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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2018 - 1 L 90/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2018 - 1 L 90/18 (https://dejure.org/2018,33952)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.09.2018 - 1 L 90/18 (https://dejure.org/2018,33952)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. September 2018 - 1 L 90/18 (https://dejure.org/2018,33952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung; Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2018 - 1 L 90/18
    Mit diesem Vorbehalt ist es den Mitgliedstaaten unbenommen, mehr oder weniger lange Fristen vorzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010, a. a. O. Rn. 36 m. w. N.; s. auch BAG, Urteil vom 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 -, juris Rn. 51).

    Dies gilt umso mehr unter Berücksichtigung der niedrigschwelligen Anforderungen an die Geltendmachung (vgl. BAG, Urteil vom 15. März 2012, a. a. O. Rn. 53 m. w. N.).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2018 - 1 L 90/18
    Zu Unrecht meint die Klägerin, das Verwaltungsgericht habe sich zur Stützung seiner Rechtsauffassung, die zweimonatige Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG sei mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz vereinbar, da sie die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte weder unmöglich mache noch übermäßig erschwere, nicht auf das Urteil des EuGH vom 8. Juli 2010 - Rs. C-246/09, Bulicke - (juris Rn. 39) berufen dürfen.

    Mit diesem Vorbehalt ist es den Mitgliedstaaten unbenommen, mehr oder weniger lange Fristen vorzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010, a. a. O. Rn. 36 m. w. N.; s. auch BAG, Urteil vom 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 -, juris Rn. 51).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2018 - 1 L 90/18
    Ebenso wenig hilft der Klägerin der Hinweis auf § 15 Abs. 1 AGG, der den Arbeitgeber bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot verschuldensabhängig zum Ersatz des materiellen Schadens - der erheblich höhere Beträge umfassen kann - verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, juris Rn. 58).
  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2018 - 1 L 90/18
    Der Forderung des Äquivalenzgebots, dass die Frist nicht weniger günstig sein darf, als diejenige für vergleichbare innerstaatliche Rechtsbehelfe, wird entsprochen, weil es sich bei dem fraglichen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG um einen neuartigen, im nationalen Recht bislang nicht ausgestalteten Anspruch handelt; im Bereich des Beamtenrechts gibt es keinen vergleichbaren Anspruch, der auf Entschädigung zum Ausgleich eines immateriellen Schadens gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 -, juris Rn. 48 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2018 - 1 L 90/18
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2018 - 1 L 90/18
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2018 - 1 L 90/18
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
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