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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10   

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https://dejure.org/2012,3415
OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10 (https://dejure.org/2012,3415)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.01.2012 - 2 L 104/10 (https://dejure.org/2012,3415)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 2 L 104/10 (https://dejure.org/2012,3415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 101 Abs 1 S 2 AufenthG 2004, § 23 Abs 2 S 4 AufenthG 2004, § 1 HumHAG
    Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von wohnsitzbeschränkenden Auflagen für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion bei Vorliegen von unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung von wohnsitzbeschränkenden Auflagen für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion bei Vorliegen von unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2008 - 1 C 17.07 -, BVerwGE 130, 148 [151], RdNr. 15) ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn das Ermessen im Einzelfall durch bundeseinheitliche Ländererlasse gelenkt wird und sich die Vorgaben der Erlasse nicht auf einzelne Ausländer, sondern auf Gruppen von Ausländern beziehen.

    Mit weiterem Erlass vom 24.08.2008 (42.32.12231-82.0.4) hat das Ministerium des Innern den Erlass vom 13.01.2006 wegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.01.2008 (a.a.O.) lediglich in Bezug auf Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Abs. 1 und 2 AufenthG eine Streichung der bestehenden Wohnsitzauflagen angeordnet.

    Art. 23 GFK verbietet zwar nicht prinzipiell bei aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen gegebenenfalls auch am Sozialhilfebezug anzuknüpfen, wenn damit z. B. aus migrationspolitischen Gründen eine Gruppe von Ausländern erfasst werden soll, für die etwa ein besonderer Bedarf an Integrationsmaßnahmen gesehen wird; rechtmäßig ist eine solche die Sozialhilfegewährung nach Art. 23 GFK erfassende Regelung aber nur als Folge einer aus anderen Gründen gerechtfertigten aufenthaltsrechtlichen Beschränkung, nicht als ihr eigentlicher Zweck (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 15.01.2008, a.a.O., RdNr. 19 f.).

    Dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 26 wird dann Rechnung getragen, wenn die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften des 5. Abschnitts in gleicher Weise auf Flüchtlinge wie auf alle anderen dort erfassten Ausländer angewandt wird; in diesem Rahmen kommt eine Beschränkung von Wohnsitzauflagen auf Bezieher von Leistungen aus Sozialhilfemitteln nur dann in Betracht, wenn mit den Auflagen migrationspolitische und nicht fiskalische Ziele verfolgt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.2008, a.a.O., RdNr. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10

    Rechtswidrigkeit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung gegenüber

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
    Wie sich aus der Bezeichnung des Gesetzes sowie dessen Entstehungsgeschichte und Begründung (vgl. BT-Drs. 8/3752) ergibt, galt das HumHAG nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befunden haben - was nicht notwendig die Gefahr politischer Verfolgung (in eigener Person) voraussetzte - oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1996 - 9 C 145.95 -, DVBl 1996, 624 [625]; Urt. v. 17.02.1992 - 9 C 77.89 - NVwZ 1993, 187 [188]; VGH BW, Urt. v. 13.07.2011 - 11 S 1413/10 -, DVBl 2011, 1096; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 22.12.2010 - 19 B 09.824 -, Juris).

    Dieser Beschluss erfolgte vielmehr vor folgendem Hintergrund, den der VGH BW in dem zitierten Urteil vom 13.07.2011 (a.a.O., RdNr. 27 ff. in Juris) wie folgt dargestellt hat:.

    Auch bei der letztlich auf Anweisungen des Bundesministeriums des Innern zurückgehenden konkreten Ausgestaltung des Aufnahmeverfahrens spielte dieser Gesichtspunkt keine Rolle; vielmehr betonte der Bundesminister des Inneren sogar ausdrücklich, dass die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendung des Kontingentflüchtlingsgesetzes hinsichtlich einer Aufnahme jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion nicht vorlagen (vgl. VGH BW, Urt. v. 13.07.2011, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1022/01

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1, Abs 2 S 2 durch einem Ausländer auferlegte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
    Ein Ausländer kann das Recht, sich an einem Ort ständig niederzulassen und ihn zum Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse zu machen, zwar nicht aus Art. 11 GG, aber aus Art. 2 Abs. 1 GG herleiten, wobei der daraus folgende Schutz jedoch nur in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG gezogenen Rahmen, insbesondere nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet ist (BVerfG, Beschl. v. 03.07.2001 - 2 BvR 1022/01 -, Juris).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet u. a., eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten nicht anders zu behandeln, wenn zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvR 240/79 -, BVerfGE 55, 72 [88]; BVerwG, Urt. v. 26.01.2006 - 2 C 43.04 -, BVerwGE 125, 79 [82]).
  • VGH Bayern, 22.12.2010 - 19 B 09.824

    Erforderlichkeit eines Verfolgungsschicksals i.R.d. Berufung eines jüdischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
    Wie sich aus der Bezeichnung des Gesetzes sowie dessen Entstehungsgeschichte und Begründung (vgl. BT-Drs. 8/3752) ergibt, galt das HumHAG nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befunden haben - was nicht notwendig die Gefahr politischer Verfolgung (in eigener Person) voraussetzte - oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1996 - 9 C 145.95 -, DVBl 1996, 624 [625]; Urt. v. 17.02.1992 - 9 C 77.89 - NVwZ 1993, 187 [188]; VGH BW, Urt. v. 13.07.2011 - 11 S 1413/10 -, DVBl 2011, 1096; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 22.12.2010 - 19 B 09.824 -, Juris).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet u. a., eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten nicht anders zu behandeln, wenn zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980 - 1 BvL 50/79, 1 BvR 240/79 -, BVerfGE 55, 72 [88]; BVerwG, Urt. v. 26.01.2006 - 2 C 43.04 -, BVerwGE 125, 79 [82]).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 3 B 86.91

    Deutsche Volkszugehörigkeit von Angehörigen in Vielvölkerstaaten - Grundsätzliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
    Die Behörden müssen bei ihren Ermessensentscheidungen und bei Schaffung ermessenslenkender Vorgaben auch die übergreifend für die gesamte Rechtsordnung wirksamen verfassungsrechtlichen Anforderungen beachten; dazu gehören u. a. die Grundrechte, insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1989 - 6 A 5.88 -, Buchholz 260 § 1 BRKG Nr. 1; Beschl. v. 26.02.1992 - 3 B 86.91 -, IFLA 1992, 116; Sachs, a.a.O., § 40 RdNr. 83 ff.).
  • BVerwG, 06.09.1989 - 6 A 5.88

    Flugkostenzuschüsse für Bedienstete des Bundesnachrichtendienstes (BND) -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
    Die Behörden müssen bei ihren Ermessensentscheidungen und bei Schaffung ermessenslenkender Vorgaben auch die übergreifend für die gesamte Rechtsordnung wirksamen verfassungsrechtlichen Anforderungen beachten; dazu gehören u. a. die Grundrechte, insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1989 - 6 A 5.88 -, Buchholz 260 § 1 BRKG Nr. 1; Beschl. v. 26.02.1992 - 3 B 86.91 -, IFLA 1992, 116; Sachs, a.a.O., § 40 RdNr. 83 ff.).
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
    Auch in anderen Bereichen staatlichen Handelns reichen allein fiskalische Gründe in der Regel nicht aus, um eine differenzierende Behandlung verschiedener Personengruppen ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.01.1996 - 2 BvL 39/93, 2 BvL 40/93 -, BVerfGE 93, 386 [402]).
  • BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 77.89

    Asylverfahren - Kontigentflüchtlingsgesetz - Geltungsbereich des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
    Wie sich aus der Bezeichnung des Gesetzes sowie dessen Entstehungsgeschichte und Begründung (vgl. BT-Drs. 8/3752) ergibt, galt das HumHAG nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befunden haben - was nicht notwendig die Gefahr politischer Verfolgung (in eigener Person) voraussetzte - oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1996 - 9 C 145.95 -, DVBl 1996, 624 [625]; Urt. v. 17.02.1992 - 9 C 77.89 - NVwZ 1993, 187 [188]; VGH BW, Urt. v. 13.07.2011 - 11 S 1413/10 -, DVBl 2011, 1096; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 22.12.2010 - 19 B 09.824 -, Juris).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00

    Ausnahme; ortsansässiger Leiter; vereidigter Buchprüfer; Zweigniederlassung

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

  • BVerwG, 27.02.1996 - 9 C 145.95

    Asylrecht: Widerruf der Asylanerkennung und Feststellung eines

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1984 - 13 S 71/84

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Ausländererlaß

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12

    Niederlassungserlaubnis; wohnsitzbeschränkende Auflage; Wohnsitzauflage; jüdische

    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 12.01.2012 - AZ: OVG 2 L 104/10.
  • BVerwG, 15.03.2012 - 1 C 7.12

    Asylberechtigter; Erlass; Ermessen; Ermessenslenkung; Flüchtling;

    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 12.01.2012 - AZ: OVG 2 L 104/10.
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