage, ob die Tierhaltungsanlage im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 1 BImSchG wesentlich geändert wird, der Tierbestand, wie er in der Altanlagenanzeige nach § 67 Abs. 2 BImSchG vom 29. Oktober 2001 in der Fassung der Ergänzung vom 16. Januar 2002 dargestellt wurde.

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