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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22   

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OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22 (https://dejure.org/2022,19163)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.07.2022 - 2 M 35/22 (https://dejure.org/2022,19163)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Juli 2022 - 2 M 35/22 (https://dejure.org/2022,19163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 63 Abs 2 Nr 5 BNatSchG, § 64 Abs 1 Nr 3 BNatSchG, § 34 BNatSchG, § 67 WHG, § 39 WHG
    Uferbefestigungsmaßnahme; Anspruch einer Naturschutzvereinigung auf Sicherung ihrer Mitwirkungsrechte bei Fehlen der erforderlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 63 Abs. 2 Nr. 5
    Mitwirkungsrechte von Naturschutzverbänden bei Fehlen der erforderlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22
    Anerkannte Naturschutzvereinigungen können auch dann Rechtsbehelfe einlegen, wenn die Ausübung ihres Mitwirkungsrechts schon dadurch vereitelt wurde, dass eine Verträglichkeitsprüfung erst gar nicht durchgeführt wurde (BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 4 C 34.13 - juris Rn. 28) oder wenn die Behörde im Prüfungsverfahren fehlerhaft zu dem Ergebnis kommt, dass eine Abweichungsentscheidung nicht erforderlich sei, und daher die gebotene Entscheidung nach § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG unterlässt (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 - juris Rn. 28).

    Projekte des Anhangs I werden grundsätzlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen; bei Projekten des Anhangs II bestimmen die Mitgliedstaaten anhand einer Einzelfalluntersuchung oder von ihnen festgelegter Schwellenwerte bzw. Kriterien, ob das Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss (BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 4 C 34.13 - juris Rn. 29).

    Der Projektbegriff des § 34 BNatSchG ist danach wirkungsbezogen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - juris Rn. 29), nicht vorhabenbezogen (BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 4 C 34.13 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22
    Anerkannte Naturschutzvereinigungen können auch dann Rechtsbehelfe einlegen, wenn die Ausübung ihres Mitwirkungsrechts schon dadurch vereitelt wurde, dass eine Verträglichkeitsprüfung erst gar nicht durchgeführt wurde (BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 4 C 34.13 - juris Rn. 28) oder wenn die Behörde im Prüfungsverfahren fehlerhaft zu dem Ergebnis kommt, dass eine Abweichungsentscheidung nicht erforderlich sei, und daher die gebotene Entscheidung nach § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG unterlässt (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 - juris Rn. 28).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22
    Der EuGH sieht den Projektbegriff des UVP-Rechts als maßgeblichen Anhaltspunkt an, um den Projektbegriff auszulegen und anzuwenden, weil die UVP-RL ebenso wie die FFH-RL verhindern soll, dass Tätigkeiten, die die Umwelt beeinträchtigen könnten, ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt werden (EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - C-127/02 - juris Rn. 23 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17

    Keine subjektive Rechtsposition einer anerkannten Naturschutzvereinigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22
    Dabei richtet sich der Anspruch, die begonnenen Arbeiten umzusetzen, für den üblichen Fall, dass Projektträger und Genehmigungsbehörde auseinanderfallen, nicht unmittelbar gegen den Projektträger, sondern gegen die Genehmigungsbehörde (VGH BW, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 S 88/17 - juris Rn. 6).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22
    Maßgeblich ist allein, ob diese die Erhaltungsziele des jeweiligen Schutzgebietes beeinträchtigen können (EuGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - C-6/04 - juris Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2022 - 14 ME 58/22

    Anordnungsgrund; Baadern baadern; Separatorenfleisch baadern; Vorwegnahme der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22
    Ausnahmen können in Betracht kommen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert hat oder andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht zu erlangen ist (vgl. Nds OVG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 14 ME 58/22 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 11 VR 14.00

    Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes; Unterbleiben eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22
    Die Grenzziehung zwischen Unterhaltung und Ausbau vollzieht sich im Wasserstraßenrecht deshalb nach der Unterscheidung, ob es sich um Maßnahmen zur Substanzerhaltung der bestehenden Bundeswasserstraße oder aber um solche zur wesentlichen Umgestaltung des Verkehrsweges handelt (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 11 VR 14.00 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22
    Der Projektbegriff des § 34 BNatSchG ist danach wirkungsbezogen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2013 - 4 C 3.12 - juris Rn. 29), nicht vorhabenbezogen (BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 4 C 34.13 - juris Rn. 29).
  • VGH Hessen, 01.09.1998 - 7 UE 2170/95

    Verletzung des Mitwirkungsrechts anerkannter Naturschutzverbände wegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22
    Entsprechend der wasserwirtschaftlichen Zielsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes sind Gewässerausbauten also unabhängig von ihrem Zweck alle Maßnahmen, die darauf abzielen, den Gewässerbestand in wasserwirtschaftlicher Zielrichtung zu verändern (also ein Gewässer herzustellen oder zu beseitigen) oder den Zustand eines Gewässers einschließlich seiner Ufer in einer für den Wasserhaushalt (Wasserstand, Wasserabfluss, Selbstreinigungsvermögen) oder in sonstiger Hinsicht (z. B. für das äußere Bild) bedeutsamen Weise zu ändern (HessVGH, Urteil vom 1. Januar 1998 - 7 UE 2170/95 - juris Rn. 36; OVG NRW, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 20 B 1320/09 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2022 - 2 M 35/22
    Ein Gewässerausbau liegt demnach vor, wenn über die als ordnungsgemäßer Zustand und die als - ökologische - Zustandsverbesserung zu wertenden Verhältnisse des Gewässers hinaus die äußere Gestalt des Gewässers auf Dauer (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1978 - IV C 25.75 - juris Rn. 17) wesentlich geändert wird.
  • BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; Projekt; Vogelschutzgebiet; anerkannte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 20 B 1320/09

    Westfalen bestätigt Baustopp für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf

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