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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2022 - 4 M 20/22   

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https://dejure.org/2022,9141
OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2022 - 4 M 20/22 (https://dejure.org/2022,9141)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.04.2022 - 4 M 20/22 (https://dejure.org/2022,9141)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. April 2022 - 4 M 20/22 (https://dejure.org/2022,9141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Notwendigkeit eines Bauprogramms bei Abschnittsbildung im Straßenausbaubeitragsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG LSA § 6
    Abschnittsbildung im Straßenausbaubeitragsrecht; Verfügen der Gemeinde bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abschnittsbildung über ein Bauprogramm zum konkreten Ausbau der gesamten Verkehrsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erst konkreten Ausbauplan festlegen, dann Abschnittsbildung beschließen!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2012 - 4 L 162/10

    Straßenausbaubeitrag; Vorteilsbemessung, Frontlänge, Außenbereichsgrundstück;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2022 - 4 M 20/22
    Nach den vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 13. Juni 2012 (Az: 4 L 162/10, juris) aufgestellten Grundsätzen sei damit im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abschnittsbildung am 16. April 2015 ein weiterer, über den ersten Abschnitt hinausgehender Ausbau der K-Straße absehbar gewesen.

    Bei der Abschnittsbildung handelt es sich um ein Vorfinanzierungsinstitut (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 4 L 162/10 -, juris Rn. 13; VG Magdeburg, Urteil vom 5. Juni 2018 - 2 A 212/16 -, juris Rn. 56; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. März 2017 - BVerwG 9 C 20.15 -, juris Rn. 35 zum Erschließungsbeitragsrecht), das den Gemeinden eine gesonderte Abrechnung von Ausbauabschnitten ermöglicht, wenn die gesamte Straße gleichartig erneuert oder verbessert werden soll, jedoch aus Kostengründen ein abschnittsweiser Ausbau und eine abschnittsweise Abrechnung erfolgt, damit die Gemeinde nicht den Ausbau der Gesamtanlage vorzufinanzieren hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 4 L 162/10 -, juris Rn. 13).

    Der Antragsteller weist zwar zu Recht darauf hin, dass die Abschnittsbildung nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 2012 - 4 L 162/10 -, juris Rn. 13, und vom 6. April 2016 - 4 L 162/16 -) nicht voraussetze, dass der Gesamtausbau der gesamten Straßenstrecke zwingend schon zeitlich genau bestimmt sei oder in absehbarer kurzer Zeit erfolge.

  • OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16

    Straßenausbaubeitrag; Verkehrsanlage; Abschnittsbildung; konkrete Ausbauabsicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2022 - 4 M 20/22
    Eine Abschnittsbildung im Straßenausbaubeitragsrecht setzt voraus, dass die Gemeinde bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abschnittsbildung über ein Bauprogramm zum konkreten Ausbau der gesamten Verkehrsanlage verfügt, das einen hinreichenden gestalterischen Detaillierungsgrad aufweist (Anschluss an: OVG Sachsen, Urteil vom 11. April 2018 - 5 A 197/16 -, juris).(Rn.5).

    Um dem Gemeinderat die Prüfung zu ermöglichen, ob die gesamte Straße gleichartig erneuert oder verbessert werden soll, setzt eine Abschnittsbildung im Straßenausbaubeitragsrecht voraus, dass die Gemeinde bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abschnittsbildung ein hinreichend konkretes Bauprogramm für die Fortsetzung des Ausbaus auch der jetzt noch nicht vom Ausbau betroffenen Teilstrecke aufgestellt hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 L 162/16 -, n. v.; so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen, Urteil vom 11. April 2018 - 5 A 197/16 -, juris Rn. 31).

    Hiervon kann erst die Rede sein, wenn der zeitliche Rahmen bis zur endgültigen Herstellung absehbar ist und die Planungen einen hinreichenden gestalterischer Detaillierungsgrad erreicht haben (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 11. April 2018 - 5 A 197/16 -, juris Rn. 31).

  • VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen bei Abschnittsbildung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2022 - 4 M 20/22
    Bei der Abschnittsbildung handelt es sich um ein Vorfinanzierungsinstitut (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 4 L 162/10 -, juris Rn. 13; VG Magdeburg, Urteil vom 5. Juni 2018 - 2 A 212/16 -, juris Rn. 56; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. März 2017 - BVerwG 9 C 20.15 -, juris Rn. 35 zum Erschließungsbeitragsrecht), das den Gemeinden eine gesonderte Abrechnung von Ausbauabschnitten ermöglicht, wenn die gesamte Straße gleichartig erneuert oder verbessert werden soll, jedoch aus Kostengründen ein abschnittsweiser Ausbau und eine abschnittsweise Abrechnung erfolgt, damit die Gemeinde nicht den Ausbau der Gesamtanlage vorzufinanzieren hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 4 L 162/10 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2022 - 4 M 20/22
    Bei der Abschnittsbildung handelt es sich um ein Vorfinanzierungsinstitut (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 4 L 162/10 -, juris Rn. 13; VG Magdeburg, Urteil vom 5. Juni 2018 - 2 A 212/16 -, juris Rn. 56; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. März 2017 - BVerwG 9 C 20.15 -, juris Rn. 35 zum Erschließungsbeitragsrecht), das den Gemeinden eine gesonderte Abrechnung von Ausbauabschnitten ermöglicht, wenn die gesamte Straße gleichartig erneuert oder verbessert werden soll, jedoch aus Kostengründen ein abschnittsweiser Ausbau und eine abschnittsweise Abrechnung erfolgt, damit die Gemeinde nicht den Ausbau der Gesamtanlage vorzufinanzieren hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 4 L 162/10 -, juris Rn. 13).
  • VG Magdeburg, 21.03.2013 - 2 A 199/12

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Voraussetzungen einer Abschnittsbildung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2022 - 4 M 20/22
    Ein Gemeinderat, der einen Abschnittsbildungsbeschluss fasst, ohne über Inhalt und Umfang des weiterführenden Bauprogramms informiert zu sein, würde sein Ermessen von vornherein nicht ermessensgerecht ausüben können (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 21. März 2013 - 2 A 199/12 -, juris Rn. 29 f.).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 9 ME 108/09

    Aufspaltung einer öffentlichen Einrichtung i.S.v. § 6 Abs. 1 niedersächsisches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2022 - 4 M 20/22
    Um dem Gemeinderat die Prüfung zu ermöglichen, ob die gesamte Straße gleichartig erneuert oder verbessert werden soll, setzt eine Abschnittsbildung im Straßenausbaubeitragsrecht voraus, dass die Gemeinde bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abschnittsbildung ein hinreichend konkretes Bauprogramm für die Fortsetzung des Ausbaus auch der jetzt noch nicht vom Ausbau betroffenen Teilstrecke aufgestellt hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 L 162/16 -, n. v.; so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen, Urteil vom 11. April 2018 - 5 A 197/16 -, juris Rn. 31).
  • VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen - Auslegung der Änderung einer Satzung als

    Deshalb ist ein Bauprogramm erforderlich, das einen Ausbau nach den planerischen Vorstellungen der Gemeinde über den schon ausgebauten Abschnitt hinaus in absehbarer Zeit beinhaltet (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. April 2022 - 4 M 20/22 - juris Rn. 7 f.; BayVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 6 ZB 15.1163 - juris Rn. 13 - konkreter zeitlicher Horizont erforderlich; NiedersOVG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - Az: 9 ME 108/09 - juris Rn. 6; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. August 2005 - Az: 2 LB 38/04 - juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand Sept. 2022, § 8 Rn. 111b).
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