Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2013 - 1 L 55/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4201
OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2013 - 1 L 55/12 (https://dejure.org/2013,4201)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.02.2013 - 1 L 55/12 (https://dejure.org/2013,4201)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Februar 2013 - 1 L 55/12 (https://dejure.org/2013,4201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Nachsichtgewährung bei Versäumung einer Ausschlussfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der zweiwöchigen Antragsfrist mit Fortfall der höheren Gewalt bei einem Wiedereinsetzungsverfahren gem. § 60 VwGO in Fällen höherer Gewalt bei Mitteilung der Umstände erst nach Monaten (hier: Pflichtversicherung eines Rechtsanwalts)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Nachsichtgewährung bei Versäumung einer Ausschlussfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beginn der zweiwöchigen Antragsfrist mit Fortfall der höheren Gewalt bei einem Wiedereinsetzungsverfahren gem. § 60 VwGO in Fällen höherer Gewalt bei Mitteilung der Umstände erst nach Monaten (hier: Pflichtversicherung eines Rechtsanwalts)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2013 - 1 L 55/12
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 29. Januar 1991 (- 1 C 11.89 -, juris) festgestellt:.

    Diese liegt darin begründet, dass ein berufsständisches Versorgungswerk als kollektive Versorgung nur aufgebaut werden kann, wenn grundsätzlich alle Berufsangehörigen daran teilnehmen und zu Beitragszahlungen herangezogen werden können, ohne Rücksicht auf ihr individuelles Versorgungsbedürfnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991, a. a. O., m. w. N.) .

    Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, ob gesetzliche und satzungsmäßige Regelungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes für den Fall der "Doppelversicherung" hinreichend Rechnung tragen und auch im Einzelfall eine wirtschaftlich unzumutbare Belastung für das betroffene Mitglied vermieden werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991, a. a. O.) .

    Der in der Antragsbegründungsschrift auf Seite 4 gezogene Umkehrschluss aus der Entscheidung des LSG NRW, dass eine grundrechtswidrige wirtschaftliche Überforderung vorliege, wenn der Betroffene weder für die Vergangenheit vor einer doppelten Beitragsbelastung geschützt sei, noch einer doppelten Beitragsbelastung für die Zukunft entgehen könne, rechtfertigt sich auf Grund des angeführten Urteils des LSG NRW vom 24. November 2010 nicht; erst recht hat die vom Kläger gezogene Schlussfolgerung keinen rechtlichen Bestand angesichts der bereits zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29. Januar 1991 (a. a. O.) .

    Auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 29. Januar 1991, a. a. O.) lassen sich die ersten beiden Fragen im Übrigen bereits dahingehend beantworten, dass eine Mitgliedschaft in zwei verschiedenen gesetzlichen Pflichtversicherungen rechtlich unbedenklich ist, soweit eine unzumutbare Überversicherung vermieden wird.

  • BVerfG, 28.11.1997 - 1 BvR 324/93

    Verfassungsbeschwerde gegen die unvollständige Rückzahlung von in das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2013 - 1 L 55/12
    Dem Gesetz- bzw. Satzungsgeber ist zudem im Bereich berufsständischer Versorgungseinrichtungen bei der Regelung von Befreiungstatbeständen ein weiter Gestaltungsspielraum zuzubilligen, dessen Grenzen erst bei einer willkürlichen Diskriminierung und Privilegierung erreicht sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. November 1997 - 1 BvR 324/93 -, juris) .

    Auf Grund des dem Gesetz-/Satzungsgeber bei der Regelung von Befreiungstatbeständen im Bereich berufsständischer Versorgungseinrichtungen eingeräumten Gestaltungsspielraumes steht ihm ein gesetzes-/satzungspolitisches Ermessen zu, dessen Grenzen erst bei willkürlicher Diskriminierung und Privilegierung erreicht sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. November 1997 - 1 BvR 324/93 -, juris) .

    Auch die dritte Frage lässt sich mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. November 1997 (- 1 BvR 324/93 -, juris) bereits dahingehend beantworten, dass bei der Regelung von Befreiungstatbeständen der Gesetz- bzw. Satzungsgeber im Bereich berufsständischer Versorgungseinrichtungen einen weiten Gestaltungsspielraum hat, dessen Grenzen erst bei willkürlicher Diskriminierung und Privilegierung erreicht sind.

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2013 - 1 L 55/12
    Sinn und Zweck einer Ausschlussfrist, zu einem bestimmten Stichtag oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Rechtsklarheit und Rechtssicherheit herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 28.95 -, juris) , steht dem jedenfalls nicht entgegen.

    Zum Einen folgt aus der Rechtsnatur der Antragsfrist als materielle Ausschlussfrist, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 28.95 -, juris) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2013 - 1 L 55/12
    Die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" beziehen sich auf das Ergebnis der Entscheidung, nicht auf das Verfahren (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]).

    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2013 - 1 L 55/12
    Soweit der Kläger hinsichtlich der Risikozurechnung einer Leitungsstörung bei Telefaxnutzung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. August 1996 (- 1 BvR 121/95 -, NJW 1996, 2857) verweist, lässt die Antragsbegründungsschrift wiederum nicht erkennen, ob das entsprechende Vorbringen den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und/oder den Zulassungsgrund der Divergenz gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO begründen soll.

    Zudem erweisen sich die im Zusammenhang mit der Frage, welche Anforderungen an den eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragenden Betroffenen zwecks Gewährleistung effektiven Rechtschutzes zu stellen sind, getroffenen Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 1. August 1996, a. a. O.) vorliegend nicht als entscheidungserheblich angesichts der vom Verwaltungsgericht verneinten Wiedereinsetzungsmöglichkeit bzw. der nicht gegebenen Ausnahme von der Präklusionswirkung der Ausschlussfrist.

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2013 - 1 L 55/12
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 ).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RA 16/93

    Kraftfahrzeughilfe - unaufschiebbarer Bedarf - Wiedereinsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2013 - 1 L 55/12
    Auch die von der Antragsbegründungsschrift zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16. Dezember 1993 (- 4 RA 16/93 -, juris) widerspricht dem nicht.
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2013 - 1 L 55/12
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2013 - 1 L 55/12
    Ferner kann mit einem bloßen Angriff gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtes bzw. einem reinen Zur-Überprüfung-Stellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; Beschluss vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2) .
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2013 - 1 L 55/12
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2009 - 1 A 67/08

    Verpflichtung zur Feststellung der Eignung einer Regierungsobersekretärin des

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 8 R 187/09

    Rentenversicherung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht